Show & Entertainment Development

Wir fördern die Entwicklung innovativer Show- und Entertainmentformate – von der ersten Idee bis zum tragfähigen Formatkonzept.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Developmentförderung Show & Entertainment richtet sich an Kreativteams, Showrunner:innen und unabhängige Produktionsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die innovative non-fiktionale Unterhaltungs- oder Showformate entwickeln möchten. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung NRW.

Förderkriterien für Show & Entertainment Development

Förderung der Entwicklung innovativer non-fiktionaler Unterhaltungs- und Showformate.

  • Kreativteams, Showrunner:innen und Produktionsunternehmen aus NRW

    Antragsberechtigt sind Kreativteams, Showrunner:innen und unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

  • Non-fiktionale Show- und Unterhaltungsformate

    Gefördert wird die Entwicklung non-fiktionaler Unterhaltungs- oder Showformate.

  • Interesse eines Sendergesellschafters (Letter of Intent)

    Zur Beantragung muss das Interesse eines Sendergesellschafters durch einen Letter of Intent nachgewiesen werden.

  • Originäre Formate

    Die Förderung richtet sich in erster Linie an originäre Formate.

  • Adaptionen mit eigener schöpferischer Leistung

    Adaptionen bestehender Formate sind möglich, wenn sie eine deutliche eigenständige schöpferische Leistung aufweisen.

  • Förderung bis zu 50.000 Euro

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann maximal 50.000 Euro betragen.

  • NRW-Effekt

    Mindestens der Förderbetrag muss in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.

  • Durchführungszeitraum von 12 Monaten

    Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate.

  • Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten erforderlich. Ohne vorheriges Beratungsgespräch ist keine Antragstellung möglich.

  • Vor Antragstellung entstandene Kosten

    Förderfähige Kosten werden grundsätzlich erst ab Antragstellung anerkannt. Ausgenommen ist ein für die Antragstellung notwendiger, bereits zuvor erfolgter Rechte-Erwerb.

Antragsunterlagen

  • Anschreiben an die Jury
  • Aussagekräftige Projektbeschreibung inkl. Inhaltsbeschreibung, Genre und Format
  • Filmografie/Vita Antragsteller:in
  • Filmografie/Vita Autor:in bzw. Showrunner:in:in
  • Bei Kreativteams oder Showrunner:innen: Nachweis über Wohnsitz oder Betriebsstätte in NRW
  • Bei Produktionsunternehmen: aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über die Rechte
  • Letter of Intent eines Sendergesellschafters
  • Kalkulation der Developmentkosten inkl. NRW-Effekt
  • Finanzierungsplan
  • Umsetzungskonzept bzw. Ablaufplan
  • Auswertungskonzept inkl. Zielgruppe und Umfeldanalyse
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und zum Sachstand

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin Show & Entertainment Development

Das Auswahlverfahren

Über die eingereichten Projekte entscheidet der Filmförderungsausschuss auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW. Für eine Förderung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.

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