
Ab Mai 2026 unterstützt die Film- und Medienstiftung NRW die Produktion von Serienpiloten für langlaufende Serienprojekte. Das Förderprogramm richtet sich an Produktionsunternehmen insbesondere mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW, die Interessensbekundung eines zum Fördermittelaufkommen beitragenden Gesellschafters der Film- und Medienstiftung nachweisen können. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind Produktionsunternehmen, insbesondere mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW
Was sind die Förderbedingungen?
- Es gibt vier Einreichtermine im Jahr.
- Die Fördersumme kann bis zu 50 % der anerkannten Gesamtherstellungskosten, max. jedoch 500.000 Euro pro Pilotfolge betragen.
- Idealerweise sollen die Dreharbeiten überwiegend in Nordrhein-Westfalen erfolgen.
- Mindestens das 1,6 fache des gewährten Förderbetrages muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate ab Förderzusage
- Die “Ökologischen Standards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen” sind verpflichtend einzuhalten.
- Zur Beantragung muss das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung nachgewiesen werden.
Wie funktionierts?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
- Gem. Ziff. 11.1 der Förderleitlinien der FMS ist ein einstimmiger Beschluss des Filmförderungsausschusses erforderlich, der auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung ergeht.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Pilot-Drehbuch sowie Outlines oder Exposés der weiteren Folgen
- Anschreiben an die Jury
- bei Dokumentarserien: Treatment
- Serienbibel / Konzept
- Nachweis über den Erwerb der Verfilmungs- und Auswertungsrechte
- Stabliste mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und Zusagen
- Besetzungsliste (mit Angabe des steuerlich relevanten Wohnsitzes und LoIs)
- Firmenprofil/Filmografie der Antragstellenden
- Filmografie Regisseur:in
- Kalkulation mit Darstellung der Ländereffekte
- Finanzierungsplan
- Nachweise über die im Finanzierungsplan angegebenen Finanzierungsbestandteile
- Letter of Intent des Sendergesellschafters
- Sachstandsbericht zur Finanzierung
- Darstellung des Eigenanteils
- Verwertungsstrategien, Auswertungsmöglichkeiten
- Drehplan (inkl. Drehorte)
- Handelsregisterauszug
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und Sachstand
- Selbsterklärung der Geschäftsführung und Herstellungsleitung zur Einhaltung der Ökologischen Standards
- Vorläufiger CO2-Bericht
- Dokumentarserie: Falls vorhanden Link zum gedrehten Material (max. 20 min.)
Sonstiges
- Wird innerhalb von 18 Monaten nach Lieferung der Pilotfolge keine Serienbeauftragung durch den Sendergesellschafter ausgesprochen, fallen die Rechte an der Pilotfolge gegen Erstattung des vorab vertraglich fixierten Senderanteils an das Produktionsunternehmen zurück.