Postproduktionsförderung Doku
Wir unterstützen Dokumentarfilme in der finalen Produktionsphase – von Schnitt und Ton bis zu weiteren Maßnahmen der Postproduktion.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Für die Drehbuchförderung gibt es zwei Förderwege – einer richtet sich an große, etablierte Produktionen, der andere steht auch Independent-Produktionen offen.
a) High-Budget-Produktionen
Förderung von Postproduktionsmaßnahmen für Dokumentarfilme mit besonderem Bezug zu Nordrhein-Westfalen.
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Postproduktion von Film- und Fernsehprojekten
Gefördert werden können Maßnahmen der Postproduktion für Kinofilme und Fernsehprojekte.
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Keine vorherige Produktionsförderung
Eine Förderung ist möglich, wenn das Projekt noch keine Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW erhalten hat.
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Bereits produktionsgefördertes Projekt
Projekte mit bereits gewährter Produktionsförderung nach den Förderleitlinien sind grundsätzlich von dieser Förderung ausgeschlossen.
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
Postproduktionsförderung für Dokumentarfilme ab 79 Minuten für Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen.
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Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen. Ko-Produktionen sind ausschließlich mit Produzent:innen und Produktionsfirmen aus Nordrhein-Westfalen möglich.
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Neue Vorhaben
Gefördert werden neue Vorhaben. Der dem Antrag zugrunde liegende Film darf bislang keine Herstellungsförderung aus Deutschland erhalten haben.
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Rohschnitt
Für die Antragstellung ist ein Rohschnitt des Films einzureichen.
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Rohschnitt und gesicherte Produktionsfinanzierung
Zur Antragstellung sind u. a. ein Rohschnitt sowie Angaben zur Finanzierung der Produktionsphase und Postproduktion erforderlich.
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Finanzierungs- und Kalkulationsplanung
Zur Antragstellung gehören Kalkulation und Finanzierungsplan sowohl der Produktions- als auch der Postproduktionsphase.
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Maximale Fördersumme und Eigenanteil
Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro und erfolgt als Zuschuss. Der Zuschuss darf 80 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Der Förderbetrag ist soweit wie möglich in Nordrhein-Westfalen auszugeben. Mindestens 5% der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden. Eigenmittel umfassen Barmittel sowie Bei- und Rückstellungen.
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Keine Studierenden
Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte besteht eine gesonderte Fördermöglichkeit.
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Keine Antragsberechtigung außerhalb NRW
Antragsberechtigt sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen.
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Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden.
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Keine Zweiteinreichung
Die Postproduktionsförderung kann nur einmal beantragt werden; eine Zweiteinreichung ist ausgeschlossen.
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Keine vorherige Ablehnung in regulärer Förderung
In der regulären Förderung abgelehnte Projekte können nicht in einer vergleichbaren vereinfachten Förderart eingereicht werden.
Termin vereinbaren
Ansprechpartnerinnen Postproduktionsförderung Doku
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Ivana Lalovic
Referentin Dokumentarfilm
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Nazgol Majlessi
Förderreferentin Animations- & Dokumentarfilm (vereinfachte Förderung)
Bewerbung über das Antragsportal
Sobald feststeht, dass euer Projekt den Anforderungen des Förderprogramms entspricht, schalten wir euren Zugang zum Antragsportal frei. Dort könnt ihr euren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.
Projektkonzept und Entwicklungsziele
Kostenplan
Filmografie der Regie
Audiovisuelles Referenzprojekt
Kurzer Video-Pitch
Auswahlverfahren
Aktuelles: Neues von der FMS
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MediaTech SPRINT: Europäischer Innovationsworkshop mit starker NRW-Beteiligung
01. Oktober 2026
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30. September 2026
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19. September 2026