Produktionsförderung Serien & TV-Filme

Wir fördern die Produktion von Animationsserien und animierten TV-Filmen mit besonderem NRW-Bezug und Potenzial für den nationalen und internationalen Markt.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsförderung richtet sich an Produzent:innen, die Animationsserien oder TV-Filme realisieren möchten. Auch internationale Projekte können gefördert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Förderkriterien für Serien und TV-Filme

Förderung von Serien und TV-Filmen mit besonderer Qualität, internationaler Ausrichtung oder besonderem Interesse Nordrhein-Westfalens.

  • Produzent:innen mit Sitz in Deutschland

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.

  • Qualität, Internationalität oder NRW-Interesse

    Vorausgesetzt wird besondere Produktionsqualität, internationale Koproduktion/Auswertung oder ein besonderes Interesse Nordrhein-Westfalens.

  • Förderquote und Darlehen

    Bis zu 30 %, ausnahmsweise 50 %, als bedingt rückzahlbares Darlehen. Bei internationalen Koproduktionen max. 50 % der deutschen Kosten.

  • NRW-Effekt

    Mindestens das 1,5-Fache des gewährten Förderbetrags muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards sind einzuhalten. Einzureichen sind eine Selbsterklärung und ein vorläufiger CO₂-Bericht.

  • Innovative serielle Formate

    Non-lineare Formate bis 30 Min. je Folge und mind. 60 Min. Gesamtlänge können mit maximal 300.000 Euro gefördert werden.

  • Senderbeteiligung und Nutzungsrechte

    Bei einer Senderbeteiligung von 55–65 % der deutschen Herstellungskosten ist im Regelfall eine erste Nutzungsphase von 7 Jahren zu vereinbaren.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Antragsunterlagen

  • Drehbuch (bei Serien: Folge 1 und 2 sowie Treatments der weiteren Folgen)
  • Anschreiben an die Jury
  • Beschreibung des Vorhabens (bei Serien: Serienbibel)
  • Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel
  • Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
  • Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
  • Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
  • Filmografie Regisseur:in
  • Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
  • Finanzierungsplan
  • Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
  • Sachstandsbericht zur Finanzierung
  • Darstellung des Eigenanteils
  • Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien und Auswertungsmöglichkeiten
  • Marketingkonzept des Auswerters
  • Recoupmentplan
  • Drehplan inkl. Drehorte
  • Handelsregisterauszug
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und zum Sachstand
  • Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
  • Vorläufiger CO₂-Bericht
  • Bei Dokumentarprojekten: falls vorhanden, Link zum gedrehten Material (max. 20 Min.)

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für Animations-TV-Film

Das Auswahlverfahren

Über die eingereichten Projekte entscheidet der Filmförderungsausschuss.

Aktuelles: Neues von der FMS

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