Produktionsvorbereitungsförderung / Pre-Production Doku
Wir unterstützen die Produktionsvorbereitung von Dokumentarfilmen – von Recherche und Motivsuche bis zur konkreten Planung und Kalkulation.
Einreichtermine Filmförderungsausschuss:
Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsvorbereitungsförderung / Pre-Production richtet sich an Dokumentarfilmprojekte, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase befinden und gezielt auf die Produktion vorbereitet werden sollen. Neben der regulären Förderung besteht für Low-Budget-Projekte die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung.
a) High-Budget-Produktionen
Förderung der Produktionsvorbereitung von Dokumentarfilmen durch Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
-
Produzent:innen mit Sitz in Deutschland
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
-
Produktionsvorbereitung
Gefördert werden Maßnahmen zur konkreten Vorbereitung eines Filmprojekts vor Beginn der Produktion.
-
Fördersumme und Förderquote
Die Förderung kann bis zu 80 % der kalkulierten Kosten betragen, maximal 100.000 Euro.
-
Förderung als Zuschuss in NRW
Für Fördernehmer:innen aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.
-
Projektunterlagen
Voraussetzung für die Förderung ist die Vorlage des Drehbuchs und der Kalkulation.
-
Fehlendes Beratungsgespräch
Vor Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich; erst danach wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet.
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
Förderung der Vorbereitung von Low-Budget-Dokumentarfilmen durch Produzent:innen und Regisseur:innen aus NRW.
-
Produzent:innen und Regisseur:innen aus NRW
Antragsberechtigt sind Produzent:innen oder Regisseur:innen mit Erstwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
-
Low-Budget-Dokumentarfilm
Die Vereinfachte Förderung unterstützt kulturell anspruchsvolle Low-Budget-Projekte, darunter Dokumentarfilme.
-
Produktionsvorbereitung bis 25.000 Euro
Für Maßnahmen der Produktionsvorbereitung können bis zu 25.000 Euro beantragt werden.
-
Förderung als Zuschuss
Die Förderung erfolgt als Zuschuss; dieser darf höchstens 80 % der kalkulierten Gesamtkosten der Maßnahme betragen.
-
Projekt- und Finanzierungsunterlagen
Einzureichen sind u. a. Exposé/Treatment, visuelles Konzept, Herstellungsplan, Kalkulation und Finanzierungsplan.
-
Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden; für die Antragstellung notwendiger Rechteerwerb ist ausgenommen.
-
Keine Studierenden
Studierende sind in der Vereinfachten Förderung nicht antragsberechtigt; für sie besteht die Abschlussfilmförderung.
-
Keine vorherige Ablehnung in regulärer Förderung
Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht vergleichbar in der Vereinfachten Förderung eingereicht werden.
-
Keine internationale Koproduktion
Internationale Koproduktionen sind in der Vereinfachten Förderung nur für die Produktion von Langfilmen zugelassen.
Antragsunterlagen
- Drehbuch bzw. Treatment
- Filmografie/Vita
- Anschreiben an die Jury
- Nachweis über die Stoffrechte
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Films in NRW
- Nachweis über den ersten Wohnsitz (nicht älter als 6 Monate)
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag
- Kalkulation inkl. NRW-Effekt
- Falls vorhanden: Link zum gedrehten Rohmaterial (max. 20 Min.)
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartner:in Produktionsvorbereitungsförderung / Pre-Production Doku
-
Ivana Lalovic
Referentin Dokumentarfilm
Vereinfachte Förderung: Ansprechpartnerin Produktionsvorbereitungsförderung / Pre-Production Doku
-
Nazgol Majlessi
Förderreferentin Animations- & Dokumentarfilm (vereinfachte Förderung)
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Produktionsvorbereitungsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet ein unabhängiges Fördergremium, das auf Vorschlag des Filmbüro NW e. V. mit Fachleuten aus der Branche für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt wird.
Aktuelles: Neues von der FMS
-
Michael Souvignier erhält Carl Laemmle Produzentenpreis 2026 / Der Carl Laemmle VFF Talentpreis 2026 geht für „Staatsschutz“ an Paulina Lorenz, Jorgo Narjes und Faraz Shariat
19. September 2026
-
Vier filmstiftungsgeförderte Filme gehen bisher ins Rennen um die Shortlist für den Oscar 2026
14. September 2026
-
Zwei von der Film- und Medienstiftung NRW geförderte Produktionen sind bei den 83. Internationalen Filmfestspielen von Venedig ausgezeichnet worden:
12. September 2026