Produktionsförderung Animation

Wir unterstützen die Produktion von Animationsfilmen – von Low-Budget-Projekten bis zu großen Kinoproduktionen.

Einreichtermine Filmförderungsausschuss:

Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsförderung richtet sich an Produzent:innen, die Animationsprojekte realisieren möchten. Auch internationale Projekte können gefördert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

a) High-Budget-Produktionen

Förderung der Produktion von Animationsprojekten im Rahmen der regulären Produktionsförderung.

  • Animationsprojekte

    Gefördert werden professionelle Animationsprojekte für Film- und Serienformate.

  • Produzent:innen

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen. Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.

  • NRW-Effekt

    Mindestens das 1,5-Fache der gewährten Fördersumme muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.

  • Förderquote und Förderart

    Bei Kinofilmen sind in der Regel bis zu 50 % der Kosten förderfähig; die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich; erst danach wird der Zugang zum Antragsportal freigeschaltet.

  • Deutscher Koproduzent erforderlich

    Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.

b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)

Förderung kulturell anspruchsvoller Animationsfilme im Rahmen der Vereinfachten Förderung.

  • Animationsfilme

    Gefördert werden Low-Budget-Animationsfilme im Rahmen der Vereinfachten Förderung.

  • Antragsteller:innen aus NRW

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen, Regisseur:innen und Verleiher:innen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Kulturell anspruchsvolle Projekte

    Gefördert werden kulturell anspruchsvolle Projekte, die nicht von vornherein kommerziell verwertet werden müssen.

  • Maximale Projektgröße und Förderquote

    Die Gesamtausgaben dürfen 1,5 Mio. Euro nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt höchstens 80 % der kalkulierten Gesamtkosten.

  • Fördersumme und Eigenanteil

    Für Langfilmproduktionen sind bis zu 100.000 Euro möglich. Mindestens 5 % der kalkulierten Kosten sind aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

  • Keine Studierenden

    Studierende sind nicht antragsberechtigt; für sie besteht die gesonderte Abschlussfilmförderung.

  • Keine vorherige Ablehnung in regulärer Förderung

    Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht vergleichbar in der Vereinfachten Förderung eingereicht werden.

  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung

    Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst ab Antragstellung begonnen werden.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards sind verpflichtend; ausgenommen sind u. a. Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000 Euro.

Antragsunterlagen

  • Drehbuch bzw. Treatment
  • Anschreiben an die Jury
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel
  • Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
  • Besetzungs- bzw. Sprecher:innenliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
  • Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
  • Filmografie Regisseur:in
  • Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
  • Finanzierungsplan
  • Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
  • Sachstandsbericht zur Finanzierung
  • Darstellung des Eigenanteils
  • Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien, Marketing- und Auswertungsmöglichkeiten
  • Recoupmentplan
  • Produktionsplan inkl. Produktionsstandorte
  • Handelsregisterauszug
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
  • Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
  • Vorläufiger CO₂-Bericht

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für Produktionen mit hohem Budget

Ansprechpartnerin für die Vereinfachte Förderung

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Produktionsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.

Aktuelles: Neues von der FMS

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