Show & Entertainment Development
Wir fördern die Entwicklung innovativer Show- und Entertainmentformate – von der ersten Idee bis zum tragfähigen Formatkonzept.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Developmentförderung Show & Entertainment richtet sich an Kreativteams, Showrunner:innen und unabhängige Produktionsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die innovative non-fiktionale Unterhaltungs- oder Showformate entwickeln möchten. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung NRW.
Förderkriterien für Show & Entertainment Development
Förderung der Entwicklung innovativer non-fiktionaler Unterhaltungs- und Showformate.
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Kreativteams, Showrunner:innen und Produktionsunternehmen aus NRW
Antragsberechtigt sind Kreativteams, Showrunner:innen und unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
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Non-fiktionale Show- und Unterhaltungsformate
Gefördert wird die Entwicklung non-fiktionaler Unterhaltungs- oder Showformate.
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Interesse eines Sendergesellschafters (Letter of Intent)
Zur Beantragung muss das Interesse eines Sendergesellschafters durch einen Letter of Intent nachgewiesen werden.
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Originäre Formate
Die Förderung richtet sich in erster Linie an originäre Formate.
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Adaptionen mit eigener schöpferischer Leistung
Adaptionen bestehender Formate sind möglich, wenn sie eine deutliche eigenständige schöpferische Leistung aufweisen.
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Förderung bis zu 50.000 Euro
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann maximal 50.000 Euro betragen.
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NRW-Effekt
Mindestens der Förderbetrag muss in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
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Durchführungszeitraum von 12 Monaten
Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate.
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Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten erforderlich. Ohne vorheriges Beratungsgespräch ist keine Antragstellung möglich.
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Vor Antragstellung entstandene Kosten
Förderfähige Kosten werden grundsätzlich erst ab Antragstellung anerkannt. Ausgenommen ist ein für die Antragstellung notwendiger, bereits zuvor erfolgter Rechte-Erwerb.
Antragsunterlagen
- Anschreiben an die Jury
- Aussagekräftige Projektbeschreibung inkl. Inhaltsbeschreibung, Genre und Format
- Filmografie/Vita Antragsteller:in
- Filmografie/Vita Autor:in bzw. Showrunner:in:in
- Bei Kreativteams oder Showrunner:innen: Nachweis über Wohnsitz oder Betriebsstätte in NRW
- Bei Produktionsunternehmen: aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis über die Rechte
- Letter of Intent eines Sendergesellschafters
- Kalkulation der Developmentkosten inkl. NRW-Effekt
- Finanzierungsplan
- Umsetzungskonzept bzw. Ablaufplan
- Auswertungskonzept inkl. Zielgruppe und Umfeldanalyse
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und zum Sachstand
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin Show & Entertainment Development
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Jessica Emde
Koordinatorin Förderung | Ansprechpartnerin Show & Entertainment
Das Auswahlverfahren
Über die eingereichten Projekte entscheidet der Filmförderungsausschuss auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW. Für eine Förderung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
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