Die Förderschwerpunkte der Film- und Medienstiftung NRW liegen auf Filmen für Kino und Fernsehen sowie auf internationalen Koproduktionen. Gefördert wird in allen Phasen des Entstehens und der Auswertung: vom Drehbuch über Projektentwicklung, Vorbereitung und Produktion bis hin zu Verleih und Weltvertrieb.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produzenten.
- Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.
Was sind die Förderbedingungen?
- Mindestens das 1,5-fache der Fördersumme muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
- Die Fördersumme darf bis zu 50 % der Kosten nicht übersteigen.
- Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
- Rückflüsse aus den Erlösen des Films an die Film- und Medienstiftung NRW können für ein neues Filmprojekt verwendet werden.
- Für TV-Projekte und Low Budget-Filme gelten abweichende Regelungen.
Wie funktioniert’s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden von einer Filmförderungsausschuss getroffen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.