Produktionsförderung Internationale Koproduktion

Wir fördern internationale Koproduktionen für das Kino und stärken die Zusammenarbeit zwischen NRW und internationalen Produktionspartnern.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Für die Produktionsförderung internationaler Koproduktionen gibt es unterschiedliche Förderwege. Neben der regulären Produktionsförderung besteht für Low-Budget-Projekte die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen, dem Finanzierungsrahmen und der Beteiligung der deutschen bzw. nordrhein-westfälischen Produktionsseite ab.

a) High-Budget-Produktionen

Förderung internationaler Kinofilm-Koproduktionen mit deutschem Koproduzenten und NRW-Effekt.

  • Internationales Koproduktionsprojekt

    Gefördert werden internationale Koproduktionen im Rahmen der regulären Produktionsförderung für Kinofilme.

  • Deutscher Koproduzent

    Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.

  • NRW-Effekt

    Mindestens das 1,5-Fache des gewährten Förderbetrags muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.

  • Förderquote und Darlehen

    Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Bei internationalen Koproduktionen gelten besondere Grenzen für die Förderquote.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

  • Deutscher Koproduzent erforderlich

    Internationale Projekte ohne deutsche:n Koproduzent:in sind in dieser Förderart nicht antragsberechtigt.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst danach wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet.

b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)

Förderung für die Produktion internationaler Koproduktionen im Low-Budget-Bereich. Gefördert werden programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme im Rahmen der Vereinfachten Förderung.

  • Internationale Koproduktion

    Gefördert werden internationale Koproduktionen im Rahmen der Vereinfachten Förderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme.

  • NRW-Koproduzent

    Bei internationalen Koproduktionen ist die Beteiligung eines Koproduzenten aus Nordrhein-Westfalen erforderlich.

  • Low Budget

    Das Projekt muss die Voraussetzungen der Vereinfachten Förderung erfüllen und darf Gesamtherstellungskosten von 1,5 Mio. Euro nicht überschreiten.

  • NRW-Effekt

    Mindestens das 1,5-Fache des gewährten Förderbetrags muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.

  • Förderart

    Die Förderung erfolgt im Rahmen der Vereinfachten Förderung als Zuschuss.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

  • Kein NRW-Koproduzent

    Internationale Koproduktionen ohne Koproduzenten aus Nordrhein-Westfalen sind in dieser Förderart nicht antragsberechtigt.

  • Keine Kurzfilme

    Internationale Koproduktionen können in der Vereinfachten Förderung ausschließlich für die Produktion von Langfilmen eingereicht werden.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst danach wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet.

Antragsunterlagen

  • Drehbuch bzw. bei Dokumentarfilm Treatment
  • Anschreiben an die Jury
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel
  • Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
  • Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
  • Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
  • Filmografie Regisseur:in
  • Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
  • Finanzierungsplan
  • Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
  • Sachstandsbericht zur Finanzierung
  • Darstellung des Eigenanteils
  • Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien, Marketing- und Auswertungsmöglichkeiten
  • Recoupmentplan
  • Drehplan inkl. Drehorte
  • Handelsregisterauszug
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
  • Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
  • Vorläufiger CO₂-Bericht

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für die Produktionsförderung High Budget – Internationale Koproduktion Spielfilm

Ansprechpartner für die Produktionsförderung Low Budget / Vereinfachte Förderung – Internationale Koproduktion Spielfilm

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die Produktionsförderung High Budget entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.

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