Drehbuchweiterentwicklung/Projektentwicklung Spielfilm
Creative Development unterstützt die gezielte Weiterentwicklung bestehender Spielfilmdrehbücher – inhaltlich, dramaturgisch und konzeptionell.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Drehbuchweiterentwicklung richtet sich an Produktionsfirmen, die ein bereits vorliegendes Drehbuch bzw. Projekt gezielt weiterentwickeln möchten. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Creative Development.
Förderkriterien für die Creative Development-Drehbuchweiterentwicklung
Weiterentwicklung bestehender Drehbücher im Rahmen von Creative Development, insbesondere für aufwendige und internationale Projekte.
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Teil von Creative Development
Die Drehbuchweiterentwicklung ist eine Förderoption in Stufe 3 des Programms Creative Development.
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Bestehendes Drehbuch
Gefördert wird die Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Drehbuchs im Rahmen von Creative Development.
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Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
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Bis zu 70.000 Euro Förderung
Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Entwicklungskosten, maximal 70.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
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Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte
Für Stufe 3 muss ein Drehbuchvertrag vorliegen. Bei Adaptionen müssen die erforderlichen Rechte für den Förderzeitraum gesichert sein.
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Keine Serienprojekte 2026/2027
Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Für Stufe 3 von Creative Development ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine reguläre Kombination der Stufen
Die Weiterentwicklung ist grundsätzlich nicht mit anderen Creative-Development-Stufen kombinierbar; Ausnahmen sind individuell zu klären.
Antragsunterlagen
- Onepager (inkl. Logline, Synopsis, Genre, Format und USP)
- Drehbuch
- Ablaufplan/Producer´s Note des Entwicklungsvorhabens
- Filmografie des Antragstellers/der Produktionsfirma
- Filmografie/Vita des/der Autor:in und des/der Regisseur:in
- Eine Kalkulation der Entwicklungskosten mit Darstellung des NRW-Effekts
- Ein Finanzierungsplan der Projektentwicklung
- Rechtenachweis / Nachweis über den Rechteerwerb
- Aktueller Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag. Andernfalls ist zu erklären, welcher oder welchen
- Förderungsinstitutionen das Vorhaben schon vorlag unter Angabe des Sachstandes.
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerinnen für die Drehbuchweiterentwicklung Spielfilm
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Cher Zimmerer
Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio
Förderkriterien für die Creative Development-Drehbuchweiterentwicklung
Weiterentwicklung bestehender Drehbücher im Rahmen von Creative Development, insbesondere für aufwendige und internationale Projekte.
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Teil von Creative Development
Die Drehbuchweiterentwicklung ist eine Förderoption in Stufe 3 des Programms Creative Development.
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Bestehendes Drehbuch
Gefördert wird die Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Drehbuchs im Rahmen von Creative Development.
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Produzent:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen.
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Bis zu 70.000 Euro Förderung
Gefördert werden bis zu 80 % der kalkulierten Entwicklungskosten, maximal 70.000 Euro. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
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Drehbuchvertrag und gesicherte Rechte
Für Stufe 3 muss ein Drehbuchvertrag vorliegen. Bei Adaptionen müssen die erforderlichen Rechte für den Förderzeitraum gesichert sein.
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Keine Serienprojekte 2026/2027
Serienprojekte können 2026/2027 nicht in Stufe 3 von Creative Development eingereicht werden.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Für Stufe 3 von Creative Development ist vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch erforderlich.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine reguläre Kombination der Stufen
Die Weiterentwicklung ist grundsätzlich nicht mit anderen Creative-Development-Stufen kombinierbar; Ausnahmen sind individuell zu klären.
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Marie Mosch
Junior Förderreferentin | Ansprechpartnerin Kinderfilm
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.
Aktuelles: Neues von der FMS
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