Abschlussfilmförderung
Die Abschlussfilmförderung unterstützt Studierende von Filmhochschulen und vergleichbaren Ausbildungsstätten bei der Realisierung ihrer Abschlussfilme.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Abschlussfilmförderung richtet sich an Studierende an anerkannten NRW-Filmhochschulen, die ihren Abschlussfilm realisieren möchten.
Förderkriterien für die Abschlussfilmförderung (Vereinfachte Förderung)
Förderung von Abschlussfilmprojekten von Studierenden an anerkannten NRW-Filmhochschulen.
-
Abschlussfilmprojekt
Gefördert werden Abschlussfilmprojekte von Studierenden an anerkannten NRW-Filmhochschulen.
-
Anerkannte NRW-Filmhochschule
Antragsberechtigt sind Student:innen der NRW-Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände anerkannt sind. Zurzeit sind das die Internationale Filmschule Köln, die Kunsthochschule für Medien Köln, die FH Dortmund und die Macromedia Köln.
-
Förderung als Zuschuss
Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 20.000 Euro und erfolgt als Zuschuss. Der Zuschuss darf 80 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten.
-
Eigenmittel
Mindestens 5% der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden. Eigenmittel umfassen Barmittel sowie Bei- und Rückstellungen.
-
Ökologische Standards
Für Filme über 30 Minuten Länge und Gesamtherstellungskosten über 50.000 Euro gelten die Ökologischen Standards.
-
Kein Abschlussfilmprojekt
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Abschlussfilmprojekte.
-
Keine anerkannte NRW-Filmhochschule
Antragsberechtigt sind ausschließlich Student:innen an anerkannten NRW-Filmhochschulen.
Antragsunterlagen
- Treatment, Drehbuch oder Beschreibung des Vorhabens
- Synopsis (max. 1 DIN-A4-Seite)
- Nachweis über den Erwerb der Rechte an Stoff, Buch und Titel
- Stab- und Besetzungsliste
- Empfehlungsschreiben der betreuenden Professor:in und Zulassungsbestätigung der Hochschule
- Bio/Filmografie bzw. Angaben über bisherige Tätigkeiten der Antragsteller:in
- Kalkulation des Projekts
- Finanzierungsplan mit Angaben zum Status der einzelnen Finanzierungsbestandteile
- Sichtungsmaterial bzw. Link zu einer filmischen Arbeitsprobe
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin Abschlussfilm
-
Nazgol Majlessi
Förderreferentin Animations- & Dokumentarfilm (vereinfachte Förderung)
Das Auswahlverfahren
Über die eingereichten Projekte entscheidet die Abschlussfilmjury. Die Jurymitglieder werden von der Film- und Medienstiftung NRW und dem Filmbüro NW entsandt. Die Förderentscheidungen werden in der Regel zweimal jährlich getroffen.
Aktuelles: Neues von der FMS
-
24. Verleihung Gerd Ruge Stipendium der Film- und Medienstiftung NRW
07. Oktober 2026
-
Michael Souvignier erhält Carl Laemmle Produzentenpreis 2026 / Der Carl Laemmle VFF Talentpreis 2026 geht für „Staatsschutz“ an Paulina Lorenz, Jorgo Narjes und Faraz Shariat
19. September 2026
-
Vier filmstiftungsgeförderte Filme gehen bisher ins Rennen um die Shortlist für den Oscar 2026
14. September 2026