Drehbuchförderung Spielfilm
Wir fördern die Entwicklung von Drehbüchern für Spielfilme – im Creative Development sowie im Rahmen der Vereinfachten Förderung.
Einreichtermine Kreativ-Komitee Creative Development:
Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Für die Drehbuchförderung gibt es unterschiedliche Förderwege. Neben der Förderung im Rahmen des Creative Development besteht auch die Möglichkeit einer vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen Deines Projekts ab.
a) gemäß den Richtlinien der Creative-Development-Förderung
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Teil von Creative Development
Die Drehbuchförderung bildet Stufe 3 des Programms „Creative Development“ und dient der Entwicklung einer Drehbuchfassung.
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Treatment als Grundlage
Bei Spielfilmprojekten bildet ein Treatment die Grundlage für die weitere Drehbuchentwicklung.
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Autor:innen und Produzent:innen
Autor:innen und Filmemacher:innen stellen Anträge grundsätzlich gemeinsam mit Produzent:innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
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20.000 Euro Förderung
Für die Drehbuchförderung in Stufe 3 können 20.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.
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Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte
Bei gemeinsamer Einreichung mit Produzent:innen muss in Stufe 3 ein Drehbuchvertrag vorliegen; erforderliche Stoffrechte müssen gesichert sein.
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Keine Serienprojekte 2026/2027
Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Für Stufe 3 ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht gleichzeitig im Rahmen einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
Förderkriterien für die vereinfachte Drehbuchförderung
Förderung von Drehbuchvorhaben für Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
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Autor:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
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Fördersumme bis zu 10.000 Euro
Für die Drehbuchförderung können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
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Synopsis, Treatment und Dialogszene
Zur Antragstellung gehören eine Synopsis, ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene.
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Rechte am Stoff
Für die Einreichung ist eine Rechteerklärung erforderlich.
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Neues Vorhaben
Es muss sich um ein neues Vorhaben handeln. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Antrag einzureichen.
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Keine Studierenden
Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte gibt es eine gesonderte Fördermöglichkeit.
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Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung beginnen
Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden; der notwendige vorherige Erwerb von Rechten ist ausgenommen.
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Keine vorherige reguläre Einreichung
Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht in vergleichbarer Form im Rahmen der vereinfachten Förderung eingereicht werden.
Antragsunterlagen
Creative Development – Drehbuchförderung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
- Treatment (ca. 10–15 Seiten)
- Dialogprobe (max. 8 Seiten)
- Writer’s Note
- Producer’s Note
- Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
- Filmografie der Produktion
- Nachweis über die Stoffrechte
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zum Stand vorheriger Fördereinreichungen
Vereinfachte Drehbuchförderung
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vita/Filmografie
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
- Synopsis
- Treatment
- Dialogszene
- Rechteerklärung
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
- Anschreiben an die Jury
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartner:innen für die Drehbuchförderung Creative Development
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Cher Zimmerer
Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio
a) gemäß den Richtlinien der Creative-Development-Förderung
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Teil von Creative Development
Die Drehbuchförderung bildet Stufe 3 des Programms „Creative Development“ und dient der Entwicklung einer Drehbuchfassung.
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Treatment als Grundlage
Bei Spielfilmprojekten bildet ein Treatment die Grundlage für die weitere Drehbuchentwicklung.
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Autor:innen und Produzent:innen
Autor:innen und Filmemacher:innen stellen Anträge grundsätzlich gemeinsam mit Produzent:innen, die ihren Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
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20.000 Euro Förderung
Für die Drehbuchförderung in Stufe 3 können 20.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.
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Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte
Bei gemeinsamer Einreichung mit Produzent:innen muss in Stufe 3 ein Drehbuchvertrag vorliegen; erforderliche Stoffrechte müssen gesichert sein.
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Keine Serienprojekte 2026/2027
Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Für Stufe 3 ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht gleichzeitig im Rahmen einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
Förderkriterien für die vereinfachte Drehbuchförderung
Förderung von Drehbuchvorhaben für Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
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Autor:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Autor:innen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
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Fördersumme bis zu 10.000 Euro
Für die Drehbuchförderung können bis zu 10.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
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Synopsis, Treatment und Dialogszene
Zur Antragstellung gehören eine Synopsis, ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene.
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Rechte am Stoff
Für die Einreichung ist eine Rechteerklärung erforderlich.
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Neues Vorhaben
Es muss sich um ein neues Vorhaben handeln. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Antrag einzureichen.
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Keine Studierenden
Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte gibt es eine gesonderte Fördermöglichkeit.
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Maßnahmen dürfen nicht vor Antragstellung beginnen
Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden; der notwendige vorherige Erwerb von Rechten ist ausgenommen.
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Keine vorherige reguläre Einreichung
Bereits regulär eingereichte und abgelehnte Projekte können nicht in vergleichbarer Form im Rahmen der vereinfachten Förderung eingereicht werden.
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Ansprechpartner Drehbuchförderung Vereinfachte Förderung
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Roman Roitman
Förderreferent fiktionaler Film (Vereinfachte Förderung)
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg unterschiedlich bewertet. Im Creative Development prüfen die Film- und Medienstiftung NRW und ein Expert:innen-Team die Projekte; die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen. In der Vereinfachten Förderung entscheidet ein unabhängiges Fördergremium, das zu mehreren Fördersitzungen im Jahr zusammenkommt.
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