Produktionsförderung Doku

Wir unterstützen die Produktion von Dokumentarfilmen – von Low-Budget-Projekten bis zu großen Kinoproduktionen.

Einreichtermine Filmförderungsausschuss:

Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsförderung richtet sich an Produzent:innen, die Dokumentarfilme realisieren möchten. Neben der regulären Produktionsförderung besteht für Low-Budget-Projekte die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen und dem Finanzierungsrahmen Deines Projekts ab.

a) High-Budget-Produktionen

Förderung der Produktion von Dokumentarfilmen durch Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.

  • Produzent:innen mit Sitz in Deutschland

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.

  • NRW-Effekt

    Ab Gesamtherstellungskosten in Höhe von 750.000 Euro muss mindestens das 1,5-Fache der Fördersumme für das Projekt in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.

  • Förderquote bis zu 50 %

    Die Förderung kann in der Regel bis zu 50 % der kalkulierten Gesamtherstellungskosten betragen.

  • Mindestens 5 % Eigenmittel

    Die Eigenmittel müssen mindestens 5 % der Herstellungskosten betragen.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich; erst danach wird das Antragsportal freigeschaltet.

  • Deutscher Koproduzent erforderlich

    Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.

  • Kein neues Vorhaben

    Einzureichen ist die Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt.

b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)

Förderung kulturell anspruchsvoller Low-Budget-Dokumentarfilme im Rahmen der Vereinfachten Förderung.

  • Antragsteller:innen aus Nordrhein-Westfalen

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen und Regisseur:innen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Low-Budget-Dokumentarfilm

    Gefördert werden kulturell anspruchsvolle Dokumentarfilme mit kalkulierten Gesamtausgaben von höchstens 1,5 Mio. Euro.

  • Produktionsförderung bis 100.000 Euro

    Für die Herstellung eines Kinofilms können bis zu 100.000 Euro Förderung beantragt werden.

  • Förderung als Zuschuss

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann bis zu 80 % der kalkulierten Gesamtkosten betragen.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards sind verpflichtend; ausgenommen sind Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000 Euro.

  • Keine Studierenden

    Studierende sind nicht antragsberechtigt; für sie besteht die gesonderte Abschlussfilmförderung.

  • Keine vorherige Ablehnung in regulärer Förderung

    Regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht vergleichbar in der Vereinfachten Förderung eingereicht werden.

  • Internationale Koproduktion nur als Langfilm

    Internationale Koproduktionen sind nur bei der Produktion von Langfilmen möglich; dies gilt auch für Dokumentarfilme.

  • Kein NRW-Bezug bei internationalen Projekten

    Bei internationalen Projekten ist ein nordrhein-westfälischer Koproduzent erforderlich.

Antragsunterlagen

  • Treatment bzw. Drehbuch
  • Anschreiben an die Jury
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel
  • Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
  • Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
  • Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
  • Filmografie Regisseur:in
  • Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
  • Finanzierungsplan
  • Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
  • Sachstandsbericht zur Finanzierung
  • Darstellung des Eigenanteils
  • Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien, Marketing- und Auswertungsmöglichkeiten
  • Recoupmentplan
  • Drehplan inkl. Drehorte
  • Handelsregisterauszug
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
  • Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
  • Vorläufiger CO₂-Bericht

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für Produktionen mit hohem Budget

Ansprechpartnerin für die vereinfachte Förderung

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Produktionsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheiden unabhängige Fördergremien, die auf Vorschlag des Filmbüro NW e. V. mit Fachleuten aus der Branche für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.

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