Produktionsförderung Serien & TV-Filme
Wir fördern die Produktion von Animationsserien und animierten TV-Filmen mit besonderem NRW-Bezug und Potenzial für den nationalen und internationalen Markt.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsförderung richtet sich an Produzent:innen, die Animationsserien oder TV-Filme realisieren möchten. Auch internationale Projekte können gefördert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Förderkriterien für Serien und TV-Filme
Förderung von Serien und TV-Filmen mit besonderer Qualität, internationaler Ausrichtung oder besonderem Interesse Nordrhein-Westfalens.
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Produzent:innen mit Sitz in Deutschland
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
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Qualität, Internationalität oder NRW-Interesse
Vorausgesetzt wird besondere Produktionsqualität, internationale Koproduktion/Auswertung oder ein besonderes Interesse Nordrhein-Westfalens.
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Förderquote und Darlehen
Bis zu 30 %, ausnahmsweise 50 %, als bedingt rückzahlbares Darlehen. Bei internationalen Koproduktionen max. 50 % der deutschen Kosten.
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NRW-Effekt
Mindestens das 1,5-Fache des gewährten Förderbetrags muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
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Ökologische Standards
Die Ökologischen Standards sind einzuhalten. Einzureichen sind eine Selbsterklärung und ein vorläufiger CO₂-Bericht.
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Innovative serielle Formate
Non-lineare Formate bis 30 Min. je Folge und mind. 60 Min. Gesamtlänge können mit maximal 300.000 Euro gefördert werden.
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Senderbeteiligung und Nutzungsrechte
Bei einer Senderbeteiligung von 55–65 % der deutschen Herstellungskosten ist im Regelfall eine erste Nutzungsphase von 7 Jahren zu vereinbaren.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Servicecenter
Download Merkblatt Produktionsförderung Serien und TV Filme (pdf, 237,25 KB ) Download Förderleitlinien der Film und Medienstiftung NRW GmbH (pdf, 268,91 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB ) Download Ökologische Standards (pdf, 588,08 KB )Antragsunterlagen
- Drehbuch (bei Serien: Folge 1 und 2 sowie Treatments der weiteren Folgen)
- Anschreiben an die Jury
- Beschreibung des Vorhabens (bei Serien: Serienbibel)
- Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel
- Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
- Filmografie Regisseur:in
- Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
- Finanzierungsplan
- Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
- Sachstandsbericht zur Finanzierung
- Darstellung des Eigenanteils
- Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien und Auswertungsmöglichkeiten
- Marketingkonzept des Auswerters
- Recoupmentplan
- Drehplan inkl. Drehorte
- Handelsregisterauszug
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und zum Sachstand
- Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
- Vorläufiger CO₂-Bericht
- Bei Dokumentarprojekten: falls vorhanden, Link zum gedrehten Material (max. 20 Min.)
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für Animations-TV-Film
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Meike Savarin
Film Commission | Förderreferentin TV | Serie Animation
Das Auswahlverfahren
Über die eingereichten Projekte entscheidet der Filmförderungsausschuss.
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