
Ab Mai 2026 unterstützt die Film- und Medienstiftung NRW die Entwicklung und Produktionsvorbereitung von kreativen und innovativen Unterhaltungs- und Showformaten. Das Förderprogramm richtet sich an Kreativteams, Showrunner und unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in NRW, die bereits das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung nachweisen können.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Entwicklung innovativer Show- und Unterhaltungsformate
Die Film- und Medienstiftung NRW bietet Kreativteams, Showrunnern und unabhängigen Produktionsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW die Möglichkeit, einen Antrag auf Development für non-fiktionale Unterhaltungs- oder Showformate zu stellen.
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Fördersumme kann maximal 50.000 Euro betragen.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- der Förderbetrag muss in NRW ausgegeben werden.
- Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate.
- Zur Beantragung muss das Interesse des Sendergesellschafters nachgewiesen werden.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Anschreiben an die Jury
- Aussagekräftige Projektbeschreibung (inkl. Inhaltsbeschreibung, Genre, Format)
- Filmografie/Vita Antragsteller:in
- Filmografie/Vita Autor:in/Showrunner
- Bei Antragstellung durch Kreativteams oder Showrunner: Nachweis über den Wohnsitz oder Betriebsstätte in NRW
- Bei Antragstellung durch Produktionsunternehmen: Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Rechte
- Letter of Intent des Sendergesellschafters
- Kalkulation Developmentkosten inkl. NRW-Effekt
- Finanzierungsplan
- Umsetzungskonzept / Ablaufplan
- Auswertungskonzept (Zielgruppe, Umfeldanalyse etc.)
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag bzw. Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und Sachstand
Wie funktioniert‘s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit dem:der zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
- Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit dem:der Referent:in.
- Es gibt vier Einreichtermine im Jahr.
- Gem. Ziff. 11.1 der Förderleitlinien der FMS ist ein einstimmiger Beschluss des Filmförderungsausschusses erforderlich, der auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung ergeht.
Servicecenter
- Hier finden Sie Einreichtermine und alle weiteren Dokumente.
Sonstiges
- Im Rahmen der Projektentwicklungsförderung erkennen wir u. a. förderfähige Kosten ab Antragstellung an. Ausnahme ist der Rechte-Erwerb, der für die Antragstellung notwendig ist und der vorher angefallen ist. Kosten für den Rechte-Erwerb und Autorenhonorare können nur anteilig entsprechend der im Rahmen der Projektentwicklungsphase tatsächlich angefallenen Höhe anerkannt werden.
- Darüber hinaus werden folgende Kosten anerkannt: Honorare für die inhaltliche Überarbeitung des Konzepts, Recherchekosten, Reisekosten im Zusammenhang der Entwicklung, Kosten für Rechtsberatung, Übersetzung, Produzentenhonorar (max. 5%) und Handlungskosten (max. 10%).
- Die Förderung richtet sich in erster Linie an originäre Formate. Adaptionen bestehender Formate sind grundsätzlich möglich, sofern sie eine deutliche eigenständige schöpferische Leistung aufweisen.
Produktionsvorbereitungsförderung
Die Filmstiftung NRW bietet unabhängigen Produktionsunternehmen mit Sitz oder einer
Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, einen Antrag auf Produktionsvorbereitungsförderung für ein non-fiktionales Unterhaltungs- oder Showformat zu stellen.
Die Produktionsvorbereitungsförderung umfasst die Kosten bis zur Demoproduktion und der dazugehörigen Markt- und Publikumsanalyse und richtet sich u.a. an Formate, die einer aufwändigen Vorbereitungs- bzw. Testphase bedürfen.
Wer kann einreichen?
- Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Was sind die Förderbedingungen?
- Die Fördersumme kann bis zu 80 % der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten betragen, maximal 250.000 Euro. Mindestens 20 % der Kosten hat der Fördernehmer aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
- Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
- Mind. der Förderbetrag muss in Nordrhein-Westfalen auszugeben werden.
- Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate.
- Zur Beantragung muss das Interesse des Sendergesellschafters nachgewiesen werden.
Folgende Antragsunterlagen werden benötigt:
- Anschreiben an die Jury
- Konzept (inkl. Genre, Inhalt, etc.)
- Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Filmografie/Vita des Antragstellers
- Filmografie/Vita Showrunner, Autor:in, Regie
- Nachweis über die Formatrechte
- Produktionsplan
- Auswertungskonzept
- Kalkulation inkl. NRW-Effekt
- Finanzierungsplan
- Letter of Intent eines Sendergesellschafters
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Formats in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag Angaben zu weiteren beteiligten Förderinstitutionen und Sachstand
Wie funktioniert‘s?
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses findet mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem Einreichtermin statt. Der Termin ist rechtzeitig mit dem:dem zuständigen Referent:in abzustimmen. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden. Bei später eingehenden Terminanfragen kann eine Berücksichtigung für den Einreichtermin nicht sichergestellt werden.
- Informationen zu den erforderlichen Angaben und Unterlagen erhalten Sie im Beratungsgespräch mit dem:der Referent:in.
- Es gibt vier Einreichtermine im Jahr.
- Gem. Ziff. 11.1 der Förderleitlinien der FMS ist ein einstimmiger Beschluss des Filmförderungsausschusses erforderlich, der auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung ergeht.
Sonstiges
- Im Rahmen der Produktionsvorbereitungsförderung u. a. anerkennungsfähige Kosten sind alle Kosten ab Antragstellung. Ausnahme ist der Rechte-Erwerb, der für die Antragstellung notwendig ist und der vorher angefallen ist. Kosten für den Rechte-Erwerb und Autorenhonorare können nur anteilig entsprechend der im Rahmen der Vorbereitungsphase tatsächlich angefallenen Höhe anerkannt werden.
- Darüber hinaus können folgende Kosten anerkannt werden: Staffelplanung, Produktionscrew, Green Consultant, Requisiten- und Setdesign, Casting, Locationsuche, Honorare für Konzeptweiterentwicklung / Polishing, anteiliges Regiehonorar, Reisekosten, Motivkosten, Miete für technisches Equipment, Kalkulation und Drehplan, Markt- und Publikumsanalyse, Rechtsberatungskosten, Produzentenhonorar 5 %; HU 10 %
- Eigenanteil: mind. 5%
- Die Förderung richtet sich in erster Linie an originäre Formate. Adaptionen bestehender Formate sind grundsätzlich möglich, sofern sie eine deutliche eigenständige schöpferische Leistung aufweisen.