Die Förderschwerpunkte der Film- und Medienstiftung NRW liegen auf Filmen für Kino und Fernsehen sowie internationalen Koproduktionen. Gefördert wird in allen Phasen des Entstehens und der Auswertung: vom Drehbuch über Projektentwicklung, Vorbereitung und Produktion, bis hin zu Verleih und Weltvertrieb.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produzenten mit Unternehmenssitz in Deutschland und Drehbuchautoren mit erstem Wohnsitz in NRW.
Was sind die Förderbedingungen?
- Voraussetzung ist die Vorlage eines Treatments und einer ausgearbeiteten Dialogszene.
- Die Förderhöhe soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten.
- Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
Wie funktioniert‘s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.
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