Short Form Content (High-End & Vertical Dramas Development)
Creative Development unterstützt die Entwicklung von High-End Short Form Content und Vertical Dramas für digitale Plattformen und neue Sehgewohnheiten. Eingereicht werden können hier keine Filme, lediglich Serienformate.
zur Bewerbung in der ExposéförderungIst diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Förderung richtet sich an Autor, Filmemacher und Produktionsfirmen, die hochwertige fiktionale Short-Form-Formate oder Vertical Dramas entwickeln möchten. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Creative Development.
Förderkriterien für Creative Development – Short Form Content & Vertical Dramas
Entwicklung von hochwertigem Short Form Content und Vertical Dramas als Förderschwerpunkt innerhalb von Creative Development.
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nur serielle Formate
Eingereicht werden können hier keine Filme, lediglich Serienformate.
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Teil von Creative Development
Short Form Content mit Fokus auf High-End & Vertical Dramas ist 2026/2027 ein Förderschwerpunkt von Creative Development.
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Beratungsgespräch erst ab Stufe 2
Achtung: Für die Exposéförderung wird kein Beratungsgespräch angeboten. Hier bitte das Bewerbungsformular auf der Exposéförderungsseite nutzen.
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High-End & Vertical Dramas
Es können fiktionale Vertical Drama-Formate aber auch Doku-Verticals gefördert werden.
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Entwicklung in mehreren Stufen
Die Förderung erfolgt innerhalb von bis zu zwei Stufen.
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Autor:innen und Produzent:innen
Je nach Stufe können Autor:innen bzw. Filmemacher:innen allein oder gemeinsam mit Produzent:innen Förderung beantragen.
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Stufenabhängige Fördersumme
Die Fördersumme richtet sich nach der jeweiligen Creative-Development-Stufe.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine automatische Anschlussförderung
Eine Förderung garantiert keine Förderung in der nächsten Creative-Development-Stufe; diese muss jeweils neu beantragt werden.
Antragsunterlagen
- Pitchpaper mit Logline, Synopsis, Genre, Format, USP sowie visueller und erzählerischer Vision (max. 5 Seiten)
- Writer’s Note / Producer’s Note
- Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
- Filmografie der Produktion, sofern beteiligt
- Nachweis über die Stoffrechte bzw. Optionsvereinbarung
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zu bisherigen Fördereinreichungen
- Bei Talenten ohne Produktionsfirma: ausgearbeitete Dialogszene bzw. geeignete Textprobe (max. 8 Seiten)
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.
Aktuelles: Neues von der FMS
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12. September 2026