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Einreichtermine

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Antragsverfahren, die Sie beim Download des Antrags erhalten: Der Antrag muss u.a. bis 18.00 Uhr am jeweiligen Stichtag bei der Film- und Medienstiftung NRW vorliegen. Für die Einreichfristen ist der Eingangsstempel des unterschriebenen papiergebundenen Antrags und auch der fristgerechte Eingang des digitalen Antrags maßgeblich.

Anträge für die Filmtheaterförderung können laufend eingereicht werden.