Digitale Spiele & immersive Inhalte – Vertical Slice

Wir fördern die Entwicklung eines Vertical Slice – vom bestehenden Konzept bis zu einem aussagekräftigen, spielbaren Entwicklungsstand.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder immersive Inhalte entwickeln und ihr Projekt zu einem aussagekräftigen Vertical Slice weiterentwickeln möchten.

Förderung der Vertical-Slice-Entwicklung von digitalen Spielen und immersiven Inhalten.

Die Film- und Medienstiftung NRW unterstützt die Entwicklung eines Vertical Slice von digitalen Spielen und immersiven Inhalten. Die Förderung richtet sich an Unternehmen und gewerbetreibende Personen aus Nordrhein-Westfalen und wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung vergeben.

  • Vertical-Slice-Entwicklung

    Gefördert wird die Entwicklung eines Vertical Slice für digitale Spiele und immersive Inhalte. Die Förderung dient einer eigenständigen Entwicklungsphase vor einer möglichen späteren Produktion.

  • Standort Nordrhein-Westfalen

    Antragsberechtigt sind Unternehmen und gewerbetreibende Personen, die digitale Spiele oder immersive Inhalte entwickeln und produzieren und einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Eine Antragstellung ist auch möglich, wenn glaubhaft gemacht wird, dass ein entsprechender Standort spätestens zum Zeitpunkt der Auszahlung der ersten Rate bestehen wird.

  • Zuschuss

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann in der Regel bis zu 50 % der förderfähigen Entwicklungsausgaben betragen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung von bis zu 80 % möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 200.000 Euro je Projekt. 

  • Erhöhter Förderanteil

    Ein erhöhter Zuschuss von bis zu 80 % kann insbesondere bei Projekten mit hohem technischem, gestalterischem oder spieltechnischem Innovationscharakter, bei pädagogisch wertvollen Spielen für Kinder und Jugendliche, bei Serious Games oder bei Projekten mit einem besonders hohen Marktrisiko in Betracht kommen. Über das Vorliegen eines begründeten Ausnahmefalls entscheidet das Vergabegremium.

  • Eigenanteil

    Für die Finanzierung ist ein angemessener Eigenanteil erforderlich. Die Eigenmittel sollen mindestens 10 % der förderfähigen Entwicklungskosten betragen. 

  • Kulturelle, kreative und innovative Kriterien

    Das Projekt muss die Anforderungen des Kriterienkatalogs der Förderleitlinie erfüllen. Voraussetzung sind mindestens zwei Kriterien aus dem Bereich Kultureller Inhalt, zwei Kriterien aus dem Bereich Kulturelle / Kreative Plattform sowie mindestens ein Kriterium aus dem Bereich gestalterische, kreative und technologische Innovation.

  • Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln

    Die Fördermittel können grundsätzlich mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dabei sind die nach deutschem und europäischem Recht geltenden Höchstgrenzen für die Kumulierung staatlicher Fördermittel zu beachten.

  • Beratungspflicht vor Antragstellung

    Vor der Antragstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten erforderlich. Der Termin muss rechtzeitig und mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Einreichtermin vereinbart werden. Erst nach dem Beratungsgespräch wird der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet.

  • Vollständige und fristgerechte Antragstellung

    Der Antrag muss vollständig und fristgerecht zum jeweiligen Einreichtermin eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt über das von der Film- und Medienstiftung bereitgestellte Online-Tool beziehungsweise nach Rücksprache über die vorgesehenen Formulare.

  • Kein Antrag ohne NRW-Bezug

    Eine Förderung setzt einen bestehenden oder glaubhaft geplanten Unternehmensstandort, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen voraus.

  • Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn

    Mit der Realisierung des beantragten Projektteils darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

  • Keine erneute Anrechnung der Entwicklungskosten

    Kosten, die bereits im Rahmen der geförderten Vertical-Slice-Entwicklung berücksichtigt wurden, können bei einer späteren Produktionsförderung nicht erneut in der Budgetkalkulation geltend gemacht werden.

  • Keine automatische Anschlussförderung

    Aus der Förderung eines Vertical Slice entsteht kein Rechtsanspruch auf eine anschließende Produktionsförderung oder eine andere weitergehende Förderung.

Antragsunterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen werden im Beratungsgespräch mit dem zuständigen Referenten abgestimmt.

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst nach dem Beratungsgespräch wird der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Ansprechpartner Digitale Spiele & immersive Inhalte – Vertical Slice

Das Auswahlverfahren

Über die eingereichten Projekte entscheidet ein Vergabegremium unter dem Vorsitz der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW.

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