Verleihförderung Internationale Koproduktion

Wir unterstützen den Verleih internationaler Koproduktionen und stärken ihre Sichtbarkeit und Auswertung in den Kinos.

Einreichtermine Filmförderungsausschuss:

Einreichtermine Vereinfachte Jury Förderung Verleih & Vertrieb:

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Verleihförderung richtet sich an Verleih- und Vertriebsunternehmen, die internationale Koproduktionen in die Kinos und auf den Markt bringen möchten. Neben der regulären Verleih- und Vertriebsförderung besteht auch die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen Deines Projekts ab.

a) High-Budget-Produktionen

Förderung von Verleihmaßnahmen für kulturell anspruchsvolle Filme mit besonderem Interesse für Nordrhein-Westfalen. 

  • Verleihunternehmen

    Antragsberechtigt sind Verleihunternehmen. 

  • Kulturell anspruchsvolle Filme

    Gefördert werden Filme mit besonderem filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse für Nordrhein-Westfalen. 

  • Kinder- und Jugendfilme

    Besonders berücksichtigt werden auch Kinder- und Jugendfilme sowie Projekte zur Förderung der europäischen Filmkultur. 

  • Förderung bis 50 %

    Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen und beträgt in der Regel bis zu 50 % der Kosten. 

  • NRW-Effekt

    Mindestens die Fördersumme ist – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – in Nordrhein-Westfalen auszugeben. 

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. 

b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)

Förderung der Herausbringung kulturell anspruchsvoller Filmprojekte im Rahmen der vereinfachten Verleihförderung. 

  • Kulturell anspruchsvolle Filmprojekte mit NRW-Bezug

    Gefördert werden kulturell anspruchsvolle Filmprojekte mit NRW-Bezug.

  • Low-Budget-Projekte

    Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Low-Budget-Projekten. 

  • Jury des Filmbüro NRW

    Die Jury wird für jede Sitzung durch das Filmbüro NW e. V. benannt.

  • Genreoffene Förderung

    Gefördert wird der Verleih von Dokumentar-, Spiel-, Experimental- und Animationsfilmen.

  • Nicht-kommerzielle Projekte

    Gefördert werden Projekte, die nicht von vornherein in einem kommerziellen Verwertungszusammenhang stehen müssen. 

  • Zuschussförderung

    Die Förderung erfolgt als Zuschuss. 

  • Herausbringungskosten über 75.000 Euro

    Die kalkulierten Herausbringungskosten dürfen 75.000 Euro nicht überschreiten. 

  • Keine Studierenden

    Studierende sind in dieser Förderart nicht antragsberechtigt. 

Antragsunterlagen

  • Verleihkonzept mit Vermarktungsstrategie und Werbekonzept
  • Lizenzvertrag
  • Verleihprogramm bzw. Firmenprofil
  • Angaben zum Film inkl. Synopsis und Mitwirkenden, ggf. Presseheft
  • Kalkulation inkl. NRW-Effekt und weiterer regionaler Effekte
  • Finanzierungsplan
  • Aktueller Handelsregisterauszug
  • Sichtungsmaterial

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für die Verleihförderung

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Verleih- und Vertriebsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.

Aktuelles: Neues von der FMS

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