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Film und Medien Stiftung NRWNewsNewsDer Kinofilm als öffentlich-rechtliche Aufgabe

Der Kinofilm als öffentlich-rechtliche Aufgabe

Die Rolle eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders bei der Kinokoproduktion erörterten drei Vertreter des Westdeutschen Rundfunks auf einem Panel beim 6. Film- und Kinokongress NRW in Köln. Prof. Gebhard Henke, Programmbereichsleiter Fernsehfilm, Kino und Serie beim WDR, berichtete, wie sich die Wertschätzung für das Medium Fernsehen unter Filmemachern im Lauf der Jahre verändert habe. In den 1980er Jahren hätten Filmstudenten mitunter kategorisch die Arbeit für das Fernsehen abgelehnt. Heute sei es für Filmemacher wie Jan Schomburg oder Züli Aladag selbstverständlich, für beide Medien zu arbeiten. TV-Inhalte wie der „Tatort“ seien mittlerweile auch als alternativer Content für Kinos beliebt. Dementsprechend sei es mitunter auch schwierig, eine präzise Abgrenzung zwischen Kino- und TV-Stoffen vorzunehmen. Die Agenda aller Beteiligten müsse es sein, gemeinsam den bestmöglichen Film zu machen, betonte WDR-Redakteurin Andrea Hanke. Aus Sicht von Dr. Barbara Buhl, der Programmgruppenleiterin Fernsehfilm und Kino beim WDR, ist es wichtig, bei der Unterstützung von Kinostoffen auch Risikobereitschaft zu zeigen. Den Auftrag für Sebastian Schippers „Victoria“ habe man etwa nur auf Basis eines Exposees vergeben, berichtete Buhl, und eine Filmemacherin, die so konkrete Vorstellungen habe wie zuletzt Maren Ade bei „Toni Erdmann“, müsse man auch einfach mal machen lassen, ohne jahrelang eine Drehbuchentwicklung zu begleiten.

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WDR-Redakteurin Andrea Hanke,  Prof. Gebhard Henke, Programmbereichsleiter Fernsehfilm, Kino und Serie beim WDR und Dr. Barbara Buhl, der Programmgruppenleiterin Fernsehfilm und Kino beim WDR © Anna Kaduk / Film- und Medienstiftung NRW