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Film und Medien Stiftung NRWCorona Infoseite

Die Corona-Krise stellt die gesamte Film- und Medienbranche wie die Kultur- und Kreativwirtschaft vor existentielle Herausforderungen. Derzeit werden für alle Bereichen der Branche Hilfsmaßnahmen entwickelt und veröffentlicht. Mehr dazu entnehmen Sie bitte den u.g. Meldungen.

Auf der folgenden Seite geben wir Ihnen außerdem einen ständig aktualisierten Überblick über die Hilfsmaßnahmen der Förderer, des Landes NRW, des Bundes und der Sender. Darüber hinaus sammeln wir hier alle wichtigen Artikel und Pressemitteilungen. Alle Angaben auf dieser Seite sind nicht rechtsverbindlich.

Alles Gute und passen Sie auf sich auf!

Hilfen des Landes NRW

 

Stipendienprogramm „Auf geht’s!“: Antragsverfahren für die dritte Runde ab sofort online

Hunderttausende von der Corona-Pandemie betroffene nordrhein-westfälische Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige mit zweistelligen Milliardenbeträgen unterstützt

Hilfsprogramm „Film ab NRW“ gestartet: Kinos erhalten Unterstützung in Pandemie-Zeiten

Neuer Ausfallfonds für TV- und Streaming-Produktionen startet Anfang 2021

Weitere Programme zur Unterstützung der Wirtschaft laufen an – Auszahlungen von Überbrückungshilfe II und Novemberhilfe gestartet

21 Millionen Euro-Ausfallfonds zur Sicherung von Film- und Fernsehproduktionen in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen schnürt Hilfsprogramm für Kinos in Höhe von 15 Millionen Euro

Corona-Überbrückungshilfe wird bis zum Jahresende 2020 verlängert

Landesregierung unterstützt Kultureinrichtungen in NRW mit 80 Millionen Euro

Land setzt Verbesserungen bei der Abrechnung der NRW-Soforthilfe durch und nimmt das Rückmeldeverfahren zum Herbst wieder auf

Schema zur Überbrückungshilfe von Bund und Land NRW

NRW-Kulturgipfel: Landesregierung stellt 185 Millionen Euro für die Kultur zur Bewältigung der Corona-Krise bereit

NRW-Konjunkturbericht des RWI – Leibniz-Instituts: Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen sieht Silberstreifen am Horizont

NRW-426.000 Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige erhielten finanzielle Unterstützung durch die NRW-Soforthilfe 2020

NRW- 8,9 Milliarden Euro für Schulen, Kommunen, Krankenhäuser und Solo-Selbständige

NRW-Ausweitung der NRW-Soforthilfe und des MKW-Soforthilfeprogramms

NRW-Steuerliche Liquiditätsentlastungen 

Weitere Schritte des Nordrhein-Westfalen-Plans

10 Impulse der Landesregierung für die Stärkung von Konjunktur und Wachstum

NRW-Nordrhein-Westfalen Plan tritt in Kraft, u.a. mit stufenweiser Öffnung des Kulturbetriebs

NRW-Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona /
IfSG-Anträge zum Schutz vor Betrügern

NRW-Expertenrat Corona

NRW-Finanzielle Unterstützung für Gründer und Start-ups

NRW-Soforthilfe für Kleinbetriebe, Freiberufler, Solo-Selbstständige und Gründer / Antragsformular

NRW-Unterstützungs- und Informationsangebote der Arbeitsmarktpartner

NRW-Soforthilfen für freischaffende Künstler*innen / Antragsformular  / FAQ

NRW-Rettungsschirm / Verabschiedung Nachtragshaushalt

NRW-Soforthilfe für Kultur- und Bildungseinrichtungen / Kultur: Mittel der Corona-Soforthilfe in Höhe von fünf Millionen Euro vollständig ausgezahlt

NRW-Soforthilfen für Kleinunternehmer

Landesregierung NRW (Corona Infoseite)

Wirtschaftsministerium NRW

Finanzministerium NRW

Kulturministerium NRW

Bundesagentur für Arbeit / NRW

IHK NRW

Unternehmer NRW

NRW.Invest

Mediennetzwerk NRW

CREATIVE.NRW 

Kunststiftung NRW: Sonderfonds zur Förderung künstlerischer Ideen – „Begrenzt – Entgrenzt. Zeit für eine Zeitenwende?“ / Antragsfrist bis 05.06.

Hilfen für Selbstständige und Solo-Selbstständige

Hausbank
Selbstständige sollten mit ihrer Hausbank in Kontakt treten. Über diese kann auch die im Bund beschlossene ausgeweitete Liquiditätshilfe der KfW abgerufen werden. Ein erstes Angebot dazu finden Sie u.a. auf der Sparkassen-Infoseite: KfW-Hilfskredite.

Reduktion der Steuerlast
Antrag auf Steuererleichterung (Finanzverwaltung NRW)
Finanzamtsfinder NRW

Beiträge zur Sozialversicherung
Als Selbstständige könne Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und darum bitten, aufgrund der wesentlich geringeren Umsatzprognose Ihre Beiträge auf den Mindestbeitragssatz herabzusetzen. Künstler*innen und Publizist*innen, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert. Die Formulare finden Sie unter: Änderunsgmitteilung KSK.

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne
In Quarantänefällen besteht für Selbstständige Ersatzanspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz. Die Entschädigung kann bis zu drei Monate nach der Einstellung der Tätigkeit beim Gesundheitsamt beantragt werden. Mehr dazu u.a. bei VON HAVE FEY (Arbeitsrecht-Leitfaden für Produzenten und Filmschaffende) oder anderen hier auf der Seite genannten Medienkanzleien.
NRW-Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona/
IfSG-Anträge zum Schutz vor Betrügern

Kurzarbeit
Eine Aufnahme von Selbstständigen in die Regelungen zur Kurzarbeit wird aktuell vom Bund geprüft.

Grundsicherung für Selbstständige
Nach SGB II können Selbstständige mit unzureichendem Einkommen beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Dabei gilt anders als beim ALG II keine Obergrenze für geleistete Arbeitsstunden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat zugesagt, unbürokratisch Anträge etwa auch per Telefon entgegen zu nehmen. Mehr dazu unter: Arbeitsagentur (Grundsicherung).

Soforthilfen/Notfallfonds

Kunststiftung NRW: Sonderfonds zur Förderung künstlerischer Ideen – „Begrenzt – Entgrenzt. Zeit für eine Zeitenwende?“ / Antragsfrist bis 05.06.
NRW-Finanzielle Unterstützung für Gründer und Start-ups
NRW-Soforthilfe für Kleinbetriebe, Freiberufler, Solo-Selbstständige und Gründer / Antragsformular
NRW-Soforthilfen für freischaffende Künstler*innen / Antragsformular / FAQ
Bund und BKM: Hilfen für Kreative und Künstler
Sozialfonds der VG WORT
GEMA Nothilfe-Programm für Mitglieder*innen
Förder- und Sozialfonds der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)

Ausfallhonorare
Ob Kreative vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommen, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achten Sie beim Abschluss neuer Verträge darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Sind in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht worden, besteht zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

Insolvenzanträge
Corona-geschädigte Unternehmen müssen unter Umständen nicht die üblichen Regelungen zur Insolvenzanmeldung berücksichtigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet hierzu eine gesetzliche Änderung vor: die Insolvenzantragspflicht soll bis zum 30.09.2020 für Unternehmen ausgesetzt werden.

Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld 2 oder aufstockendes Arbeitslosengeld 2 plus Miet- und Heizkosten können Kreativschaffende über das Jobcenter beantragen. Der Antrag ist hier zu finden. Viele Jobcenter verzichten inzwischen auf persönliche Termine, der Antrag kann digital eingereicht werden.

FAQs von ver.di für Solo-Selbständige
Viele Kreative, die sich melden, sind Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer*innen, die ähnliche Fragen haben. Zu empfehlen sind daher die FAQs von ver.di für Solo-Selbständige.


Die Zusammenstellung ist an Informationen und Formulierungen der MFG Filmförderung und des GAME angelehnt. Wir bedanken uns recht herzlich bei den Kolleg*innen. Wir erheben mit dem Text keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
 Die Film- und Medienstiftung NRW weist darauf hin, dass die Angaben in diesem Beitrag nicht rechtsverbindlich sind.