Abschlussfilmförderung

Die Abschlussfilmförderung unterstützt Studierende von Filmhochschulen und vergleichbaren Ausbildungsstätten bei der Realisierung ihrer Abschlussfilme.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Abschlussfilmförderung richtet sich an Studierende an anerkannten NRW-Filmhochschulen, die ihren Abschlussfilm realisieren möchten.

Förderkriterien für die Abschlussfilmförderung (Vereinfachte Förderung)

Förderung von Abschlussfilmprojekten von Studierenden an anerkannten NRW-Filmhochschulen. 

  • Abschlussfilmprojekt

    Gefördert werden Abschlussfilmprojekte von Studierenden an anerkannten NRW-Filmhochschulen. 

  • Anerkannte NRW-Filmhochschule

    Antragsberechtigt sind Student:innen der NRW-Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände anerkannt sind. Zurzeit sind das die Internationale Filmschule Köln, die Kunsthochschule für Medien Köln, die FH Dortmund und die Macromedia Köln.

  • Förderung als Zuschuss

    Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 20.000 Euro und erfolgt als Zuschuss. Der Zuschuss darf 80 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. 

  • Eigenmittel

    Mindestens 5% der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden. Eigenmittel umfassen Barmittel sowie Bei- und Rückstellungen.

  • Ökologische Standards

    Für Filme über 30 Minuten Länge und Gesamtherstellungskosten über 50.000 Euro gelten die Ökologischen Standards.

  • Kein Abschlussfilmprojekt

    Die Förderung richtet sich ausschließlich an Abschlussfilmprojekte. 

  • Keine anerkannte NRW-Filmhochschule

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Student:innen an anerkannten NRW-Filmhochschulen. 

Antragsunterlagen

  • Treatment, Drehbuch oder Beschreibung des Vorhabens
  • Synopsis (max. 1 DIN-A4-Seite)
  • Nachweis über den Erwerb der Rechte an Stoff, Buch und Titel
  • Stab- und Besetzungsliste
  • Empfehlungsschreiben der betreuenden Professor:in und Zulassungsbestätigung der Hochschule
  • Bio/Filmografie bzw. Angaben über bisherige Tätigkeiten der Antragsteller:in
  • Kalkulation des Projekts
  • Finanzierungsplan mit Angaben zum Status der einzelnen Finanzierungsbestandteile
  • Sichtungsmaterial bzw. Link zu einer filmischen Arbeitsprobe

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin Abschlussfilm

Das Auswahlverfahren

Über die eingereichten Projekte entscheidet die Abschlussfilmjury. Die Jurymitglieder werden von der Film- und Medienstiftung NRW und dem Filmbüro NW entsandt. Die Förderentscheidungen werden in der Regel zweimal jährlich getroffen.

Aktuelles: Neues von der FMS

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