Show & Entertainment Pre-Production
Wir unterstützen die Produktionsvorbereitung von Show- und Entertainmentformaten – von der konkreten Ausarbeitung bis zur Umsetzung.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Pre-Production-Förderung Show & Entertainment richtet sich an unabhängige Produktionsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die ein non-fiktionales Unterhaltungs- oder Showformat konkret für die Produktion vorbereiten möchten. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung NRW.
Förderkriterien für Show & Entertainment Pre-Production
Förderung der Produktionsvorbereitung non-fiktionaler Unterhaltungs- und Showformate.
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Unabhängige Produktionsunternehmen aus NRW
Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
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Non-fiktionale Show- und Unterhaltungsformate
Gefördert wird die Produktionsvorbereitung non-fiktionaler Unterhaltungs- oder Showformate.
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Produktionsvorbereitung bis zur Demoproduktion
Die Förderung umfasst die Produktionsvorbereitung bis zur Demoproduktion einschließlich der dazugehörigen Markt- und Publikumsanalyse.
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Interesse eines Sendergesellschafters (Letter of Intent)
Zur Beantragung muss das Interesse eines Sendergesellschafters durch einen Letter of Intent nachgewiesen werden.
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Originäre Formate
Die Förderung richtet sich in erster Linie an originäre Formate.
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Adaptionen mit eigener schöpferischer Leistung
Adaptionen bestehender Formate sind möglich, wenn sie eine deutliche eigenständige schöpferische Leistung aufweisen.
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Förderung bis zu 250.000 Euro
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 80 % der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten, maximal jedoch 250.000 Euro, betragen.
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NRW-Effekt
Mindestens der Förderbetrag muss in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.
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Durchführungszeitraum von 12 Monaten
Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate.
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Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten erforderlich. Ohne vorheriges Beratungsgespräch ist keine Antragstellung möglich.
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Vor Antragstellung entstandene Kosten
Förderfähige Kosten werden grundsätzlich erst ab Antragstellung anerkannt. Ausgenommen ist ein für die Antragstellung notwendiger, bereits zuvor erfolgter Rechte-Erwerb.
Antragsunterlagen
Die erforderlichen Antragsunterlagen werden im Beratungsgespräch mit der zuständigen Referent:in abgestimmt.
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin Show & Entertainment Pre-Production
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Jessica Emde
Koordinatorin Förderung | Ansprechpartnerin Show & Entertainment
Das Auswahlverfahren
Über die eingereichten Projekte entscheidet der Filmförderungsausschuss auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW. Für eine Förderung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.
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