Serielle Pilotförderung

Wir fördern die Umsetzung von Pilotfolgen für Animationsserien und schaffen damit eine Grundlage für die weitere Produktion und Auswertung.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Serielle Pilotförderung richtet sich an Produktionsunternehmen, die eine Pilotfolge für ein langlaufendes dokumentarisches Serienprojekt realisieren möchten. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung NRW.

Förderkriterien für Serienpiloten

Förderung der Produktion von Serienpiloten für langlaufende Serienprojekte. 

  • Produktionsunternehmen

    Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen, insbesondere mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW. 

  • Langlaufende Serienprojekte

    Gefördert wird die Produktion von Serienpiloten für langlaufende Serienprojekte. 

  • Interesse eines Gesellschafters (Letter of Intent)

    Zur Beantragung muss das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung durch einen Letter of Intent nachgewiesen werden.

  • NRW-Effekt

    Mindestens das 1,6-fache des gewährten Förderbetrages muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden. 

  • Förderung bis zu 500.000 Euro

    Die Förderung kann bis zu 50 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten, maximal jedoch 500.000 Euro pro Pilotfolge, betragen.

  • Für NRW als Zuschuss

    Für Fördernehmer:innen aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.

  • Dreharbeiten in NRW

    Die Dreharbeiten sollen idealerweise überwiegend in Nordrhein-Westfalen stattfinden.

  • Durchführungszeitraum von 12 Monaten

    Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate ab Förderzusage.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen sind verpflichtend einzuhalten. 

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

  • keine Serienbeauftragung durch den Sendergesellschafter nach 18 Monaten

    Wird innerhalb von 18 Monaten nach Lieferung der Pilotfolge keine Serienbeauftragung durch den Sendergesellschafter ausgesprochen, fallen die Rechte an der Pilotfolge gegen Erstattung des vorab vertraglich fixierten Senderanteils an das Produktionsunternehmen zurück.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für Serielle Pilotförderung

Das Auswahlverfahren

Über die eingereichten Projekte entscheidet der Filmförderungsausschuss auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW. Für eine Förderung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.

Aktuelles: Neues von der FMS

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