Treatmentförderung Serie
Creative Development unterstützt die Weiterentwicklung serieller Stoffe – vom Exposé bis zum ausgearbeiteten Treatment und zur dramaturgischen Konzeption.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Treatmentförderung richtet sich an Autor:innen und Filmemacher:innen, die einen seriellen Stoff zu einem ausgearbeiteten Treatment weiterentwickeln möchten. In der Regel erfolgt die Einreichung gemeinsam mit einer Produktionsfirma; für erfahrene Autor:innen und Filmemacher:innen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Einreichung ohne Produktionsfirma möglich.
Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung
Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.
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Fiktionale Stoffe
Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.
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Exposé als Grundlage
Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.
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Autor:innen und Produzent:innen
Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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15.000 Euro Förderung
Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.
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Gesicherte Entwicklungsrechte
Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine automatische Anschlussförderung
Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.
Servicecenter
Download Stufe 2 Treatmentförderung Doku (pdf, 70,58 KB ) Download Stufe 2 Treatmentförderung Fiktion (pdf, 68,27 KB ) Download Stufenmodell Creative Development (pdf, 75,75 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB )Antragsunterlagen
- Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
- Treatment des Serienprojekts
- Serienkonzept mit Beschreibung der Hauptfiguren und der seriellen Dramaturgie
- Writer’s Note
- Producer’s Note
- Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
- Filmografie der Produktion
- Nachweis über die Stoffrechte bzw. Optionsvereinbarung
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zum Stand vorheriger Fördereinreichungen
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für die Treatmentförderung Serie
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Cher Zimmerer
Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio
Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung
Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.
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Fiktionale Stoffe
Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.
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Exposé als Grundlage
Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.
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Autor:innen und Produzent:innen
Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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15.000 Euro Förderung
Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.
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Gesicherte Entwicklungsrechte
Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine automatische Anschlussförderung
Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.
Servicecenter
Download Stufe 2 Treatmentförderung Doku (pdf, 70,58 KB ) Download Stufe 2 Treatmentförderung Fiktion (pdf, 68,27 KB ) Download Stufenmodell Creative Development (pdf, 75,75 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB ) -
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.
Aktuelles: Neues von der FMS
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Michael Souvignier erhält Carl Laemmle Produzentenpreis 2026 / Der Carl Laemmle VFF Talentpreis 2026 geht für „Staatsschutz“ an Paulina Lorenz, Jorgo Narjes und Faraz Shariat
19. September 2026
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