Audioförderung
Wir fördern originäre Hörformate wie Hörspiele, Podcasts, Audio-Dokumentationen und Features – von der Entwicklung über die Produktion bis zur Veröffentlichung.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Hörspiel- und Audioförderung richtet sich an freie Autor, Podcaster, Journalist und Produzent, die originäre Audioformate entwickeln und realisieren möchten. Gefördert werden unter anderem Hörspiele, Hörserien und Podcasts aus den Bereichen Fiktion und Dokumentation.
Förderkriterien für die Audioförderung
Förderung originärer Hörformate aus den Bereichen Fiktion und Dokumentation – von der Konzept- und Manuskriptentwicklung über die Produktion bis zur Distribution. Gefördert werden unter anderem Hörspiele, Hörserien, Podcasts, Audiodokumentationen, Reportagen und Features.
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Originäre Hörformate
Der Fokus der Förderung liegt auf originären Hörformaten.
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Format- und genreoffen
Gefördert werden unterschiedliche fiktionale und dokumentarische Audioformate, darunter Hörspiele, Hörserien, Podcasts, Audiodokumentationen, Reportagen, Features und Formate des investigativen Journalismus.
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Kinder- und Young-Adult-Hörspiele
Kinder- und Young-Adult-Hörspiele gehören aktuell zu den Förderschwerpunkten.
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Dokumentarische Podcasts
Dokumentarische Podcasts gehören aktuell zu den Förderschwerpunkten.
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Innovative Hörerlebnisse und Eventcharakter
Bevorzugt werden Audioformate, die innovative neue Hörerlebnisse schaffen und/oder Eventcharakter besitzen.
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Konzept-, Manuskript-, Produktions- und Distributionsförderung
Gefördert werden die Erstellung von Konzepten für dokumentarische Hörformate, die Erstellung von Manuskripten für Originalhörspiele, Podcasts oder Hörspielserien, die Herstellung von Hörspielen, Podcasts und Hörserien sowie Maßnahmen der Distribution und Kommunikations- und Publikationshilfen.
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Förderhöhen
Die Förderung beträgt für die einzelnen Förderbereiche:
Konzeptförderung: bis zu 5.000 Euro
Manuskriptförderung: bis zu 7.500 Euro
Produktionsförderung: bis zu 25.000 Euro
Distributionsförderung: bis zu 15.000 Euro
Für die Produktions- und Distributionsförderung können jeweils bis zu 80 % der kalkulierten Ausgaben gefördert werden.
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Antragsberechtigte aus NRW und Deutschland
Antragsberechtigt sind freie Autor:innen, Podcaster:innen, Journalist:innen und Produzent:innen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bzw. Betriebsstätte in Deutschland.
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Projekte mit besonderem NRW-Bezug
Projekte von Autor:innen können darüber hinaus antragsberechtigt sein, wenn sie in Nordrhein-Westfalen realisiert werden oder im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
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Keine Hörbücher
Hörbücher werden in der Regel nicht gefördert.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Die Terminanfrage muss rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin, erfolgen.
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Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Mit der zu fördernden Maßnahme darf grundsätzlich vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Je nach Förderart bestehen Ausnahmen für bestimmte vorbereitende Arbeiten, insbesondere Exposé, Recherche oder Rechteerwerb.
Servicecenter
Download Merkblatt Audioförderung (pdf, 132,40 KB ) Download Abrufformular für Stipendienverträge Audioförderung (pdf, 219,98 KB ) Download Förderleitlinien der Film und Medienstiftung NRW GmbH (pdf, 268,91 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB )Antragsunterlagen
Arbeitsstipendium
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Exposé/Pitchpaper (max. 5 Seiten) mit Format, Zielgruppe, Genre, Story bzw. Thema, Synopsis und USP des Projekts
- Text- bzw. Dialogprobe
- Lebenslauf / bisherige Projekte
Produktionsförderung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Onepager mit Format, Zielgruppe, Genre und Story bzw. Thema
- Fertiges Manuskript
- Kalkulation
- Lebenslauf / bisherige Projekte
Distributionsförderung
Die Förderbedingungen und erforderlichen Antragsunterlagen werden im Einzelfall abgestimmt.
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerinnen für die Hörspiel- und Audioförderung
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Marie Mosch
Junior Förderreferentin | Ansprechpartnerin Kinderfilm
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Cher Zimmerer
Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio
Förderkriterien für die Audioförderung
Förderung originärer Hörformate aus den Bereichen Fiktion und Dokumentation – von der Konzept- und Manuskriptentwicklung über die Produktion bis zur Distribution. Gefördert werden unter anderem Hörspiele, Hörserien, Podcasts, Audiodokumentationen, Reportagen und Features.
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Originäre Hörformate
Der Fokus der Förderung liegt auf originären Hörformaten.
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Format- und genreoffen
Gefördert werden unterschiedliche fiktionale und dokumentarische Audioformate, darunter Hörspiele, Hörserien, Podcasts, Audiodokumentationen, Reportagen, Features und Formate des investigativen Journalismus.
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Kinder- und Young-Adult-Hörspiele
Kinder- und Young-Adult-Hörspiele gehören aktuell zu den Förderschwerpunkten.
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Dokumentarische Podcasts
Dokumentarische Podcasts gehören aktuell zu den Förderschwerpunkten.
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Innovative Hörerlebnisse und Eventcharakter
Bevorzugt werden Audioformate, die innovative neue Hörerlebnisse schaffen und/oder Eventcharakter besitzen.
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Konzept-, Manuskript-, Produktions- und Distributionsförderung
Gefördert werden die Erstellung von Konzepten für dokumentarische Hörformate, die Erstellung von Manuskripten für Originalhörspiele, Podcasts oder Hörspielserien, die Herstellung von Hörspielen, Podcasts und Hörserien sowie Maßnahmen der Distribution und Kommunikations- und Publikationshilfen.
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Förderhöhen
Die Förderung beträgt für die einzelnen Förderbereiche:
Konzeptförderung: bis zu 5.000 Euro
Manuskriptförderung: bis zu 7.500 Euro
Produktionsförderung: bis zu 25.000 Euro
Distributionsförderung: bis zu 15.000 Euro
Für die Produktions- und Distributionsförderung können jeweils bis zu 80 % der kalkulierten Ausgaben gefördert werden.
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Antragsberechtigte aus NRW und Deutschland
Antragsberechtigt sind freie Autor:innen, Podcaster:innen, Journalist:innen und Produzent:innen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen bzw. Betriebsstätte in Deutschland.
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Projekte mit besonderem NRW-Bezug
Projekte von Autor:innen können darüber hinaus antragsberechtigt sein, wenn sie in Nordrhein-Westfalen realisiert werden oder im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
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Keine Hörbücher
Hörbücher werden in der Regel nicht gefördert.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Die Terminanfrage muss rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin, erfolgen.
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Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Mit der zu fördernden Maßnahme darf grundsätzlich vor Antragstellung nicht begonnen worden sein. Je nach Förderart bestehen Ausnahmen für bestimmte vorbereitende Arbeiten, insbesondere Exposé, Recherche oder Rechteerwerb.
Servicecenter
Download Merkblatt Audioförderung (pdf, 132,40 KB ) Download Abrufformular für Stipendienverträge Audioförderung (pdf, 219,98 KB ) Download Förderleitlinien der Film und Medienstiftung NRW GmbH (pdf, 268,91 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB ) -
Das Auswahlverfahren
Über die eingereichten Projekte entscheidet die Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW mit Unterstützung eines Beraterstabs. Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
Aktuelles: Neues von der FMS
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Vier Projekte, vier Perspektiven: Die Film- und Medienstiftung NRW fördert weitere neue Audioprojekte mit insgesamt 22.500 Euro.
15. September 2026
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Die Film- und Medienstiftung NRW unterstützt in ihrer aktuellen Förderrunde zwei dokumentarische Audioformate mit insgesamt 10.000 Euro
21. Mai 2026
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Deutscher Preis für Audiostories 2025: Gewinner ausgezeichnet
11. Dezember 2025