Die Film- und Medienstiftung NRW startete 2014 ein neues Programm zur Förderung von Abschlussfilmen an NRW-Filmhochschulen. Das Programm ist mit jährlich 400.000 Euro Landesmitteln ausgestattet.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Studenten der NRW-Filmhochschulen, die von einem der etablierten Filmhochschulverbände anerkannt sind, mit ihrem Abschlussfilmprojekt.
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Fördersumme beträgt i. d. R. bis zu 20.000 Euro, maximal jedoch bis zu 80 % der Kosten.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Wie funktioniert‘s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Die Förderentscheidungen werden von einer Jury getroffen.
- In der Regel sind zwei Einreichtermine im Jahr vorgesehen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.