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Kreative Lösungen gegen Desinformation: Jetzt Fördermittel für digitale Spiele und interaktive Anwendungen beantragen!

In einer Welt, in der Nachrichten innerhalb kürzester Zeit um den Globus gehen und uns über viele verschiedene Wege erreichen, wird der kritische Umgang mit Informationen und deren Wahrheitsgehalt immer wichtiger. Durch gezielt gesteuerte Desinformationskampagnen werden Menschen verunsichert, Meinungen beeinflusst und gesellschaftliche Spannungen verstärkt. Die Verbreitung von Desinformation und gezieltem Hass und Hetze ist dabei zur ernsthaften Gefahr für pluralistische Gesellschaften geworden.

Vor diesem Hintergrund wird es zunehmend wichtiger, geeignete Strategien und sinnstiftende Ideen gegen Desinformationskampagnen zu entwickeln und die Medienkompetenz innerhalb der Gesellschaft zu stärken und präventiv gegen Hass- und Hetzkampagnen vorzugehen. Neben allgemeinen Angeboten der politischen Bildung kann auch die Nutzung digitaler Medien gegen Desinformation und für Aufklärung und Bildung genutzt werden.

Digitale Spiele und interaktive Spiele machen einen Unterschied: Sie stärken Medienkompetenz und können dabei helfen, Desinformation zu erkennen. Genau solche Projekte können dazu beitragen, nicht nur eine interaktive und immersive Lernerfahrung zu schaffen, sondern komplexe Inhalte auf eine verständliche und motivierende Weise niedrigschwellig zu vermitteln. Darüber hinaus bietet die spielerische Vermittlung von Wissen die Möglichkeit, Zielgruppen zu erreichen, die durch traditionelle Bildungsangebote schwerer zugänglich sind.

Vor diesem Hintergrund stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen der Film- und Medienstiftung NRW zusätzliche Fördermittel zur Verfügung, um digitale Spiele und interaktive Anwendungen zu unterstützen, die mit einem Präventionsfokus eine Förderung von Medienkompetenz zum Ziel haben und über die Gefahr von Desinformation aufklären.

 

Was wird gefördert?

Grundlage der Förderung ist die Förderleitlinie der Film- und Medienstiftung NRW GmbH für die Förderung von digitalen Spielen und interaktiven Inhalten. Es geht um die Förderung von Projekten, die einen Schwerpunkt auf die Themen Desinformation, Hass- und Hetze legen oder die einen präventiven Ansatz im Sinne extremistischer, insbesondere islamistischer Bestrebungen verfolgen.

Gefördert werden digitale Spiele und interaktive Anwendungen, die:

  • Werkzeuge zur Reflexion über das eigene Medienverhalten bieten: Spieler:innen lernen, ihre Informationsquellen und den Einfluss von Algorithmen kritisch zu hinterfragen.
  • Empathie und Verständnis für die Dynamik von Desinformation fördern: Simulationen können zeigen, wie Fake News entstehen und sich verbreiten.
  • Wissen über Plattformen und Algorithmen vermitteln: Phänomene wie Filterblasen, Echokammern und Manipulation werden verständlich.
  • Strategien gegen Desinformation aufzeigen: Spieler:innen lernen, Fake News zu entlarven und kritisch zu denken.
  • Gemeinschaftssinn und soziales Lernen fördern: Multiplayerspiele bieten Raum für Austausch, neue Perspektiven und gemeinsames Lernen.
  • Starke Narrative nutzen, um komplexe Themen verständlich und motivierend zu vermitteln.

Die Projekte sollen sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext nutzbar sein.

 

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs),
  • Gewerbetreibende,

die digitale Spiele oder interaktive Inhalte entwickeln und produzieren und die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben oder zum Zeitpunkt der Auszahlung planen, diese dort zu errichten. Projekte, die mit Vereinen oder Bildungseinrichtungen gemeinsam erarbeitet wurden oder werden, sind herzlich willkommen.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Prototypenentwicklung. Anders als bei sonstiger Förderung werden über 50 Prozent der Entwicklungskosten übernommen.

  • Fördersumme: Für Projekte mit besonderem Präventionsfokus sind bis zu 80 Prozent der Produktionskosten möglich, maximal jedoch 100.000 Euro pro Einzelprojekt.

Wie funktioniert die Antragstellung?

  • Beratungsgespräch: Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit der Film- und Medienstiftung NRW. Der Termin ist rechtzeitig mit der Film- und Medienstiftung NRW abzustimmen.
  • Freischaltung: Nach dem Gespräch wird der Zugang zum Online-Antragsportal freigeschaltet. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
  • Einreichtermin: Bis zum 31. März 2025 können die Anträge für diesen Förderaufruf eingereicht werden.

 

Servicecenter

  • Hier finden Sie Einreichtermine, die vollständigen Unterlagen und Leitlinien.

Ansprechpartner

Till Hardy
Leitung Standortentwicklung/New Media
Tel. 0221-260 30-320
André Weiß
Referent Neue Medien
Tel. 0221-260 30-321