Die Förderschwerpunkte der Film- und Medienstiftung NRW liegen bei Filmen für Kino und Fernsehen, internationalen Koproduktionen. Gefördert wird in allen Phasen des Entstehens und der Auswertung: vom Drehbuch über Projektentwicklung, Vorbereitung und Produktion bis hin zu Verleih und Weltvertrieb.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Verleih- und Vertriebsunternehmen.
Was sind die Förderbedingungen?
- Gefördert werden können Filme, die in NRW produktionsgefördert wurden, im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse Nordrhein-Westfalens sind, einen besonderen Beitrag zur Entwicklung europäischer Filmkultur leisten, Kinder- und Jugendfilme.
- Die Fördersumme darf in der Regel bis zu 50 % der Kosten nicht übersteigen.
- Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
- Mindestens die Fördersumme muss in NRW verwendet werden – wenn technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll.
Wie funktioniert’s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Erforderliche Angaben und Unterlagen ergeben sich aus den Antragsformularen.
- Es gibt fünf Einreichtermine im Jahr.
- Die Förderentscheidungen werden vom Filmförderungsausschuss getroffen.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.