Treatmentförderung
Creative Development unterstützt die Weiterentwicklung fiktionaler Film- und Serienstoffe – vom Exposé bis zum ausgearbeiteten Treatment.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Treatmentförderung richtet sich an Autor:innen und Filmemacher:innen, die ihren Stoff zu einem ausgearbeiteten Treatment weiterentwickeln möchten. In der Regel erfolgt die Einreichung gemeinsam mit einer Produktionsfirma; für erfahrene Autor:innen und Filmemacher:innen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Einreichung ohne Produktionsfirma möglich.
Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung
Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.
-
Fiktionale Stoffe
Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.
-
Exposé als Grundlage
Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.
-
Autor:innen und Produzent:innen
Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
-
15.000 Euro Förderung
Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.
-
Gesicherte Entwicklungsrechte
Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.
-
Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.
-
Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
-
Keine automatische Anschlussförderung
Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.
Servicecenter
Download Stufe 2 Treatmentförderung Doku (pdf, 70,58 KB ) Download Stufe 2 Treatmentförderung Fiktion (pdf, 68,27 KB ) Download Stufenmodell Creative Development (pdf, 75,75 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB )Antragsunterlagen
- Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
- Treatment
- Writer’s Note
- Producer’s Note
- Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
- Filmografie der Produktion
- Nachweis über die Stoffrechte
- Zeit- bzw. Maßnahmenplan
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zum Stand vorheriger Fördereinreichungen
Wichtig: Diese Treatmentförderung ist für fiktionale Stoffe. Dokumentarfilm und Animation laufen in Stufe 2 über die separate Projektentwicklungsförderung.
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für die Treatmentförderung
-
Cher Zimmerer
Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio
Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung
Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.
-
Fiktionale Stoffe
Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.
-
Exposé als Grundlage
Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.
-
Autor:innen und Produzent:innen
Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
-
15.000 Euro Förderung
Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.
-
Gesicherte Entwicklungsrechte
Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.
-
Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.
-
Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
-
Keine automatische Anschlussförderung
Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.
Servicecenter
Download Stufe 2 Treatmentförderung Doku (pdf, 70,58 KB ) Download Stufe 2 Treatmentförderung Fiktion (pdf, 68,27 KB ) Download Stufenmodell Creative Development (pdf, 75,75 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB ) -
Wichtige Hinweise zur Creative Development Förderung
Wer darf einreichen?
Stufe 1: Professionelle Drehbuchautor:innen* und Filmhochschulabsolvent:innen, mit erstem Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW. Antragsberechtigt sind ebenfalls Produzent:innen gemeinsam mit Drehbuchautor:innen/Filmemacher:innen. Für Studierende einer Filmhochschule gibt es die Abschlussfilmförderung.
Stufen 2 und 3: Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen gemeinsam mit Produzent:innen Förderung. Die Einreichung erfolgt über die Produzent:innen mit Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
- Filmemacher:innen bzw. Drehbuchautor:innen mit Trackrecord (i.d.R. 4 professionell ausgewertete Langfilme oder Head-Autorenschaften/Creator-Credits oder alternativ außergewöhnliche Film- und Serienerfolge) können ohne Produktionsfirma Förderung in Stufe 2 und Stufe 3 beantragen. Sie müssen ihren Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW haben oder ihr Projekt muss im besonderen Interesse von NRW stehen. Relevante Mainstream- und High-End Stoffe mit NRW-Bezug, auch international angelegte Projekte, können von Filmemacher:innen und Drehbuch:autorinnen außerhalb NRWs, unter den voran genannten Kriterien, in den Stufen 2 und 3 eingereicht werden.
Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung:
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
Förderschwerpunkte in 2026/2027:
- Talente, Debüt & zweiter Film
- Kinder/Family Entertainment/Animation
- Kommerzielle Mainstream- und High-End Stoffe
- Short Form Content (High-End & Vertical Dramas)
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Stufe 1: Exposéförderung
- Stufe 2: Treatmentförderung
- Stufe 2: Projektentwicklung Doku/Animation
- Stufe 3: Drehbuchförderung
- Stufe 3: Drehbuchweiterentwicklung
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Fördersumme kann insg. pro Projekt von Stufe 1-3 maximal 45.000 Euro betragen (ausgenommen davon sind aufwendige Doku-, Animations-, und internationale Projekte, für die jeweils die Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung durch Produzent:innen beantragt werden kann).
- Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung: Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen, maximal 70.000 Euro.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Durchführungszeitraum: 6 Monate jeweils für Stufe 1 und Stufe 2 | 12 Monate für Stufe 3 (Stufe 2 für Doku) ab Fördervertragsabschluss.
Antragssummen:
Stufe 1: Exposé-Förderung 5.000€
Stufe 1: Exposé-Förderung (Talente* ohne Produktionsfirma) 3.000€
Stufe 2: Treatment-Förderung 15.000€
Stufe 2: Projektentwicklung Doku/Animation mit Produktionsfirma bis 70.000€¹
Stufe 3: Drehbuch-Förderung 20.000€
Stufe 3: Weiterentwicklung Drehbuch mit Produktionsfirma bis 70.000€¹
(Die nächste Development-Stufe wird nicht automatisch garantiert. Eine nächste Stufe muss jeweils beantragt werden, aber grundlegend soll die kontinuierliche Arbeit am Stoff ermöglicht werden.)
→ Hinweis zur Förderung: Die Förderung dient der Unterstützung und der Sicherung des Lebensunterhalts der Autor:innen, um eine intensivere Beschäftigung an einem Stoff während der Developmentphase zu begünstigen. Die Förderung eines Exposés und eines Treatments in den Stufen 1 und 2 sind kein Drehbuch-Honorar und auf dieses nicht anrechenbar.
*Talente, die ihren ersten oder zweiten Film (nach dem Studium) entwickeln.
Wie funktioniert‘s?
- Für Stufe 1 ist kein Beratungsgespräch erforderlich. Der Antrag kann selbstständig über das Antragsportal gestellt werden. Für Stufe 2+3 ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Später eingehende Terminanfragen können nicht berücksichtigt werden.
- Bitte richten Sie ihre Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
- Add-Ons: Eine jeweilige Add-On Option kann bei Antragstellung im Onlineportal ausgewählt werden.
- Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden drei Mal jährlich von der Film- und Medienstiftung sowie einem Experten-Team getroffen.
Einreichtermine
- Einreichfrist: 25. September 2026
- Einreichfrist: 03. Februar 2027
Sonstiges
- Die Creative Development Förderung ist ausschließlich für die Entwicklung von Projekten vorgesehen mit möglichen Kosten für u.a. Autor:innenhonorare, Dramaturgie, Recherche, Reisen, Trailer-Erstellung, Ausarbeitung visuell-technischer Erzählmittel und sonstigen Kosten im Zusammenhang der Entwicklung.
- Projekte, für die die Creative Development Förderung beantragt wird, können im Weiteren nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht werden (z.B. Stipendien, MADE IN NRW und Low-Budget). Abgesagte Projekte können nur auf Empfehlung für eine nächste Stufe erneut eingereicht werden.
- Nicht geförderte Projekte in Stufe 1 + 2 erhalten keine individuelle Absagebegründung.
- Produzent:innen außerhalb NRWs erhalten eine Förderung nur als bedingt-rückzahlbares Darlehen (ein NRW-Bezug muss nachgewiesen werden).
Wichtige Antragsvoraussetzungen bezüglich Rechtesituationen:
- Internationale Ko-Produktionen können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller majoritärer Rechteinhaber ist.
- Reichen Produzent:innen gemeinsam mit Autor:innen ein, muss für die Stufe 1 und Stufe 2 mind. eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen (die Option sollte beinhalten, dass die Rechte am Projekt bei Nichteinigung nach der Entwicklungsstufe zurück an den/die Autor:in gehen, sofern es sich um seine/ihre Originalidee handelt). Für Stufe 3 muss ein Drehbuchvertrag vorliegen.
- Adaptionen: für vorbestehende Rechte muss eine Option für mind. den Maßnahmenzeitraum der Förderung (6 Monate bei Stufe 1 + 2 und 12 Monate bei Stufe 3) und eine Möglichkeit der Optionsverlängerung von weiteren 12 Monaten gesichert sein.
*Autor:innen bzw. Filmemacher:innen müssen vor Antragstellung mindestens:
- ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder ein Serienformat oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt haben, das zur Produktion und Auswertung gelangt ist.
- oder ein Theaterstück, Roman oder anderes langes literarisches Erzeugnis außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben.
- oder mit einem:r Hersteller:in zusammenarbeiten, der*die die Verfilmung des Projekts anstrebt (LOI). Diese:r muss vor Antragstellung bereits einen programmfüllenden Spiel-, Dokumentar-, Kinderfilm oder ein Serienformat hergestellt und ausgewertet haben.
- oder im Bereich Talentförderung den Abschluss an einer deutschen Filmhochschule in relevanten Fächern wie Drehbuch und Regie nachweisen können.
- oder für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert oder ausgezeichnet worden sind (z.B. Max Ophüls, FIRST STEPS, Deutscher Kurzfilmpreis, Deutscher Nachwuchsfilmpreis, Drehbuchpreis etc.) bzw. Premiere auf einem bedeutenden A-Festival gehabt haben.
- Anderweitige Nachweise im Talentbereich sind im Einzelfall von dem/der zuständigen Referent:in zu prüfen.
→ Filmemacher:innen und Drehbuchautor:innen der Talentförderung, mit erstem Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, werden mit ihren Debütfilm- und Zweitfilmvorhaben besonders berücksichtigt. Eine frühe Zusammenarbeit mit Produzent:innen soll motiviert und unterstützt werden.
___________________________________________
¹Nicht kombinierbar mit anderen Stufen. Bei aufwendigen Projekten kann die Kombinierbarkeit individuell besprochen werden.
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.
Aktuelles: Neues von der FMS
-
24. Verleihung Gerd Ruge Stipendium der Film- und Medienstiftung NRW
07. Oktober 2026
-
Michael Souvignier erhält Carl Laemmle Produzentenpreis 2026 / Der Carl Laemmle VFF Talentpreis 2026 geht für „Staatsschutz“ an Paulina Lorenz, Jorgo Narjes und Faraz Shariat
19. September 2026
-
Vier filmstiftungsgeförderte Filme gehen bisher ins Rennen um die Shortlist für den Oscar 2026
14. September 2026