Die Förderschwerpunkte der Film- und Medienstiftung NRW liegen auf Filmen für Kino und Fernsehen, sowie internationalen Koproduktionen. Gefördert wird in allen Phasen des Entstehens und der Auswertung: vom Drehbuch über Projektentwicklung, Vorbereitung und Produktion bis hin zu Verleih und Weltvertrieb.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produzenten mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Projektentwicklungskosten betragen, maximal 75.000 Euro.
- Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
- Voraussetzung ist die Vorlage einer ersten Drehbuchfassung und einer Kalkulation.
- Nach einem persönlichen Beratungsgespräch ist auch die Einreichung eines Projektpaketes von drei bis fünf Projekten möglich.
Wie funktioniert‘s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden von einer Filmförderungsausschuss getroffen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.
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