Short Form Content (High-End & Vertical Dramas Development)

Creative Development unterstützt die Entwicklung von High-End Short Form Content und Vertical Dramas für digitale Plattformen und neue Sehgewohnheiten. Eingereicht werden können hier keine Filme, lediglich Serienformate.

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Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Förderung richtet sich an Autor, Filmemacher und Produktionsfirmen, die hochwertige fiktionale Short-Form-Formate oder Vertical Dramas entwickeln möchten. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Creative Development.

Förderkriterien für Creative Development – Short Form Content & Vertical Dramas

Entwicklung von hochwertigem Short Form Content und Vertical Dramas als Förderschwerpunkt innerhalb von Creative Development.

  • nur serielle Formate

    Eingereicht werden können hier keine Filme, lediglich Serienformate.

  • Teil von Creative Development

    Short Form Content mit Fokus auf High-End & Vertical Dramas ist 2026/2027 ein Förderschwerpunkt von Creative Development.

  • Beratungsgespräch erst ab Stufe 2

    Achtung: Für die Exposéförderung wird kein Beratungsgespräch angeboten. Hier bitte das Bewerbungsformular auf der Exposéförderungsseite nutzen.

  • High-End & Vertical Dramas

    Es können fiktionale Vertical Drama-Formate aber auch Doku-Verticals gefördert werden.

  • Entwicklung in mehreren Stufen

    Die Förderung erfolgt innerhalb von bis zu zwei Stufen. 

  • Autor:innen und Produzent:innen

    Je nach Stufe können Autor:innen bzw. Filmemacher:innen allein oder gemeinsam mit Produzent:innen Förderung beantragen.

  • Stufenabhängige Fördersumme

    Die Fördersumme richtet sich nach der jeweiligen Creative-Development-Stufe.

  • Keine vergleichbare Parallelförderung

    Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

  • Keine automatische Anschlussförderung

    Eine Förderung garantiert keine Förderung in der nächsten Creative-Development-Stufe; diese muss jeweils neu beantragt werden.

Antragsunterlagen

  • Pitchpaper mit Logline, Synopsis, Genre, Format, USP sowie visueller und erzählerischer Vision (max. 5 Seiten)
  • Writer’s Note / Producer’s Note
  • Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
  • Filmografie der Produktion, sofern beteiligt
  • Nachweis über die Stoffrechte bzw. Optionsvereinbarung
  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zu bisherigen Fördereinreichungen
  • Bei Talenten ohne Produktionsfirma: ausgearbeitete Dialogszene bzw. geeignete Textprobe (max. 8 Seiten)

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.

Creative Development

Diese Förderung ist Teil des Creative Development. Informiere Dich über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und finde den passenden Weg für die Entwicklung Deines Projekts.

Creative Development →

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