Digitale Spiele & immersive Inhalte Produktion

Wir fördern die Produktion von Games – von der Umsetzung spielbarer Inhalte bis zur Fertigstellung und Marktreife.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsförderung richtet sich an Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder immersive Inhalte produzieren und ihr Projekt bis zur Marktreife realisieren möchten.

Förderung von Computer- und Videospielen sowie interaktiven Inhalten aus den Bereichen VR/AR, Web und Mobile.

Die Förderung unterstützt die Entwicklung und Produktion von Computer- und Videospielen sowie immersiven und interaktiven Inhalten in unterschiedlichen Entwicklungs- und Produktionsphasen.

  • Digitale Spiele und interaktive Inhalte

    Gefördert werden Computer- und Videospiele sowie immersive Inhalte aus den Bereichen Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR), Web und Mobile. 

  • Mehrstufige Projektförderung 

    Die Förderung umfasst die Frühphase (Konzept und erster Prototyp), die Vertical-Slice-Entwicklung, die Produktion sowie die Präsentation von Projekten.  

  • Standort Nordrhein-Westfalen  

    Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit entsprechender glaubhafter Ansiedlungsabsicht. 

  • Hohe Förderquoten 

    Je nach Förderphase können Zuschüsse zwischen 50 % und 80 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. 

  • Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln  

    Die Fördermittel können grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern nationale und europäische Beihilfevorgaben eingehalten werden.  

  • Beratungspflicht vor Antragstellung

    Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten erforderlich.

  • Kein Antrag ohne NRW-Bezug

    Eine Förderung setzt einen bestehenden oder glaubhaft geplanten Unternehmensstandort in Nordrhein-Westfalen voraus. 

Antragsunterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen werden im Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten abgestimmt.

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Ansprechpartner Digitale Spiele & immersive Inhalte Produktion

Das Auswahlverfahren

Über die eingereichten Projekte entscheidet ein Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW.

Aktuelles: Neues von der FMS

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