FFA: Sonderförderung für Produktion und Verleih

Die FFA gleicht einmal mehr Pandemie-bedingte Verwerfungen bei der Referenzförderung Produktion und Verleih für das Vorjahr mir einer strukturellen Sonderförderung aus. Der deutsche Kino-Spielbetrieb wurde im vergangenen Jahr erst wieder Mitte des Jahres mit einigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Dies hatte auch Auswirkungen auf die Referenzförderung der FFA, nachdem in Einzelfällen notwendige Schwellenwerte bei den Besucherzahlen nicht erreicht werden konnten. Aus diesem Grund stellt die FFA erneut eine strukturelle Sonderförderung für Produktion und Verleih nach § 2 FFG - diesmal für das Kinojahr 2021 - zur Verfügung. Das Ausgleichsmodell wurde demnach in enger Abstimmung mit den betroffenen Verbänden entwickelt und basiert auf Referenzpunktwerten entsprechend der regulären Referenzförderung unter Berücksichtigung einer Schwellensenkung.

Die Antragsfrist für die Referenz-Sonderförderung Produktion und Verleih beginnt am 13. Juli 2022 und endet am 10. August 2022.

Weitere Informationen, FAQs und Antragsformulare hier zur Sonderförderung Produktion und hier zur Sonderförderung Verleih.

Die Fördergelder können von den Produzent:innen und Verleiher:innen innerhalb von drei Jahren unabhängig von Gremienentscheidungen verwendet werden.

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