Produktionsförderung Animation
Wir unterstützen die Produktion von Animationsfilmen – von Low-Budget-Projekten bis zu großen Kinoproduktionen.
Einreichtermine Filmförderungsausschuss:
Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsförderung richtet sich an Produzent:innen, die Animationsprojekte realisieren möchten. Auch internationale Projekte können gefördert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
a) High-Budget-Produktionen
Förderung der Produktion von Animationsprojekten im Rahmen der regulären Produktionsförderung.
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Animationsprojekte
Gefördert werden professionelle Animationsprojekte für Film- und Serienformate.
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Produzent:innen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen. Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.
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NRW-Effekt
Mindestens das 1,5-Fache der gewährten Fördersumme muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
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Förderquote und Förderart
Bei Kinofilmen sind in der Regel bis zu 50 % der Kosten förderfähig; die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
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Ökologische Standards
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich; erst danach wird der Zugang zum Antragsportal freigeschaltet.
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Deutscher Koproduzent erforderlich
Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
Förderung kulturell anspruchsvoller Animationsfilme im Rahmen der Vereinfachten Förderung.
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Animationsfilme
Gefördert werden Low-Budget-Animationsfilme im Rahmen der Vereinfachten Förderung.
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Antragsteller:innen aus NRW
Antragsberechtigt sind Produzent:innen, Regisseur:innen und Verleiher:innen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen.
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Kulturell anspruchsvolle Projekte
Gefördert werden kulturell anspruchsvolle Projekte, die nicht von vornherein kommerziell verwertet werden müssen.
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Maximale Projektgröße und Förderquote
Die Gesamtausgaben dürfen 1,5 Mio. Euro nicht überschreiten. Der Zuschuss beträgt höchstens 80 % der kalkulierten Gesamtkosten.
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Fördersumme und Eigenanteil
Für Langfilmproduktionen sind bis zu 100.000 Euro möglich. Mindestens 5 % der kalkulierten Kosten sind aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
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Keine Studierenden
Studierende sind nicht antragsberechtigt; für sie besteht die gesonderte Abschlussfilmförderung.
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Keine vorherige Ablehnung in regulärer Förderung
Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht vergleichbar in der Vereinfachten Förderung eingereicht werden.
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Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Mit der Maßnahme darf grundsätzlich erst ab Antragstellung begonnen werden.
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Ökologische Standards
Die Ökologischen Standards sind verpflichtend; ausgenommen sind u. a. Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000 Euro.
Antragsunterlagen
- Drehbuch bzw. Treatment
- Anschreiben an die Jury
- Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel
- Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Besetzungs- bzw. Sprecher:innenliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
- Filmografie Regisseur:in
- Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
- Finanzierungsplan
- Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
- Sachstandsbericht zur Finanzierung
- Darstellung des Eigenanteils
- Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien, Marketing- und Auswertungsmöglichkeiten
- Recoupmentplan
- Produktionsplan inkl. Produktionsstandorte
- Handelsregisterauszug
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
- Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
- Vorläufiger CO₂-Bericht
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für Produktionen mit hohem Budget
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Meike Savarin
Film Commission | Förderreferentin TV | Serie Animation
Ansprechpartnerin für die Vereinfachte Förderung
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Nazgol Majlessi
Förderreferentin Animations- & Dokumentarfilm (vereinfachte Förderung)
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Produktionsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.
Aktuelles: Neues von der FMS
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