Postproduktionsförderung Doku

Wir unterstützen Dokumentarfilme in der finalen Produktionsphase – von Schnitt und Ton bis zu weiteren Maßnahmen der Postproduktion.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Für die Drehbuchförderung gibt es zwei Förderwege – einer richtet sich an große, etablierte Produktionen, der andere steht auch Independent-Produktionen offen.

a) High-Budget-Produktionen

Förderung von Postproduktionsmaßnahmen für Dokumentarfilme mit besonderem Bezug zu Nordrhein-Westfalen.

  • Postproduktion von Film- und Fernsehprojekten

    Gefördert werden können Maßnahmen der Postproduktion für Kinofilme und Fernsehprojekte.

  • Keine vorherige Produktionsförderung

    Eine Förderung ist möglich, wenn das Projekt noch keine Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW erhalten hat.

  • Bereits produktionsgefördertes Projekt

    Projekte mit bereits gewährter Produktionsförderung nach den Förderleitlinien sind grundsätzlich von dieser Förderung ausgeschlossen.

b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)

Postproduktionsförderung für Dokumentarfilme ab 79 Minuten für Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen.

  • Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen. Ko-Produktionen sind ausschließlich mit Produzent:innen und Produktionsfirmen aus Nordrhein-Westfalen möglich.

  • Neue Vorhaben

    Gefördert werden neue Vorhaben. Der dem Antrag zugrunde liegende Film darf bislang keine Herstellungsförderung aus Deutschland erhalten haben.

  • Rohschnitt

    Für die Antragstellung ist ein Rohschnitt des Films einzureichen. 

  • Rohschnitt und gesicherte Produktionsfinanzierung

    Zur Antragstellung sind u. a. ein Rohschnitt sowie Angaben zur Finanzierung der Produktionsphase und Postproduktion erforderlich.

  • Finanzierungs- und Kalkulationsplanung

    Zur Antragstellung gehören Kalkulation und Finanzierungsplan sowohl der Produktions- als auch der Postproduktionsphase. 

  • Maximale Fördersumme und Eigenanteil

    Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro und erfolgt als Zuschuss. Der Zuschuss darf 80 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Der Förderbetrag ist soweit wie möglich in Nordrhein-Westfalen auszugeben. Mindestens 5% der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden. Eigenmittel umfassen Barmittel sowie Bei- und Rückstellungen.

  • Keine Studierenden

    Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte besteht eine gesonderte Fördermöglichkeit.

  • Keine Antragsberechtigung außerhalb NRW

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen.

  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung

    Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden.

  • Keine Zweiteinreichung

    Die Postproduktionsförderung kann nur einmal beantragt werden; eine Zweiteinreichung ist ausgeschlossen.

  • Keine vorherige Ablehnung in regulärer Förderung

    In der regulären Förderung abgelehnte Projekte können nicht in einer vergleichbaren vereinfachten Förderart eingereicht werden.

Termin vereinbaren

Ansprechpartnerinnen Postproduktionsförderung Doku

Bewerbung über das Antragsportal

Sobald feststeht, dass euer Projekt den Anforderungen des Förderprogramms entspricht, schalten wir euren Zugang zum Antragsportal frei. Dort könnt ihr euren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen.

Projektkonzept und Entwicklungsziele

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Kostenplan

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Filmografie der Regie

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Audiovisuelles Referenzprojekt

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Kurzer Video-Pitch

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Wie geht es weiter?

Über erfolgreiche Anträge entscheidet die Jury.

Auswahlverfahren

- Sichtung der eingereichten Projekte  - Pitching der ausgewählten Projekte (Dezember)  - finale Entscheidung (Dezember) 

Aktuelles: Neues von der FMS

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