[Seite drucken]

Zum 1.11.2006 führte die Filmstiftung NRW die Förderung der Stoffentwicklung als neues Förderinstrument ein.

Der Aufsichtsrat der Filmstiftung beschloss am 23.10.2006 einstimmig die neue Förderart, die ergänzend zu den bisherigen Förderbereichen eingerichtet wird.

Antragsberechtigt sind Produzenten mit überzeugenden Spiel- und Dokumentarfilm­projekten, Animationsfilmen sowie in Einzelfällen auch TV-Filmen, die ihren Firmen- bzw. Hauptwohnsitz in NRW haben.

Der Förderbetrag, der soweit als möglich in NRW ausgegeben werden muss, beträgt maximal 80% der kalkulierten Entwicklungskosten und wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben. Möglich ist auch eine Paketförderung von bis zu fünf Projekten. Der Förderausschuss der Filmstiftung entscheidet in seinen Fördersitzungen über die eingereichten Projekte.

Entwickelt wurde das neue Förderinstrument in Absprache mit dem Produzenten­verband NRW, dem diese Ergänzung in der produktions- vorbereitenden Förderung ein wichtiges Anliegen war.

Schwerpunktmäßig soll die Förderung in der dramaturgischen Weiter-entwicklung eines vorliegenden Drehbuchs, der inhaltlichen Überarbeitung sowie zusätzlicher Recherche­arbeiten und der Suche nach einem geeigneten Regisseur eingesetzt werden.

Siehe auch:
· Förderbeispiele aus dem Bereich Stoffentwicklungsförderung
· Anträge herunterladen
· Ansprechpartner