Drehbuchförderung

Creative Development unterstützt die Ausarbeitung fiktionaler Film- und Serienstoffe – vom Treatment bis zur ausgearbeiteten Drehbuchfassung.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Für die Drehbuchförderung gibt es unterschiedliche Förderwege. Neben der Förderung im Rahmen des Creative Development besteht auch die Möglichkeit einer vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen Deines Projekts ab.

a) gemäß den Richtlinien der Creative-Development-Förderung

  • Teil von Creative Development

    Die Drehbuchförderung bildet Stufe 3 des Programms „Creative Development“ und dient der Entwicklung einer Drehbuchfassung.

  • Treatment als Grundlage

    Bei Spielfilmprojekten bildet ein Treatment die Grundlage für die weitere Drehbuchentwicklung.

  • Autor:innen und Produzent:innen

    Autor:innen und Filmemacher:innen stellen Anträge grundsätzlich gemeinsam mit Produzent:innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

  • 20.000 Euro Förderung

    Für die Drehbuchförderung in Stufe 3 können 20.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.

  • Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte

    Bei gemeinsamer Einreichung mit Produzent:innen muss in Stufe 3 ein Drehbuchvertrag vorliegen; erforderliche Stoffrechte müssen gesichert sein.

  • Keine Serienprojekte 2026/2027

    Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Für Stufe 3 ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.

  • Keine vergleichbare Parallelförderung

    Creative-Development-Projekte können nicht gleichzeitig im Rahmen einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

Förderkriterien für die vereinfachte Drehbuchförderung

Förderung von Drehbuchvorhaben für Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Autor:innen aus Nordrhein-Westfalen

    Antragsberechtigt sind Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Fördersumme bis zu 10.000 Euro

    Für die Drehbuchförderung können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

  • Synopsis, Treatment und Dialogszene

    Zur Antragstellung gehören eine Synopsis, ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene.

  • Rechte am Stoff

    Für die Einreichung ist eine Rechteerklärung erforderlich.

  • Neues Vorhaben

    Es muss sich um ein neues Vorhaben handeln. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Antrag einzureichen.

  • Keine Studierenden

    Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte gibt es eine gesonderte Fördermöglichkeit.

  • Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung beginnen

    Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden; der notwendige vorherige Erwerb von Rechten ist ausgenommen.

  • Keine vorherige reguläre Einreichung

    Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht in vergleichbarer Form im Rahmen der vereinfachten Förderung eingereicht werden.

Antragsunterlagen

Creative Development – Drehbuchförderung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
  • Treatment (ca. 10–15 Seiten)
  • Dialogprobe (max. 8 Seiten)
  • Writer’s Note
  • Producer’s Note
  • Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
  • Filmografie der Produktion
  • Nachweis über die Stoffrechte
  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zum Stand vorheriger Fördereinreichungen

Vereinfachte Drehbuchförderung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vita/Filmografie
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
  • Synopsis
  • Treatment
  • Dialogszene
  • Rechteerklärung
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
  • Anschreiben an die Jury

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für die Drehbuchförderung im Rahmen von Creative Development

  • Cher Zimmerer

    Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio

    Portraitbild von Cher Zimmerer

    a) gemäß den Richtlinien der Creative-Development-Förderung

    • Teil von Creative Development

      Die Drehbuchförderung bildet Stufe 3 des Programms „Creative Development“ und dient der Entwicklung einer Drehbuchfassung.

    • Treatment als Grundlage

      Bei Spielfilmprojekten bildet ein Treatment die Grundlage für die weitere Drehbuchentwicklung.

    • Autor:innen und Produzent:innen

      Autor:innen und Filmemacher:innen stellen Anträge grundsätzlich gemeinsam mit Produzent:innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

    • 20.000 Euro Förderung

      Für die Drehbuchförderung in Stufe 3 können 20.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.

    • Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte

      Bei gemeinsamer Einreichung mit Produzent:innen muss in Stufe 3 ein Drehbuchvertrag vorliegen; erforderliche Stoffrechte müssen gesichert sein.

    • Keine Serienprojekte 2026/2027

      Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.

    • Fehlendes Beratungsgespräch

      Für Stufe 3 ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.

    • Keine vergleichbare Parallelförderung

      Creative-Development-Projekte können nicht gleichzeitig im Rahmen einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

    Förderkriterien für die vereinfachte Drehbuchförderung

    Förderung von Drehbuchvorhaben für Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

    • Autor:innen aus Nordrhein-Westfalen

      Antragsberechtigt sind Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

    • Fördersumme bis zu 10.000 Euro

      Für die Drehbuchförderung können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

    • Synopsis, Treatment und Dialogszene

      Zur Antragstellung gehören eine Synopsis, ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene.

    • Rechte am Stoff

      Für die Einreichung ist eine Rechteerklärung erforderlich.

    • Neues Vorhaben

      Es muss sich um ein neues Vorhaben handeln. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Antrag einzureichen.

    • Keine Studierenden

      Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte gibt es eine gesonderte Fördermöglichkeit.

    • Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung beginnen

      Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden; der notwendige vorherige Erwerb von Rechten ist ausgenommen.

    • Keine vorherige reguläre Einreichung

      Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht in vergleichbarer Form im Rahmen der vereinfachten Förderung eingereicht werden.

    Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

    Ja, ich erfülle alle Kriterien und habe die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen

    Termin anfragen →

Wichtige Hinweise zur Creative Development Förderung

Wer darf einreichen?

Stufe 1: Professionelle Drehbuchautor:innen* und Filmhochschulabsolvent:innen, mit erstem Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW. Antragsberechtigt sind ebenfalls Produzent:innen gemeinsam mit Drehbuchautor:innen/Filmemacher:innen. Für Studierende einer Filmhochschule gibt es die Abschlussfilmförderung.

Stufen 2 und 3: Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen gemeinsam mit Produzent:innen Förderung. Die Einreichung erfolgt über die Produzent:innen mit Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

  • Filmemacher:innen bzw. Drehbuchautor:innen mit Trackrecord (i.d.R. 4 professionell ausgewertete Langfilme oder Head-Autorenschaften/Creator-Credits oder alternativ außergewöhnliche Film- und Serienerfolge) können ohne Produktionsfirma Förderung in Stufe 2 und Stufe 3 beantragen. Sie müssen ihren Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW haben oder ihr Projekt muss im besonderen Interesse von NRW stehen. Relevante Mainstream- und High-End Stoffe mit NRW-Bezug, auch international angelegte Projekte, können von Filmemacher:innen und Drehbuch:autorinnen außerhalb NRWs, unter den voran genannten Kriterien, in den Stufen 2 und 3 eingereicht werden.

 

Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung:

Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.

 

Förderschwerpunkte in 2026/2027:

  • Talente, Debüt & zweiter Film
  • Kinder/Family Entertainment/Animation
  • Kommerzielle Mainstream- und High-End Stoffe
  • Short Form Content (High-End & Vertical Dramas)

 

Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:

  • Stufe 1: Exposéförderung
  • Stufe 2: Treatmentförderung
  • Stufe 2: Projektentwicklung Doku/Animation
  • Stufe 3: Drehbuchförderung
  • Stufe 3: Drehbuchweiterentwicklung

 

Was sind die Förderbedingungen?

  • Die Fördersumme kann insg. pro Projekt von Stufe 1-3 maximal 45.000 Euro betragen (ausgenommen davon sind aufwendige Doku-, Animations-, und internationale Projekte, für die jeweils die Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung durch Produzent:innen beantragt werden kann).
  • Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung: Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen, maximal 70.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Durchführungszeitraum: 6 Monate jeweils für Stufe 1 und Stufe 2 | 12 Monate für Stufe 3 (Stufe 2 für Doku) ab Fördervertragsabschluss.

 

Antragssummen:

Stufe 1: Exposé-Förderung  5.000€

Stufe 1: Exposé-Förderung (Talente* ohne Produktionsfirma)  3.000€

Stufe 2: Treatment-Förderung  15.000€ 

Stufe 2: Projektentwicklung Doku/Animation mit Produktionsfirma  bis 70.000€¹

Stufe 3: Drehbuch-Förderung  20.000€

Stufe 3: Weiterentwicklung Drehbuch mit Produktionsfirma  bis 70.000€¹

(Die nächste Development-Stufe wird nicht automatisch garantiert. Eine nächste Stufe muss jeweils beantragt werden, aber grundlegend soll die kontinuierliche Arbeit am Stoff ermöglicht werden.)

→ Hinweis zur Förderung:  Die Förderung dient der Unterstützung und der Sicherung des Lebensunterhalts der Autor:innen, um eine intensivere Beschäftigung an einem Stoff während der Developmentphase zu begünstigen. Die Förderung eines Exposés und eines Treatments in den Stufen 1 und 2 sind kein Drehbuch-Honorar und auf dieses nicht anrechenbar.

*Talente, die ihren ersten oder zweiten Film (nach dem Studium) entwickeln.

 

Wie funktioniert‘s?

  • Für Stufe 1 ist kein Beratungsgespräch erforderlich. Der Antrag kann selbstständig über das Antragsportal gestellt werden. Für Stufe 2+3 ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Später eingehende Terminanfragen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte richten Sie ihre Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
  • Add-Ons: Eine jeweilige Add-On Option kann bei Antragstellung im Onlineportal ausgewählt werden.
  • Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden drei Mal jährlich von der Film- und Medienstiftung sowie einem Experten-Team getroffen.

 

Einreichtermine

  • Einreichfrist: 25. September 2026
  • Einreichfrist: 03. Februar 2027

 

Sonstiges

  • Die Creative Development Förderung ist ausschließlich für die Entwicklung von Projekten vorgesehen mit möglichen Kosten für u.a. Autor:innenhonorare, Dramaturgie, Recherche, Reisen, Trailer-Erstellung, Ausarbeitung visuell-technischer Erzählmittel und sonstigen Kosten im Zusammenhang der Entwicklung.
  • Projekte, für die die Creative Development Förderung beantragt wird, können im Weiteren nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht werden (z.B. Stipendien, MADE IN NRW und Low-Budget). Abgesagte Projekte können nur auf Empfehlung für eine nächste Stufe erneut eingereicht werden.
  • Nicht geförderte Projekte in Stufe 1 + 2 erhalten keine individuelle Absagebegründung.
  • Produzent:innen außerhalb NRWs erhalten eine Förderung nur als bedingt-rückzahlbares Darlehen (ein NRW-Bezug muss nachgewiesen werden).

 

Wichtige Antragsvoraussetzungen bezüglich Rechtesituationen:

  • Internationale Ko-Produktionen können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller majoritärer Rechteinhaber ist.
  • Reichen Produzent:innen gemeinsam mit Autor:innen ein, muss für die Stufe 1 und Stufe 2 mind. eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen (die Option sollte beinhalten, dass die Rechte am Projekt bei Nichteinigung nach der Entwicklungsstufe zurück an den/die Autor:in gehen, sofern es sich um seine/ihre Originalidee handelt). Für Stufe 3 muss ein Drehbuchvertrag vorliegen.
  • Adaptionen: für vorbestehende Rechte muss eine Option für mind. den Maßnahmenzeitraum der Förderung (6 Monate bei Stufe 1 + 2 und 12 Monate bei Stufe 3) und eine Möglichkeit der Optionsverlängerung von weiteren 12 Monaten gesichert sein.

 

*Autor:innen bzw. Filmemacher:innen müssen vor Antragstellung mindestens:

  • ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder ein Serienformat oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt haben, das zur Produktion und Auswertung gelangt ist.
  • oder ein Theaterstück, Roman oder anderes langes literarisches Erzeugnis außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben.
  • oder mit einem:r Hersteller:in zusammenarbeiten, der*die die Verfilmung des Projekts anstrebt (LOI). Diese:r muss vor Antragstellung bereits einen programmfüllenden Spiel-, Dokumentar-, Kinderfilm oder ein Serienformat hergestellt und ausgewertet haben.
  • oder im Bereich Talentförderung den Abschluss an einer deutschen Filmhochschule in relevanten Fächern wie Drehbuch und Regie nachweisen können.
  • oder für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert oder ausgezeichnet worden sind (z.B. Max Ophüls, FIRST STEPS, Deutscher Kurzfilmpreis, Deutscher Nachwuchsfilmpreis, Drehbuchpreis etc.) bzw. Premiere auf einem bedeutenden A-Festival gehabt haben.
  • Anderweitige Nachweise im Talentbereich sind im Einzelfall von dem/der zuständigen Referent:in zu prüfen.

→ Filmemacher:innen und Drehbuchautor:innen der Talentförderung, mit erstem Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, werden mit ihren Debütfilm- und Zweitfilmvorhaben besonders berücksichtigt. Eine frühe Zusammenarbeit mit Produzent:innen soll motiviert und unterstützt werden.

___________________________________________

¹Nicht kombinierbar mit anderen Stufen. Bei aufwendigen Projekten kann die Kombinierbarkeit individuell besprochen werden.

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg unterschiedlich bewertet. Im Creative Development prüfen die Film- und Medienstiftung NRW und ein Expert:innen-Team die Projekte; die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen. In der Vereinfachten Förderung entscheidet ein unabhängiges Fördergremium, das zu mehreren Fördersitzungen im Jahr zusammenkommt.

Creative Development

Für die Drehbuchförderung bietet auch das Creative Development einen Förderweg. Informiere Dich über die verschiedenen Möglichkeiten des Programms und finde die passende Förderung für Dein Projekt.

Creative Development →

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