Film und Medien Stiftung NRWFörderungHörspiel- und Audioförderung

Die Film- und Medienstiftung NRW stärkt gezielt die Audiokultur im Land. Ziel ist, Kreative und Produzent:innen dabei zu unterstützen, ein breites Publikum mit relevanten Themen zu begeistern – sei es durch spannende Geschichten, gesellschaftlich und kulturell bedeutsame Inhalte oder neuen Hörerlebnissen.

Das Format Hörspiel wird explizit um Hörserien und Podcasts in den Genres Fiktion und Doku erweitert. Ob Audiodokumentation, Reportage, Feature, investigativer Journalismus oder das unterhaltsame Kinder- und Young Adult-Hörspiel, es findet eine Format- und Genreöffnung statt. Der Fokus bleibt auf originalen Hörformaten. Hörbücher werden in der Regel nicht gefördert.

Schwerpunktmäßig sollen in diesem Jahr mit besonderem Fokus Kinder- und Young Adult Hörspiele sowie der dokumentarische Podcast gefördert werden. Auch Audioformate, die innovativ neue Hörerlebnisse schaffen und/oder einen Eventcharakter besitzen, werden bevorzugt.

Unleash your Imagination!

Wer kann einreichen?

  • Antragsberechtigt sind freie Autor:innen, Podcaster:innen, Journalist:innen und Produzent:innen mit Sitz in NRW bzw. Betriebsstätte in Deutschland. Projekte von Autor:innen, die in NRW realisiert werden oder die im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen, können darüber hinaus antragsberechtigt sein.

Was wird gefördert?

  • Arbeitsstipendium:
    Folgende Einreichunterlagen werden benötigt:

    • Exposé/Pitchpaper (max. 5 Seiten): Format, Zielgruppe, Genre, Story bzw. Thema, Synopsis, USP des Projekts.
    • Text- bzw. Dialogprobe
    • Lebenslauf/bisherige Projekte
  • Produktionsförderung:
    Folgende Einreichunterlagen werden benötigt:

    • One-Pager: Format, Zielgruppe, Genre, Story bzw. Thema.
    • Fertiges Manuskript
    • Kalkulation
    • Lebenslauf/bisherige Projekte
  • Distributionsförderung
    • Förderbedingung und Einreichunterlagen sind im Einzelfall zu klären.

Wie funktioniert‘s?

  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der zuständigen Referentin abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie auf folgendem Merkblatt.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Es gibt zwei Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden von der Geschäftsführung mit Unterstützung des Beraterstabs getroffen:

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.

Ansprechpartner

Marie Mosch
Tel. 0221-260 30-303
Cher Zimmerer
Tel. 0221-260 30-330