Nachwuchsförderung
Die reine Nachwuchsförderung der Film- und Medienstiftung NRW fördert die Produktion von Kurzfilmen sowie von Langfilmen bzw. Erstlingswerken nach dem Studium. Es können auch Gelder für die Produktionsvorbereitung und für die Postproduktion beantragt werden.
Zur Förderung zugelassen werden Abschluss- bzw. Diplomfilme an einer nordrhein-westfälischen Filmhochschule, Erstlingsfilme nach dem Studium und professionelle Quereinsteiger bis zum Alter von 35 Jahren. Die Bewerber müssen ihren Hauptwohnsitz in NRW haben.
Die Gesamtherstellungskosten des Films sollten eine Million Euro nicht überschreiten; die Fördersumme darf maximal 70% dieser Kosten betragen. Für Kurzfilme gilt grundsätzlich ein Höchstförderbetrag von 30.000 Euro, für Langfilme, die als Abschlussprojekte an einer Hochschule realisiert werden, maximal 150.000 Euro. Die Fördersumme muss zu 150%, mindestens aber zu 100%, in NRW ausgegeben werden. Abschlussfilme sowie Kurzfilme erhalten die Förderung als Zuschuss, alle anderen als Darlehen.
- Antrag auf Zuerkennung von Fördermitteln zur Herstellung von Filmen im Rahmen der Nachwuchsförderung
Einreichtermine: laufend
Ansprechpartner
- Anna Fantl, annafantl@filmstiftung.de
Tel: 0211-93050 76 - Sven Ilgner, svenilgner@filmstiftung.de
Tel: 0211-93050 77



