Projektentwicklungsförderung Spielfilm/Internationale Koproduktion
Creative Development unterstützt die Projektentwicklung von Spielfilmen und internationalen Koproduktionen – von der Stoffarbeit bis zur Produktionsreife.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Projektentwicklungsförderung richtet sich an Produktionsfirmen, die ein Spielfilmprojekt oder eine internationale Koproduktion gezielt bis zur Produktionsreife weiterentwickeln möchten.
Förderkriterien für die Projektentwicklung
Projektentwicklung im Rahmen von Creative Development für aufwendige, insbesondere international angelegte Spielfilmprojekte.
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Teil von Creative Development
Die Projektentwicklungsförderung ist eine besondere Förderoption innerhalb des Programms Creative Development.
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Aufwendige und internationale Projekte
Die Projektentwicklung richtet sich insbesondere an aufwendige und international angelegte Spielfilmprojekte.
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Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
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Bis zu 70.000 Euro Förderung
Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, maximal 70.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
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Rechte bei internationalen Koproduktionen
Internationale Koproduktionen können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller majoritärer Rechteinhaber ist.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Im Rahmen von Creative Development ist vor der Antragstellung dieser Förderoption ein Beratungsgespräch erforderlich.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht parallel in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine ausreichenden Projektrechte
Die erforderlichen Rechte müssen gesichert sein; bei internationalen Koproduktionen ist eine majoritäre Rechteposition erforderlich.
Antragsunterlagen
- Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
- Drehbuch
- Producer’s Note
- Filmografie/Vita der Produktion
- Filmografie/Vita Autor:in
- Filmografie/Vita Regie
- Nachweis über die Stoff- und Entwicklungsrechte
- Zeit- und Maßnahmenplan der Projektentwicklung
- Kalkulation der Entwicklungskosten inkl. NRW-Effekt
- Finanzierungsplan
- Sachstandsbericht zur Finanzierung
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zu bisherigen Fördereinreichungen
- Bei internationalen Koproduktionen: Nachweis, dass die antragstellende Produktion Mehrheitsrechteinhaberin ist
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für die Drehbuchweiterentwicklung Spielfilm/Internationale Koproduktionen
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Cher Zimmerer
Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio
Förderkriterien für die Projektentwicklung
Projektentwicklung im Rahmen von Creative Development für aufwendige, insbesondere international angelegte Spielfilmprojekte.
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Teil von Creative Development
Die Projektentwicklungsförderung ist eine besondere Förderoption innerhalb des Programms Creative Development.
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Aufwendige und internationale Projekte
Die Projektentwicklung richtet sich insbesondere an aufwendige und international angelegte Spielfilmprojekte.
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Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
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Bis zu 70.000 Euro Förderung
Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten, maximal 70.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
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Rechte bei internationalen Koproduktionen
Internationale Koproduktionen können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller majoritärer Rechteinhaber ist.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Im Rahmen von Creative Development ist vor der Antragstellung dieser Förderoption ein Beratungsgespräch erforderlich.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht parallel in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine ausreichenden Projektrechte
Die erforderlichen Rechte müssen gesichert sein; bei internationalen Koproduktionen ist eine majoritäre Rechteposition erforderlich.
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Wichtige Hinweise zur Creative Development Förderung
Wer darf einreichen?
Stufe 1: Professionelle Drehbuchautor:innen* und Filmhochschulabsolvent:innen, mit erstem Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW. Antragsberechtigt sind ebenfalls Produzent:innen gemeinsam mit Drehbuchautor:innen/Filmemacher:innen. Für Studierende einer Filmhochschule gibt es die Abschlussfilmförderung.
Stufen 2 und 3: Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen gemeinsam mit Produzent:innen Förderung. Die Einreichung erfolgt über die Produzent:innen mit Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Filmemacher:innen bzw. Drehbuchautor:innen mit Trackrecord (i.d.R. 4 professionell ausgewertete Langfilme oder Head-Autorenschaften/Creator-Credits oder alternativ außergewöhnliche Film- und Serienerfolge) können ohne Produktionsfirma Förderung in Stufe 2 und Stufe 3 beantragen. Sie müssen ihren Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW haben oder ihr Projekt muss im besonderen Interesse von NRW stehen. Relevante Mainstream- und High-End Stoffe mit NRW-Bezug, auch international angelegte Projekte, können von Filmemacher:innen und Drehbuch:autorinnen außerhalb NRWs, unter den voran genannten Kriterien, in den Stufen 2 und 3 eingereicht werden.
Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung:
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
Förderschwerpunkte in 2026/2027:
- Talente, Debüt & zweiter Film
- Kinder/Family Entertainment/Animation
- Kommerzielle Mainstream- und High-End Stoffe
- Short Form Content (High-End & Vertical Dramas)
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Stufe 1: Exposéförderung
- Stufe 2: Treatmentförderung
- Stufe 2: Projektentwicklung Doku/Animation
- Stufe 3: Drehbuchförderung
- Stufe 3: Drehbuchweiterentwicklung
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Fördersumme kann insg. pro Projekt von Stufe 1-3 maximal 45.000 Euro betragen (ausgenommen davon sind aufwendige Doku-, Animations-, und internationale Projekte, für die jeweils die Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung durch Produzent:innen beantragt werden kann).
- Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung: Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen, maximal 70.000 Euro.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Durchführungszeitraum: 6 Monate jeweils für Stufe 1 und Stufe 2 | 12 Monate für Stufe 3 (Stufe 2 für Doku) ab Fördervertragsabschluss.
Antragssummen:
Stufe 1: Exposé-Förderung 5.000€
Stufe 1: Exposé-Förderung (Talente* ohne Produktionsfirma) 3.000€
Stufe 2: Treatment-Förderung 15.000€
Stufe 2: Projektentwicklung Doku/Animation mit Produktionsfirma bis 70.000€¹
Stufe 3: Drehbuch-Förderung 20.000€
Stufe 3: Weiterentwicklung Drehbuch mit Produktionsfirma bis 70.000€¹
(Die nächste Development-Stufe wird nicht automatisch garantiert. Eine nächste Stufe muss jeweils beantragt werden, aber grundlegend soll die kontinuierliche Arbeit am Stoff ermöglicht werden.)
→ Hinweis zur Förderung: Die Förderung dient der Unterstützung und der Sicherung des Lebensunterhalts der Autor:innen, um eine intensivere Beschäftigung an einem Stoff während der Developmentphase zu begünstigen. Die Förderung eines Exposés und eines Treatments in den Stufen 1 und 2 sind kein Drehbuch-Honorar und auf dieses nicht anrechenbar.
*Talente, die ihren ersten oder zweiten Film (nach dem Studium) entwickeln.
Wie funktioniert‘s?
- Für Stufe 1 ist kein Beratungsgespräch erforderlich. Der Antrag kann selbstständig über das Antragsportal gestellt werden. Für Stufe 2+3 ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Später eingehende Terminanfragen können nicht berücksichtigt werden.
- Bitte richten Sie ihre Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
- Add-Ons: Eine jeweilige Add-On Option kann bei Antragstellung im Onlineportal ausgewählt werden.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden drei Mal jährlich von der Film- und Medienstiftung sowie einem Experten-Team getroffen.
Einreichtermine
- Einreichfrist: 25. September 2026
- Einreichfrist: 03. Februar 2027
Sonstiges
- Die Creative Development Förderung ist ausschließlich für die Entwicklung von Projekten vorgesehen mit möglichen Kosten für u.a. Autor:innenhonorare, Dramaturgie, Recherche, Reisen, Trailer-Erstellung, Ausarbeitung visuell-technischer Erzählmittel und sonstigen Kosten im Zusammenhang der Entwicklung.
- Projekte, für die die Creative Development Förderung beantragt wird, können im Weiteren nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht werden (z.B. Stipendien, MADE IN NRW und Low-Budget). Abgesagte Projekte können nur auf Empfehlung für eine nächste Stufe erneut eingereicht werden.
- Nicht geförderte Projekte in Stufe 1 + 2 erhalten keine individuelle Absagebegründung.
- Produzent:innen außerhalb NRWs erhalten eine Förderung nur als bedingt-rückzahlbares Darlehen (ein NRW-Bezug muss nachgewiesen werden).
Wichtige Antragsvoraussetzungen bezüglich Rechtesituationen:
- Internationale Ko-Produktionen können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller majoritärer Rechteinhaber ist.
- Reichen Produzent:innen gemeinsam mit Autor:innen ein, muss für die Stufe 1 und Stufe 2 mind. eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen (die Option sollte beinhalten, dass die Rechte am Projekt bei Nichteinigung nach der Entwicklungsstufe zurück an den/die Autor:in gehen, sofern es sich um seine/ihre Originalidee handelt). Für Stufe 3 muss ein Drehbuchvertrag vorliegen.
- Adaptionen: für vorbestehende Rechte muss eine Option für mind. den Maßnahmenzeitraum der Förderung (6 Monate bei Stufe 1 + 2 und 12 Monate bei Stufe 3) und eine Möglichkeit der Optionsverlängerung von weiteren 12 Monaten gesichert sein.
*Autor:innen bzw. Filmemacher:innen müssen vor Antragstellung mindestens:
- ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder ein Serienformat oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt haben, das zur Produktion und Auswertung gelangt ist.
- oder ein Theaterstück, Roman oder anderes langes literarisches Erzeugnis außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben.
- oder mit einem:r Hersteller:in zusammenarbeiten, der*die die Verfilmung des Projekts anstrebt (LOI). Diese:r muss vor Antragstellung bereits einen programmfüllenden Spiel-, Dokumentar-, Kinderfilm oder ein Serienformat hergestellt und ausgewertet haben.
- oder im Bereich Talentförderung den Abschluss an einer deutschen Filmhochschule in relevanten Fächern wie Drehbuch und Regie nachweisen können.
- oder für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert oder ausgezeichnet worden sind (z.B. Max Ophüls, FIRST STEPS, Deutscher Kurzfilmpreis, Deutscher Nachwuchsfilmpreis, Drehbuchpreis etc.) bzw. Premiere auf einem bedeutenden A-Festival gehabt haben.
- Anderweitige Nachweise im Talentbereich sind im Einzelfall von dem/der zuständigen Referent:in zu prüfen.
→ Filmemacher:innen und Drehbuchautor:innen der Talentförderung, mit erstem Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, werden mit ihren Debütfilm- und Zweitfilmvorhaben besonders berücksichtigt. Eine frühe Zusammenarbeit mit Produzent:innen soll motiviert und unterstützt werden.
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¹Nicht kombinierbar mit anderen Stufen. Bei aufwendigen Projekten kann die Kombinierbarkeit individuell besprochen werden.
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.
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