Show & Entertainment Pre-Production

Wir unterstützen die Produktionsvorbereitung von Show- und Entertainmentformaten – von der konkreten Ausarbeitung bis zur Umsetzung.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Pre-Production-Förderung Show & Entertainment richtet sich an unabhängige Produktionsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die ein non-fiktionales Unterhaltungs- oder Showformat konkret für die Produktion vorbereiten möchten. Voraussetzung für die Antragstellung ist das Interesse eines Sendergesellschafters der Film- und Medienstiftung NRW.

Förderkriterien für Show & Entertainment Pre-Production

Förderung der Produktionsvorbereitung non-fiktionaler Unterhaltungs- und Showformate.

  • Unabhängige Produktionsunternehmen aus NRW

    Antragsberechtigt sind unabhängige Produktionsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

  • Non-fiktionale Show- und Unterhaltungsformate

    Gefördert wird die Produktionsvorbereitung non-fiktionaler Unterhaltungs- oder Showformate.

  • Produktionsvorbereitung bis zur Demoproduktion

    Die Förderung umfasst die Produktionsvorbereitung bis zur Demoproduktion einschließlich der dazugehörigen Markt- und Publikumsanalyse.

  • Interesse eines Sendergesellschafters (Letter of Intent)

    Zur Beantragung muss das Interesse eines Sendergesellschafters durch einen Letter of Intent nachgewiesen werden.

  • Originäre Formate

    Die Förderung richtet sich in erster Linie an originäre Formate.

  • Adaptionen mit eigener schöpferischer Leistung

    Adaptionen bestehender Formate sind möglich, wenn sie eine deutliche eigenständige schöpferische Leistung aufweisen.

  • Förderung bis zu 250.000 Euro

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 80 % der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten, maximal jedoch 250.000 Euro, betragen.

  • NRW-Effekt

    Mindestens der Förderbetrag muss in Nordrhein-Westfalen ausgegeben werden.

  • Durchführungszeitraum von 12 Monaten

    Der Durchführungszeitraum beträgt 12 Monate.

  • Beratungsgespräch vor Antragstellung erforderlich

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Referentin bzw. dem zuständigen Referenten erforderlich. Ohne vorheriges Beratungsgespräch ist keine Antragstellung möglich.

  • Vor Antragstellung entstandene Kosten

    Förderfähige Kosten werden grundsätzlich erst ab Antragstellung anerkannt. Ausgenommen ist ein für die Antragstellung notwendiger, bereits zuvor erfolgter Rechte-Erwerb.

Antragsunterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen werden im Beratungsgespräch mit der zuständigen Referent:in abgestimmt.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin Show & Entertainment Pre-Production

Das Auswahlverfahren

Über die eingereichten Projekte entscheidet der Filmförderungsausschuss auf Vorschlag der Geschäftsführung der Film- und Medienstiftung NRW. Für eine Förderung ist ein einstimmiger Beschluss erforderlich.

Aktuelles: Neues von der FMS

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