Drehbuchförderung Spielfilm

Wir fördern die Entwicklung von Drehbüchern für Spielfilme – im Creative Development sowie im Rahmen der Vereinfachten Förderung.

Einreichtermine Kreativ-Komitee Creative Development:

Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Für die Drehbuchförderung gibt es unterschiedliche Förderwege. Neben der Förderung im Rahmen des Creative Development besteht auch die Möglichkeit einer vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen Deines Projekts ab.

a) gemäß den Richtlinien der Creative-Development-Förderung

  • Teil von Creative Development

    Die Drehbuchförderung bildet Stufe 3 des Programms „Creative Development“ und dient der Entwicklung einer Drehbuchfassung.

  • Treatment als Grundlage

    Bei Spielfilmprojekten bildet ein Treatment die Grundlage für die weitere Drehbuchentwicklung.

  • Autor:innen und Produzent:innen

    Autor:innen und Filmemacher:innen stellen Anträge grundsätzlich gemeinsam mit Produzent:innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

  • 20.000 Euro Förderung

    Für die Drehbuchförderung in Stufe 3 können 20.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.

  • Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte

    Bei gemeinsamer Einreichung mit Produzent:innen muss in Stufe 3 ein Drehbuchvertrag vorliegen; erforderliche Stoffrechte müssen gesichert sein.

  • Keine Serienprojekte 2026/2027

    Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Für Stufe 3 ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.

  • Keine vergleichbare Parallelförderung

    Creative-Development-Projekte können nicht gleichzeitig im Rahmen einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

Förderkriterien für die vereinfachte Drehbuchförderung

Förderung von Drehbuchvorhaben für Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Autor:innen aus Nordrhein-Westfalen

    Antragsberechtigt sind Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Fördersumme bis zu 10.000 Euro

    Für die Drehbuchförderung können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

  • Synopsis, Treatment und Dialogszene

    Zur Antragstellung gehören eine Synopsis, ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene.

  • Rechte am Stoff

    Für die Einreichung ist eine Rechteerklärung erforderlich.

  • Neues Vorhaben

    Es muss sich um ein neues Vorhaben handeln. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Antrag einzureichen.

  • Keine Studierenden

    Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte gibt es eine gesonderte Fördermöglichkeit.

  • Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung beginnen

    Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden; der notwendige vorherige Erwerb von Rechten ist ausgenommen.

  • Keine vorherige reguläre Einreichung

    Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht in vergleichbarer Form im Rahmen der vereinfachten Förderung eingereicht werden.

Antragsunterlagen

Creative Development – Drehbuchförderung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
  • Treatment (ca. 10–15 Seiten)
  • Dialogprobe (max. 8 Seiten)
  • Writer’s Note
  • Producer’s Note
  • Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
  • Filmografie der Produktion
  • Nachweis über die Stoffrechte
  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zum Stand vorheriger Fördereinreichungen

Vereinfachte Drehbuchförderung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vita/Filmografie
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
  • Synopsis
  • Treatment
  • Dialogszene
  • Rechteerklärung
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
  • Anschreiben an die Jury

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartner:innen für die Drehbuchförderung Creative Development

  • Cher Zimmerer

    Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio

    Portraitbild von Cher Zimmerer

    a) gemäß den Richtlinien der Creative-Development-Förderung

    • Teil von Creative Development

      Die Drehbuchförderung bildet Stufe 3 des Programms „Creative Development“ und dient der Entwicklung einer Drehbuchfassung.

    • Treatment als Grundlage

      Bei Spielfilmprojekten bildet ein Treatment die Grundlage für die weitere Drehbuchentwicklung.

    • Autor:innen und Produzent:innen

      Autor:innen und Filmemacher:innen stellen Anträge grundsätzlich gemeinsam mit Produzent:innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

    • 20.000 Euro Förderung

      Für die Drehbuchförderung in Stufe 3 können 20.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.

    • Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte

      Bei gemeinsamer Einreichung mit Produzent:innen muss in Stufe 3 ein Drehbuchvertrag vorliegen; erforderliche Stoffrechte müssen gesichert sein.

    • Keine Serienprojekte 2026/2027

      Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.

    • Fehlendes Beratungsgespräch

      Für Stufe 3 ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.

    • Keine vergleichbare Parallelförderung

      Creative-Development-Projekte können nicht gleichzeitig im Rahmen einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

    Förderkriterien für die vereinfachte Drehbuchförderung

    Förderung von Drehbuchvorhaben für Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

    • Autor:innen aus Nordrhein-Westfalen

      Antragsberechtigt sind Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.

    • Fördersumme bis zu 10.000 Euro

      Für die Drehbuchförderung können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

    • Synopsis, Treatment und Dialogszene

      Zur Antragstellung gehören eine Synopsis, ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene.

    • Rechte am Stoff

      Für die Einreichung ist eine Rechteerklärung erforderlich.

    • Neues Vorhaben

      Es muss sich um ein neues Vorhaben handeln. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Antrag einzureichen.

    • Keine Studierenden

      Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte gibt es eine gesonderte Fördermöglichkeit.

    • Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung beginnen

      Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden; der notwendige vorherige Erwerb von Rechten ist ausgenommen.

    • Keine vorherige reguläre Einreichung

      Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht in vergleichbarer Form im Rahmen der vereinfachten Förderung eingereicht werden.

    Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

    Ja, ich erfülle alle Kriterien und habe die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen

    Termin anfragen →

Ansprechpartner Drehbuchförderung Vereinfachte Förderung

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg unterschiedlich bewertet. Im Creative Development prüfen die Film- und Medienstiftung NRW und ein Expert:innen-Team die Projekte; die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen. In der Vereinfachten Förderung entscheidet ein unabhängiges Fördergremium, das zu mehreren Fördersitzungen im Jahr zusammenkommt.

Creative Development

Für die Drehbuchförderung bietet auch das Creative Development einen Förderweg. Informiere Dich über die verschiedenen Möglichkeiten des Programms und finde die passende Förderung für Dein Projekt.

Creative Development →

Aktuelles: Neues von der FMS

Hier kannst Du Deine Einwilligung für externe Inhalte jederzeit erteilen oder widerrufen. Weitere Informationen findest Du in unserer Datenschutzerklärung.

Technisch notwendig

Diese Speicher sind für den Betrieb der Website erforderlich und können nicht deaktiviert werden.

  • Einstellungen zu externen Medien

    Name
    external_media_consent
    Zweck
    Speichert, für welche externen Dienste Du Deine Einwilligung erteilt hast.
    Speicherdauer:
    1 Jahr
    Typ:
    localStorage

Externe Medien

Inhalte von externen Plattformen werden erst nach Deiner Einwilligung geladen. Dabei können personenbezogene Daten an die Anbieter übermittelt und Cookies gesetzt werden.

  • YouTube

    Video-Einbettungen von YouTube. Daten können in die USA übermittelt werden (EU-US Data Privacy Framework).

    Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland

  • Instagram

    Eingebettete Instagram-Beiträge. Daten können in die USA übermittelt werden (EU-US Data Privacy Framework).

    Anbieter: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland