Treatmentförderung

Creative Development unterstützt die Weiterentwicklung fiktionaler Film- und Serienstoffe – vom Exposé bis zum ausgearbeiteten Treatment.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Treatmentförderung richtet sich an Autor:innen und Filmemacher:innen, die ihren Stoff zu einem ausgearbeiteten Treatment weiterentwickeln möchten. In der Regel erfolgt die Einreichung gemeinsam mit einer Produktionsfirma; für erfahrene Autor:innen und Filmemacher:innen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Einreichung ohne Produktionsfirma möglich.

Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung

Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.

  • Fiktionale Stoffe

    Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.

  • Exposé als Grundlage

    Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.

  • Autor:innen und Produzent:innen

    Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

  • 15.000 Euro Förderung

    Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.

  • Gesicherte Entwicklungsrechte

    Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.

  • Keine vergleichbare Parallelförderung

    Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

  • Keine automatische Anschlussförderung

    Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.

Antragsunterlagen

  • Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
  • Treatment
  • Writer’s Note
  • Producer’s Note
  • Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
  • Filmografie der Produktion
  • Nachweis über die Stoffrechte
  • Zeit- bzw. Maßnahmenplan
  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zum Stand vorheriger Fördereinreichungen

Wichtig: Diese Treatmentförderung ist für fiktionale Stoffe. Dokumentarfilm und Animation laufen in Stufe 2 über die separate Projektentwicklungsförderung.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für die Treatmentförderung

  • Cher Zimmerer

    Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio

    Portraitbild von Cher Zimmerer

    Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung

    Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.

    • Fiktionale Stoffe

      Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.

    • Exposé als Grundlage

      Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.

    • Autor:innen und Produzent:innen

      Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

    • 15.000 Euro Förderung

      Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.

    • Gesicherte Entwicklungsrechte

      Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.

    • Fehlendes Beratungsgespräch

      Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.

    • Keine vergleichbare Parallelförderung

      Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

    • Keine automatische Anschlussförderung

      Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.

    Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

    Ja, ich erfülle alle Kriterien und habe die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen

    Termin anfragen →

Wichtige Hinweise zur Creative Development Förderung

Wer darf einreichen?

Stufe 1: Professionelle Drehbuchautor:innen* und Filmhochschulabsolvent:innen, mit erstem Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW. Antragsberechtigt sind ebenfalls Produzent:innen gemeinsam mit Drehbuchautor:innen/Filmemacher:innen. Für Studierende einer Filmhochschule gibt es die Abschlussfilmförderung.

Stufen 2 und 3: Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen gemeinsam mit Produzent:innen Förderung. Die Einreichung erfolgt über die Produzent:innen mit Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

  • Filmemacher:innen bzw. Drehbuchautor:innen mit Trackrecord (i.d.R. 4 professionell ausgewertete Langfilme oder Head-Autorenschaften/Creator-Credits oder alternativ außergewöhnliche Film- und Serienerfolge) können ohne Produktionsfirma Förderung in Stufe 2 und Stufe 3 beantragen. Sie müssen ihren Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW haben oder ihr Projekt muss im besonderen Interesse von NRW stehen. Relevante Mainstream- und High-End Stoffe mit NRW-Bezug, auch international angelegte Projekte, können von Filmemacher:innen und Drehbuch:autorinnen außerhalb NRWs, unter den voran genannten Kriterien, in den Stufen 2 und 3 eingereicht werden.

 

Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung:

Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.

 

Förderschwerpunkte in 2026/2027:

  • Talente, Debüt & zweiter Film
  • Kinder/Family Entertainment/Animation
  • Kommerzielle Mainstream- und High-End Stoffe
  • Short Form Content (High-End & Vertical Dramas)

 

Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:

  • Stufe 1: Exposéförderung
  • Stufe 2: Treatmentförderung
  • Stufe 2: Projektentwicklung Doku/Animation
  • Stufe 3: Drehbuchförderung
  • Stufe 3: Drehbuchweiterentwicklung

 

Was sind die Förderbedingungen?

  • Die Fördersumme kann insg. pro Projekt von Stufe 1-3 maximal 45.000 Euro betragen (ausgenommen davon sind aufwendige Doku-, Animations-, und internationale Projekte, für die jeweils die Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung durch Produzent:innen beantragt werden kann).
  • Projektentwicklung und Drehbuchweiterentwicklung: Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen, maximal 70.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
  • Durchführungszeitraum: 6 Monate jeweils für Stufe 1 und Stufe 2 | 12 Monate für Stufe 3 (Stufe 2 für Doku) ab Fördervertragsabschluss.

 

Antragssummen:

Stufe 1: Exposé-Förderung  5.000€

Stufe 1: Exposé-Förderung (Talente* ohne Produktionsfirma)  3.000€

Stufe 2: Treatment-Förderung  15.000€ 

Stufe 2: Projektentwicklung Doku/Animation mit Produktionsfirma  bis 70.000€¹

Stufe 3: Drehbuch-Förderung  20.000€

Stufe 3: Weiterentwicklung Drehbuch mit Produktionsfirma  bis 70.000€¹

(Die nächste Development-Stufe wird nicht automatisch garantiert. Eine nächste Stufe muss jeweils beantragt werden, aber grundlegend soll die kontinuierliche Arbeit am Stoff ermöglicht werden.)

→ Hinweis zur Förderung:  Die Förderung dient der Unterstützung und der Sicherung des Lebensunterhalts der Autor:innen, um eine intensivere Beschäftigung an einem Stoff während der Developmentphase zu begünstigen. Die Förderung eines Exposés und eines Treatments in den Stufen 1 und 2 sind kein Drehbuch-Honorar und auf dieses nicht anrechenbar.

*Talente, die ihren ersten oder zweiten Film (nach dem Studium) entwickeln.

 

Wie funktioniert‘s?

  • Für Stufe 1 ist kein Beratungsgespräch erforderlich. Der Antrag kann selbstständig über das Antragsportal gestellt werden. Für Stufe 2+3 ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit der:m zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Später eingehende Terminanfragen können nicht berücksichtigt werden.
  • Bitte richten Sie ihre Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
  • Add-Ons: Eine jeweilige Add-On Option kann bei Antragstellung im Onlineportal ausgewählt werden.
  • Es gibt drei Einreichtermine im Jahr.
  • Die Förderentscheidungen werden drei Mal jährlich von der Film- und Medienstiftung sowie einem Experten-Team getroffen.

 

Einreichtermine

  • Einreichfrist: 25. September 2026
  • Einreichfrist: 03. Februar 2027

 

Sonstiges

  • Die Creative Development Förderung ist ausschließlich für die Entwicklung von Projekten vorgesehen mit möglichen Kosten für u.a. Autor:innenhonorare, Dramaturgie, Recherche, Reisen, Trailer-Erstellung, Ausarbeitung visuell-technischer Erzählmittel und sonstigen Kosten im Zusammenhang der Entwicklung.
  • Projekte, für die die Creative Development Förderung beantragt wird, können im Weiteren nicht in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung NRW eingereicht werden (z.B. Stipendien, MADE IN NRW und Low-Budget). Abgesagte Projekte können nur auf Empfehlung für eine nächste Stufe erneut eingereicht werden.
  • Nicht geförderte Projekte in Stufe 1 + 2 erhalten keine individuelle Absagebegründung.
  • Produzent:innen außerhalb NRWs erhalten eine Förderung nur als bedingt-rückzahlbares Darlehen (ein NRW-Bezug muss nachgewiesen werden).

 

Wichtige Antragsvoraussetzungen bezüglich Rechtesituationen:

  • Internationale Ko-Produktionen können nur gefördert werden, wenn der Antragsteller majoritärer Rechteinhaber ist.
  • Reichen Produzent:innen gemeinsam mit Autor:innen ein, muss für die Stufe 1 und Stufe 2 mind. eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen (die Option sollte beinhalten, dass die Rechte am Projekt bei Nichteinigung nach der Entwicklungsstufe zurück an den/die Autor:in gehen, sofern es sich um seine/ihre Originalidee handelt). Für Stufe 3 muss ein Drehbuchvertrag vorliegen.
  • Adaptionen: für vorbestehende Rechte muss eine Option für mind. den Maßnahmenzeitraum der Förderung (6 Monate bei Stufe 1 + 2 und 12 Monate bei Stufe 3) und eine Möglichkeit der Optionsverlängerung von weiteren 12 Monaten gesichert sein.

 

*Autor:innen bzw. Filmemacher:innen müssen vor Antragstellung mindestens:

  • ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm oder ein Serienformat oder ein Treatment für einen Dokumentarfilm entwickelt haben, das zur Produktion und Auswertung gelangt ist.
  • oder ein Theaterstück, Roman oder anderes langes literarisches Erzeugnis außerhalb des Selbstverlages veröffentlicht haben.
  • oder mit einem:r Hersteller:in zusammenarbeiten, der*die die Verfilmung des Projekts anstrebt (LOI). Diese:r muss vor Antragstellung bereits einen programmfüllenden Spiel-, Dokumentar-, Kinderfilm oder ein Serienformat hergestellt und ausgewertet haben.
  • oder im Bereich Talentförderung den Abschluss an einer deutschen Filmhochschule in relevanten Fächern wie Drehbuch und Regie nachweisen können.
  • oder für ein Kurz- oder Langfilmdrehbuch mit einem bedeutsamen Preis nominiert oder ausgezeichnet worden sind (z.B. Max Ophüls, FIRST STEPS, Deutscher Kurzfilmpreis, Deutscher Nachwuchsfilmpreis, Drehbuchpreis etc.) bzw. Premiere auf einem bedeutenden A-Festival gehabt haben.
  • Anderweitige Nachweise im Talentbereich sind im Einzelfall von dem/der zuständigen Referent:in zu prüfen.

→ Filmemacher:innen und Drehbuchautor:innen der Talentförderung, mit erstem Wohnsitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in NRW, werden mit ihren Debütfilm- und Zweitfilmvorhaben besonders berücksichtigt. Eine frühe Zusammenarbeit mit Produzent:innen soll motiviert und unterstützt werden.

___________________________________________

¹Nicht kombinierbar mit anderen Stufen. Bei aufwendigen Projekten kann die Kombinierbarkeit individuell besprochen werden.

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.

Creative Development

Diese Förderung ist Teil des Creative Development. Informiere Dich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und finde den passenden Weg für die Entwicklung Deines Projekts.

Creative Development →

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