Audioförderung

Wir fördern originäre Hörformate wie Hörspiele, Podcasts, Audio-Dokumentationen und Features – von der Entwicklung über die Produktion bis zur Veröffentlichung.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Hörspiel- und Audioförderung richtet sich an freie Autor, Podcaster, Journalist und Produzent, die originäre Audioformate entwickeln und realisieren möchten. Gefördert werden unter anderem Hörspiele, Hörserien und Podcasts aus den Bereichen Fiktion und Dokumentation.

Förderkriterien für die Audioförderung

Förderung originärer Hörformate aus den Bereichen Fiktion und Dokumentation – von der Konzept- und Manuskriptentwicklung über die Produktion bis zur Distribution. Gefördert werden unter anderem Hörspiele, Hörserien, Podcasts, Audiodokumentationen, Reportagen und Features.

  • Originäre Hörformate

    Der Fokus der Förderung liegt auf originären Hörformaten.

  • Format- und genreoffen

    Gefördert werden unterschiedliche fiktionale und dokumentarische Audioformate, darunter Hörspiele, Hörserien, Podcasts, Audiodokumentationen, Reportagen, Features und Formate des investigativen Journalismus.

  • Kinder- und Young-Adult-Hörspiele

    Kinder- und Young-Adult-Hörspiele gehören aktuell zu den Förderschwerpunkten.

  • Dokumentarische Podcasts

    Dokumentarische Podcasts gehören aktuell zu den Förderschwerpunkten.

  • Innovative Hörerlebnisse und Eventcharakter

    Bevorzugt werden Audioformate, die innovative neue Hörerlebnisse schaffen und/oder Eventcharakter besitzen.

  • Konzept-, Manuskript-, Produktions- und Distributionsförderung

    Gefördert werden die Erstellung von Konzepten für dokumentarische Hörformate, die Erstellung von Manuskripten für Originalhörspiele, Podcasts oder Hörspielserien, die Herstellung von Hörspielen, Podcasts und Hörserien sowie Maßnahmen der Distribution und Kommunikations- und Publikationshilfen.

  • Förderhöhen

    Die Förderung beträgt für die einzelnen Förderbereiche:

    Konzeptförderung: bis zu 5.000 Euro

    Manuskriptförderung: bis zu 7.500 Euro

    Produktionsförderung: bis zu 25.000 Euro

    Distributionsförderung: bis zu 15.000 Euro

    Für die Produktions- und Distributionsförderung können jeweils bis zu 80 % der kalkulierten Ausgaben gefördert werden.

  • Antragsberechtigte aus NRW und Deutschland

    Antragsberechtigt sind freie Autor:innen, Podcaster:innen, Journalist:innen und Produzent:innen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bzw. Betriebsstätte in Deutschland.

  • Projekte mit besonderem NRW-Bezug

    Projekte von Autor:innen können darüber hinaus antragsberechtigt sein, wenn sie in Nordrhein-Westfalen realisiert werden oder im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.

  • Keine Hörbücher

    Hörbücher werden in der Regel nicht gefördert.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Die Terminanfrage muss rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin, erfolgen.

  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung

    Mit der zu fördernden Maßnahme darf grundsätzlich vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Je nach Förderart bestehen Ausnahmen für bestimmte vorbereitende Arbeiten, insbesondere Exposé, Recherche oder Rechteerwerb.

Antragsunterlagen

Arbeitsstipendium
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Exposé/Pitchpaper (max. 5 Seiten) mit Format, Zielgruppe, Genre, Story bzw. Thema, Synopsis und USP des Projekts
  • Text- bzw. Dialogprobe
  • Lebenslauf / bisherige Projekte

Produktionsförderung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Onepager mit Format, Zielgruppe, Genre und Story bzw. Thema
  • Fertiges Manuskript
  • Kalkulation
  • Lebenslauf / bisherige Projekte

Distributionsförderung
Die Förderbedingungen und erforderlichen Antragsunterlagen werden im Einzelfall abgestimmt.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerinnen für die Hörspiel- und Audioförderung

  • Marie Mosch

    Junior Förderreferentin | Ansprechpartnerin Kinderfilm

    Portraitbild von Marie Mosch
  • Cher Zimmerer

    Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio

    Portraitbild von Cher Zimmerer

    Förderkriterien für die Audioförderung

    Förderung originärer Hörformate aus den Bereichen Fiktion und Dokumentation – von der Konzept- und Manuskriptentwicklung über die Produktion bis zur Distribution. Gefördert werden unter anderem Hörspiele, Hörserien, Podcasts, Audiodokumentationen, Reportagen und Features.

    • Originäre Hörformate

      Der Fokus der Förderung liegt auf originären Hörformaten.

    • Format- und genreoffen

      Gefördert werden unterschiedliche fiktionale und dokumentarische Audioformate, darunter Hörspiele, Hörserien, Podcasts, Audiodokumentationen, Reportagen, Features und Formate des investigativen Journalismus.

    • Kinder- und Young-Adult-Hörspiele

      Kinder- und Young-Adult-Hörspiele gehören aktuell zu den Förderschwerpunkten.

    • Dokumentarische Podcasts

      Dokumentarische Podcasts gehören aktuell zu den Förderschwerpunkten.

    • Innovative Hörerlebnisse und Eventcharakter

      Bevorzugt werden Audioformate, die innovative neue Hörerlebnisse schaffen und/oder Eventcharakter besitzen.

    • Konzept-, Manuskript-, Produktions- und Distributionsförderung

      Gefördert werden die Erstellung von Konzepten für dokumentarische Hörformate, die Erstellung von Manuskripten für Originalhörspiele, Podcasts oder Hörspielserien, die Herstellung von Hörspielen, Podcasts und Hörserien sowie Maßnahmen der Distribution und Kommunikations- und Publikationshilfen.

    • Förderhöhen

      Die Förderung beträgt für die einzelnen Förderbereiche:

      Konzeptförderung: bis zu 5.000 Euro

      Manuskriptförderung: bis zu 7.500 Euro

      Produktionsförderung: bis zu 25.000 Euro

      Distributionsförderung: bis zu 15.000 Euro

      Für die Produktions- und Distributionsförderung können jeweils bis zu 80 % der kalkulierten Ausgaben gefördert werden.

    • Antragsberechtigte aus NRW und Deutschland

      Antragsberechtigt sind freie Autor:innen, Podcaster:innen, Journalist:innen und Produzent:innen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bzw. Betriebsstätte in Deutschland.

    • Projekte mit besonderem NRW-Bezug

      Projekte von Autor:innen können darüber hinaus antragsberechtigt sein, wenn sie in Nordrhein-Westfalen realisiert werden oder im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.

    • Keine Hörbücher

      Hörbücher werden in der Regel nicht gefördert.

    • Fehlendes Beratungsgespräch

      Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Die Terminanfrage muss rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin, erfolgen.

    • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung

      Mit der zu fördernden Maßnahme darf grundsätzlich vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Je nach Förderart bestehen Ausnahmen für bestimmte vorbereitende Arbeiten, insbesondere Exposé, Recherche oder Rechteerwerb.

    Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

    Ja, ich erfülle alle Kriterien und habe die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen

    Termin anfragen →

Das Auswahlverfahren

Über die eingereichten Projekte entscheidet die Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW mit Unterstützung eines Beraterstabs. Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.

Aktuelles: Neues von der FMS

Hier kannst Du Deine Einwilligung für externe Inhalte jederzeit erteilen oder widerrufen. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendig

Diese Speicher sind für den Betrieb der Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden.

  • Einstellungen zu externen Medien

    Name
    external_media_consent
    Zweck
    Speichert, für welche externen Dienste Du Deine Einwilligung erteilt hast.
    Speicherdauer:
    1 Jahr
    Typ:
    localStorage

Externe Medien

Inhalte von externen Plattformen werden erst nach Deiner Einwilligung geladen. Dabei können personenbezogene Daten an die Anbieter übermittelt und Cookies gesetzt werden.

  • YouTube

    Video-Einbettungen von YouTube. Daten können in die USA übermittelt werden (EU-US Data Privacy Framework).

    Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

  • Instagram

    Eingebettete Instagram-Beiträge. Daten können in die USA übermittelt werden (EU-US Data Privacy Framework).

    Anbieter: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland