Serielle Pilotförderung
Wir fördern die Umsetzung von Pilotfolgen serieller Formate und schaffen damit eine Grundlage für die weitere Produktion und Auswertung.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Serielle Pilotförderung richtet sich an Produktionsunternehmen, die eine Pilotfolge für ein langlaufendes Serienprojekt realisieren möchten. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung NRW.
Förderkriterien für Serienpiloten
Förderung der Produktion von Serienpiloten für langlaufende Serienprojekte.
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Produktionsunternehmen
Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen, insbesondere mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW.
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Langlaufende Serienprojekte
Gefördert wird die Produktion von Serienpiloten für langlaufende Serienprojekte.
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Interesse eines Gesellschafters (Letter of Intent)
Zur Beantragung muss das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung durch einen Letter of Intent nachgewiesen werden.
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NRW-Effekt
Mindestens das 1,6-fache des gewährten Förderbetrages muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
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Förderung bis zu 500.000 Euro
Die Förderung kann bis zu 50 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten, maximal jedoch 500.000 Euro pro Pilotfolge, betragen.
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Für NRW als Zuschuss
Für Fördernehmer:innen aus Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung als Zuschuss.
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Dreharbeiten in NRW
Die Dreharbeiten sollen idealerweise überwiegend in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
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Durchführungszeitraum von 12 Monaten
Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate ab Förderzusage.
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Ökologische Standards
Die Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen sind verpflichtend einzuhalten.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
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keine Serienbeauftragung durch den Sendergesellschafter nach 18 Monaten
Wird innerhalb von 18 Monaten nach Lieferung der Pilotfolge keine Serienbeauftragung durch den Sendergesellschafter ausgesprochen, fallen die Rechte an der Pilotfolge gegen Erstattung des vorab vertraglich fixierten Senderanteils an das Produktionsunternehmen zurück.
Antragsunterlagen
- Pilot-Drehbuch sowie Outlines oder Exposés der weiteren Folgen
- Anschreiben an die Jury
- Bei Dokumentarserien: Treatment
- Serienbibel / Konzept
- Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte
- Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Besetzungsliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und LOIs
- Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
- Filmografie Regisseur:in
- Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
- Finanzierungsplan
- Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
- Letter of Intent des Sendergesellschafters
- Sachstandsbericht zur Finanzierung
- Darstellung des Eigenanteils
- Verwertungsstrategien und Auswertungsmöglichkeiten
- Drehplan inkl. Drehorte
- Handelsregisterauszug
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und zum Sachstand
- Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
- Vorläufiger CO₂-Bericht
- Bei Dokumentarserien: falls vorhanden, Link zum gedrehten Material (max. 20 Min.)
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für die Serielle Pilotförderung
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Meike Savarin
Film Commission | Förderreferentin TV | Serie Animation
Das Auswahlverfahren
Über die eingereichten Projekte entscheidet der Filmförderungsausschuss auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW. Für eine Förderung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
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