Projektentwicklung Animation

Creative Development unterstützt die Projektentwicklung von Animationen.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Projektentwicklungsförderung richtet sich an Produktionsfirmen aus Nordrhein-Westfalen, die aufwendige Dokumentarfilm- oder Animationsprojekte gezielt weiterentwickeln möchten. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Creative Development.

Förderkriterien für Projektentwicklung Animation

Förderung aufwendiger Animationsprojekte im Rahmen von Creative Development.

  • Animation

    Gefördert wird die Projektentwicklung aufwendiger Animationsprojekte.

  • Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Konzept und Projektentwicklung

    Einzureichen sind u. a. Exposé/Onepager sowie Projektbeschreibung mit Drehbuch, ggf. einem Treatment in Ausnahmefällen, visuellem Konzept und Plan der Maßnahme.

  • Bis zu 70.000 Euro Förderung

    Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, maximal 70.000 Euro.

  • Rechte und NRW-Bezug

    Rechtenachweis, NRW-Effekt und die Möglichkeit einer späteren Herstellung des Projekts in NRW sind nachzuweisen.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch mit der Film- und Medienstiftung erforderlich.

  • Kein neues Vorhaben

    Es ist anzugeben, ob das Vorhaben bereits einer anderen Förderinstitution vorlag und wie der aktuelle Sachstand ist.

  • Keine vergleichbare Parallelförderung

    Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren FMS-Förderart eingereicht werden.

Antragsunterlagen

  • Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP)
  • Drehbuch
  • Ablaufplan/Producer´s Note des Entwicklungsvorhabens
  • Filmografie des Antragstellers/der Produktionsfirma
  • Filmografie/Vita des/der Autor:in und des/der Regisseur:in
  • Eine Kalkulation der Entwicklungskosten mit Darstellung des NRW-Effekts
  • Ein Finanzierungsplan der Projektentwicklung
  • Rechtenachweis / Nachweis über den Rechteerwerb
  • Aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag. Andernfalls ist zu erklären, welcher oder welchen 
  • Förderungsinstitutionen das Vorhaben schon vorlag unter Angabe des Sachstandes.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin Projektentwicklung Animation

  • Cher Zimmerer

    Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio

    Portraitbild von Cher Zimmerer

    Förderkriterien für Projektentwicklung Animation

    Förderung aufwendiger Animationsprojekte im Rahmen von Creative Development.

    • Animation

      Gefördert wird die Projektentwicklung aufwendiger Animationsprojekte.

    • Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen

      Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.

    • Konzept und Projektentwicklung

      Einzureichen sind u. a. Exposé/Onepager sowie Projektbeschreibung mit Drehbuch, ggf. einem Treatment in Ausnahmefällen, visuellem Konzept und Plan der Maßnahme.

    • Bis zu 70.000 Euro Förderung

      Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, maximal 70.000 Euro.

    • Rechte und NRW-Bezug

      Rechtenachweis, NRW-Effekt und die Möglichkeit einer späteren Herstellung des Projekts in NRW sind nachzuweisen.

    • Fehlendes Beratungsgespräch

      Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch mit der Film- und Medienstiftung erforderlich.

    • Kein neues Vorhaben

      Es ist anzugeben, ob das Vorhaben bereits einer anderen Förderinstitution vorlag und wie der aktuelle Sachstand ist.

    • Keine vergleichbare Parallelförderung

      Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren FMS-Förderart eingereicht werden.

    Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

    Ja, ich erfülle alle Kriterien und habe die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen

    Termin anfragen →

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.

Creative Development

Diese Förderung ist Teil des Creative Development. Informiere Dich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und finde den passenden Weg für die Entwicklung Deines Projekts.

Creative Development →

Aktuelles: Neues von der FMS

Hier kannst Du Deine Einwilligung für externe Inhalte jederzeit erteilen oder widerrufen. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendig

Diese Speicher sind für den Betrieb der Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden.

  • Einstellungen zu externen Medien

    Name
    external_media_consent
    Zweck
    Speichert, für welche externen Dienste Du Deine Einwilligung erteilt hast.
    Speicherdauer:
    1 Jahr
    Typ:
    localStorage

Externe Medien

Inhalte von externen Plattformen werden erst nach Deiner Einwilligung geladen. Dabei können personenbezogene Daten an die Anbieter übermittelt und Cookies gesetzt werden.

  • YouTube

    Video-Einbettungen von YouTube. Daten können in die USA übermittelt werden (EU-US Data Privacy Framework).

    Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

  • Instagram

    Eingebettete Instagram-Beiträge. Daten können in die USA übermittelt werden (EU-US Data Privacy Framework).

    Anbieter: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland