Kinoförderung

Die Kinoförderung der Film- und Medienstiftung richtet sich an Betreiber von Filmtheatern in NRW, die den deutschen und europäischen Film angemessen berücksichtigen. Sie können Zuschüsse vorrangig für Umbaumaßnahmen oder Neubauten beantragen, die die technischen Standards heben und den Kinogenuss für die Zuschauer erhöhen. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro, dabei sollte der Eigenanteil des Kinobetreibers mindestens 50% betragen.

Von 1991 bis 2011 hat die Film- und Medienstiftung NRW die Modernisierung und Neuerrichtung von 336 Kinos mit insgesamt 11,3 Millionen Euro unterstützt und damit in NRW Gesamtinvestitionen im Kinomarkt von über 72,2 Millionen Euro ausgelöst. Darüber hinaus wurden mit 1,8 Millionen Euro 466 außergewöhnliche Filmpräsentationen gefördert. Mit der Bereitstellung von Zusatzkopien für 306 Filme sorgte die Filmstiftung dafür, dass auch Kinobesucher außerhalb der Großstädte oft schon zum Start die neuesten Filme sehen können. 

Teil der Kinoförderung ist auch die Kinoinitiative NRW, die die Film- und Medienstiftung NRW gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsministerium des Landes ins Leben gerufen hat. Hier entwickeln Kinobetreiber, Stadtplaner und Architekten Konzepte, um ihre Innen-städte mit Hilfe der Filmtheater zu beleben.

Antrag auf Zuerkennung des Kinoprogrammpreis NRW

Mit dem KinoProgrammPreis NRW ehrt die Film- und Medienstiftung einmal im Jahr Filmtheater, die durch ein herausragendes Programm auf ihren Leinwänden überzeugen.

Ansprechpartner

©Film- und Medienstiftung NRW GmbH, Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf, 0211 / 93 05 00, info@filmstiftung.de, GF Petra Müller, V.i.S.d.M. Tanja Güß, AG Düsseldorf HRB 26768