Drehbuchweiterentwicklung/Projektentwicklung Spielfilm

Creative Development unterstützt die gezielte Weiterentwicklung bestehender Spielfilmdrehbücher – inhaltlich, dramaturgisch und konzeptionell.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Drehbuchweiterentwicklung richtet sich an Produktionsfirmen, die ein bereits vorliegendes Drehbuch bzw. Projekt gezielt weiterentwickeln möchten. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Creative Development.

Förderkriterien für die Creative Development-Drehbuchweiterentwicklung

Weiterentwicklung bestehender Drehbücher im Rahmen von Creative Development, insbesondere für aufwendige und internationale Projekte.

  • Teil von Creative Development

    Die Drehbuchweiterentwicklung ist eine Förderoption in Stufe 3 des Programms Creative Development.

  • Bestehendes Drehbuch

    Gefördert wird die Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Drehbuchs im Rahmen von Creative Development.

  • Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Bis zu 70.000 Euro Förderung

    Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Entwicklungskosten, maximal 70.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

  • Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte

    Für Stufe 3 muss ein Drehbuchvertrag vorliegen. Bei Adaptionen müssen die erforderlichen Rechte für den Förderzeitraum gesichert sein.

  • Keine Serienprojekte 2026/2027

    Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Für Stufe 3 von Creative Development ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich.

  • Keine vergleichbare Parallelförderung

    Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

  • Keine reguläre Kombination der Stufen

    Die Weiterentwicklung ist grundsätzlich nicht mit anderen Creative-Development-Stufen kombinierbar; Ausnahmen sind individuell zu klären.

Antragsunterlagen

  • Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP)
  • Drehbuch
  • Ablaufplan/Producer´s Note des Entwicklungsvorhabens
  • Filmografie des Antragstellers/der Produktionsfirma
  • Filmografie/Vita des/der Autor:in und des/der Regisseur:in
  • Eine Kalkulation der Entwicklungskosten mit Darstellung des NRW-Effekts
  • Ein Finanzierungsplan der Projektentwicklung
  • Rechtenachweis / Nachweis über den Rechteerwerb
  • Aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag. Andernfalls ist zu erklären, welcher oder welchen 
  • Förderungsinstitutionen das Vorhaben schon vorlag unter Angabe des Sachstandes.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerinnen für die Drehbuchweiterentwicklung Spielfilm

  • Cher Zimmerer

    Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio

    Portraitbild von Cher Zimmerer

    Förderkriterien für die Creative Development-Drehbuchweiterentwicklung

    Weiterentwicklung bestehender Drehbücher im Rahmen von Creative Development, insbesondere für aufwendige und internationale Projekte.

    • Teil von Creative Development

      Die Drehbuchweiterentwicklung ist eine Förderoption in Stufe 3 des Programms Creative Development.

    • Bestehendes Drehbuch

      Gefördert wird die Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Drehbuchs im Rahmen von Creative Development.

    • Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen

      Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.

    • Bis zu 70.000 Euro Förderung

      Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Entwicklungskosten, maximal 70.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

    • Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte

      Für Stufe 3 muss ein Drehbuchvertrag vorliegen. Bei Adaptionen müssen die erforderlichen Rechte für den Förderzeitraum gesichert sein.

    • Keine Serienprojekte 2026/2027

      Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.

    • Fehlendes Beratungsgespräch

      Für Stufe 3 von Creative Development ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich.

    • Keine vergleichbare Parallelförderung

      Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

    • Keine reguläre Kombination der Stufen

      Die Weiterentwicklung ist grundsätzlich nicht mit anderen Creative-Development-Stufen kombinierbar; Ausnahmen sind individuell zu klären.

    Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

    Ja, ich erfülle alle Kriterien und habe die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen

    Termin anfragen →
  • Marie Mosch

    Junior Förderreferentin | Ansprechpartnerin Kinderfilm

    Portraitbild von Marie Mosch

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.

Creative Development

Creative Development unterstützt die frühe Entwicklung fiktionaler Spielfilmstoffe – von der ersten Idee und Recherche bis zum Drehbuch.

Creative Development →

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