Produktionsförderung Kinderfilm
Wir unterstützen die Produktion von Kinder- und Familienfilmen – von Low-Budget-Projekten bis zu großen Kinoproduktionen.
Einreichtermine Filmförderungsausschuss:
Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsförderung richtet sich an Produzent:innen, die Kinderfilme realisieren möchten. Neben der regulären Produktionsförderung besteht für Low-Budget-Projekte die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen und dem Finanzierungsrahmen Deines Projekts ab.
a) High-Budget-Produktionen
Förderung der Produktion von Kinderfilmen im Rahmen der regulären Produktionsförderung.
-
Kinderfilmprojekte
Gefördert werden Kinderfilmprojekte im Rahmen der regulären Produktionsförderung.
-
Produzent:innen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen. Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.
-
NRW-Effekt
Mindestens das 1,5-Fache der gewährten Fördersumme muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
-
Förderquote und Förderart
Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 % der Kosten und erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
-
Ökologische Standards
Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.
-
Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich; erst danach wird der Zugang zum Antragsportal freigeschaltet.
-
Deutscher Koproduzent erforderlich
Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
Förderung von Low-Budget-Kinderfilmen im Rahmen der Vereinfachten Förderung.
-
Low-Budget-Kinderfilm
Gefördert werden Kinderfilmprojekte im Rahmen der Vereinfachten Förderung für Low-Budget-Projekte aller Genres.
-
Antragsteller:innen aus NRW
Antragsberechtigt sind Produzent:innen, Regisseur:innen und Verleiher:innen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen.
-
Maximale Projektgröße
Die kalkulierten Gesamtkosten des Projekts dürfen 1,5 Mio. Euro nicht überschreiten.
-
Fördersumme und Förderquote
Für Langfilmproduktionen sind bis zu 100.000 Euro möglich. Der Zuschuss beträgt höchstens 80 % der kalkulierten Gesamtkosten.
-
Ökologische Standards
Die Ökologischen Standards sind verpflichtend; ausgenommen sind u. a. Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000 Euro.
-
Keine Studierenden
Studierende sind nicht antragsberechtigt; für Abschlussfilmprojekte besteht eine gesonderte Förderung.
-
Keine vorherige Ablehnung in regulärer Förderung
Regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht vergleichbar in der Vereinfachten Förderung eingereicht werden.
-
Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich; erst danach wird der Zugang zum Antragsportal freigeschaltet.
Antragsunterlagen
- Drehbuch
- Anschreiben an die Jury
- Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte an Stoff, Buch und Titel
- Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Besetzungsliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
- Filmografie Regisseur:in
- Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
- Finanzierungsplan
- Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
- Sachstandsbericht zur Finanzierung
- Darstellung des Eigenanteils
- Sachstandsbericht zu Verwertungsstrategien, Marketing- und Auswertungsmöglichkeiten
- Recoupmentplan
- Drehplan inkl. Drehorte
- Handelsregisterauszug
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
- Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
- Vorläufiger CO₂-Bericht
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
a) High-Budget-Produktionen
-
Isabel Krolla
Förderreferentin Kino | Förderanträge
-
Marie Mosch
Junior Förderreferentin | Ansprechpartnerin Kinderfilm
-
Martina Horbach
Förderreferentin Kino | Förderverträge
-
Sylwia Wieczorek-Ficek
Sachbearbeitung
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
-
Nazgol Majlessi
Förderreferentin Animations- & Dokumentarfilm (vereinfachte Förderung)
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Produktionsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.
Aktuelles: Neues von der FMS
-
Michael Souvignier erhält Carl Laemmle Produzentenpreis 2026 / Der Carl Laemmle VFF Talentpreis 2026 geht für „Staatsschutz“ an Paulina Lorenz, Jorgo Narjes und Faraz Shariat
19. September 2026
-
Vier filmstiftungsgeförderte Filme gehen bisher ins Rennen um die Shortlist für den Oscar 2026
14. September 2026
-
Zwei von der Film- und Medienstiftung NRW geförderte Produktionen sind bei den 83. Internationalen Filmfestspielen von Venedig ausgezeichnet worden:
12. September 2026