Produktionsförderung Internationale Koproduktion
Wir fördern internationale Koproduktionen für das Kino und stärken die Zusammenarbeit zwischen NRW und internationalen Produktionspartnern.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Für die Produktionsförderung internationaler Koproduktionen gibt es unterschiedliche Förderwege. Neben der regulären Produktionsförderung besteht für Low-Budget-Projekte die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen, dem Finanzierungsrahmen und der Beteiligung der deutschen bzw. nordrhein-westfälischen Produktionsseite ab.
a) High-Budget-Produktionen
Förderung internationaler Kinofilm-Koproduktionen mit deutschem Koproduzenten und NRW-Effekt.
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Internationales Koproduktionsprojekt
Gefördert werden internationale Koproduktionen im Rahmen der regulären Produktionsförderung für Kinofilme.
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Deutscher Koproduzent
Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.
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NRW-Effekt
Mindestens das 1,5-Fache des gewährten Förderbetrags muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
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Förderquote und Darlehen
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen. Bei internationalen Koproduktionen gelten besondere Grenzen für die Förderquote.
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Ökologische Standards
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.
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Deutscher Koproduzent erforderlich
Internationale Projekte ohne deutsche:n Koproduzent:in sind in dieser Förderart nicht antragsberechtigt.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst danach wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet.
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
Förderung für die Produktion internationaler Koproduktionen im Low-Budget-Bereich. Gefördert werden programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme im Rahmen der Vereinfachten Förderung.
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Internationale Koproduktion
Gefördert werden internationale Koproduktionen im Rahmen der Vereinfachten Förderung für programmfüllende Spiel- und Dokumentarfilme.
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NRW-Koproduzent
Bei internationalen Koproduktionen ist die Beteiligung eines Koproduzenten aus Nordrhein-Westfalen erforderlich.
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Low Budget
Das Projekt muss die Voraussetzungen der Vereinfachten Förderung erfüllen und darf Gesamtherstellungskosten von 1,5 Mio. Euro nicht überschreiten.
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NRW-Effekt
Mindestens das 1,5-Fache des gewährten Förderbetrags muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
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Förderart
Die Förderung erfolgt im Rahmen der Vereinfachten Förderung als Zuschuss.
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Ökologische Standards
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.
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Kein NRW-Koproduzent
Internationale Koproduktionen ohne Koproduzenten aus Nordrhein-Westfalen sind in dieser Förderart nicht antragsberechtigt.
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Keine Kurzfilme
Internationale Koproduktionen können in der Vereinfachten Förderung ausschließlich für die Produktion von Langfilmen eingereicht werden.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst danach wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet.
Antragsunterlagen
- Drehbuch bzw. bei Dokumentarfilm Treatment
- Anschreiben an die Jury
- Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel
- Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
- Filmografie Regisseur:in
- Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
- Finanzierungsplan
- Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
- Sachstandsbericht zur Finanzierung
- Darstellung des Eigenanteils
- Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien, Marketing- und Auswertungsmöglichkeiten
- Recoupmentplan
- Drehplan inkl. Drehorte
- Handelsregisterauszug
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
- Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
- Vorläufiger CO₂-Bericht
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für die Produktionsförderung High Budget – Internationale Koproduktion Spielfilm
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Isabel Krolla
Förderreferentin Kino | Förderanträge
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Martina Horbach
Förderreferentin Kino | Förderverträge
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Sylwia Wieczorek-Ficek
Sachbearbeitung
Ansprechpartner für die Produktionsförderung Low Budget / Vereinfachte Förderung – Internationale Koproduktion Spielfilm
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Roman Roitman
Förderreferent fiktionaler Film (Vereinfachte Förderung)
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die Produktionsförderung High Budget entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.
Aktuelles: Neues von der FMS
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