In die „Vereinfachte Förderung“ sind die ehemaligen Förderaktivitäten des Filmbüro NW e.V. übergegangen. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei Low-Budget-Projekten aller Genres: Kurzfilme, Dokumentarfilme, Spielfilme, Experimentalfilme und Animationsfilme.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produzenten und Filmemacher, Verleiher und Programmveranstalter, die ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben.
- In Ausnahmefällen können auch Produktionsförderanträge von außerhalb NRWs gefördert werden. Bei internationalen Projekten ist ein deutscher Koproduzent erforderlich.
Was sind die Förderbedingungen?
- Es kann jeweils Drehbuchförderung, Projektvorbereitungsförderung, Produktionsförderung, Postproduktionsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung beantragt werden.
- Es werden Projekte gefördert, die nicht von vornherein in einem kommerziellen Verwertungszusammenhang stehen müssen.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Wie funktioniert’s?
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Im Fall, dass ein Projektantrag nicht ausgewählt wird, können sich die Antragsteller in einem Anhörungstermin mit dem Fördergremium über die Gründe der Entscheidung informieren.
- Ein Projekt kann maximal zwei Mal zur Förderung vorgelegt werden.
- Für Produktionsförderung tagen drei Mal jährlich, für Verleih- und Vertriebsförderung zwei Mal jährlich unabhängige Fördergremien, die auf Vorschlag des Filmbüro NW e.V. mit Fachleuten aus der Branche jedes Mal neu zusammengesetzt werden.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.