Projektentwicklung Animation
Creative Development unterstützt die Projektentwicklung von Animationen.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Projektentwicklungsförderung richtet sich an Produktionsfirmen aus Nordrhein-Westfalen, die aufwendige Dokumentarfilm- oder Animationsprojekte gezielt weiterentwickeln möchten. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Creative Development.
Förderkriterien für Projektentwicklung Animation
Förderung aufwendiger Animationsprojekte im Rahmen von Creative Development.
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Animation
Gefördert wird die Projektentwicklung aufwendiger Animationsprojekte.
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Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
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Konzept und Projektentwicklung
Einzureichen sind u. a. Exposé/Onepager sowie Projektbeschreibung mit Drehbuch, ggf. einem Treatment in Ausnahmefällen, visuellem Konzept und Plan der Maßnahme.
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Bis zu 70.000 Euro Förderung
Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, maximal 70.000 Euro.
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Rechte und NRW-Bezug
Rechtenachweis, NRW-Effekt und die Möglichkeit einer späteren Herstellung des Projekts in NRW sind nachzuweisen.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch mit der Film- und Medienstiftung erforderlich.
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Kein neues Vorhaben
Es ist anzugeben, ob das Vorhaben bereits einer anderen Förderinstitution vorlag und wie der aktuelle Sachstand ist.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren FMS-Förderart eingereicht werden.
Antragsunterlagen
- Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP)
- Drehbuch
- Ablaufplan/Producer´s Note des Entwicklungsvorhabens
- Filmografie des Antragstellers/der Produktionsfirma
- Filmografie/Vita des/der Autor:in und des/der Regisseur:in
- Eine Kalkulation der Entwicklungskosten mit Darstellung des NRW-Effekts
- Ein Finanzierungsplan der Projektentwicklung
- Rechtenachweis / Nachweis über den Rechteerwerb
- Aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag. Andernfalls ist zu erklären, welcher oder welchen
- Förderungsinstitutionen das Vorhaben schon vorlag unter Angabe des Sachstandes.
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin Projektentwicklung Animation
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Cher Zimmerer
Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio
Förderkriterien für Projektentwicklung Animation
Förderung aufwendiger Animationsprojekte im Rahmen von Creative Development.
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Animation
Gefördert wird die Projektentwicklung aufwendiger Animationsprojekte.
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Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
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Konzept und Projektentwicklung
Einzureichen sind u. a. Exposé/Onepager sowie Projektbeschreibung mit Drehbuch, ggf. einem Treatment in Ausnahmefällen, visuellem Konzept und Plan der Maßnahme.
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Bis zu 70.000 Euro Förderung
Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, maximal 70.000 Euro.
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Rechte und NRW-Bezug
Rechtenachweis, NRW-Effekt und die Möglichkeit einer späteren Herstellung des Projekts in NRW sind nachzuweisen.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch mit der Film- und Medienstiftung erforderlich.
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Kein neues Vorhaben
Es ist anzugeben, ob das Vorhaben bereits einer anderen Förderinstitution vorlag und wie der aktuelle Sachstand ist.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren FMS-Förderart eingereicht werden.
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Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.
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