Postproduktionsförderung Spielfilm

Wir unterstützen Spielfilme in der finalen Produktionsphase – von Schnitt und Ton bis zu weiteren Maßnahmen der Postproduktion.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Postproduktionsförderung richtet sich an Filmschaffende, die ein bereits gedrehtes Spielfilmprojekt in der Postproduktion fertigstellen möchten. Neben der High-Budget-Förderung besteht für entsprechende Low-Budget-Projekte die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen und dem Finanzierungsrahmen des Projekts ab.

a) High-Budget-Produktionen

Förderung von Postproduktionsmaßnahmen für Kinofilme, die keine Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW erhalten haben.

  • Postproduktionsmaßnahmen

    Gefördert werden Maßnahmen der Postproduktion für Kinofilme.

  • Keine vorherige Produktionsförderung

    Eine Postproduktionsförderung kann gewährt werden, sofern der betreffende Kinofilm nicht bereits eine Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW erhalten hat.

  • NRW-Effekt

    Mindestens das 1,5-Fache des gewährten Förderbetrags muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.

  • Förderart

    Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.

  • Antragstellung

    Die für die beantragten Postproduktionsmaßnahmen erforderlichen Unterlagen, die Kalkulation und der Finanzierungsplan sind mit dem Antrag einzureichen.

  • Bereits produktionsgeförderte Projekte

    Kinofilme, die bereits eine Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW erhalten haben, sind von einer zusätzlichen Postproduktionsförderung ausgeschlossen.

  • Maßnahmenbeginn

    Mit den beantragten Postproduktionsmaßnahmen darf grundsätzlich erst nach Antragstellung begonnen werden.

  • Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst danach wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet.

b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)

Postproduktionsförderung für Spiel- und Experimentalfilme ab 79 Minuten für Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen. 

  • Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen. Ko-Produktionen sind ausschließlich mit Produzent:innen und Produktionsfirmen aus Nordrhein-Westfalen möglich.

  • Neue Vorhaben

    Gefördert werden neue Vorhaben. Der dem Antrag zugrunde liegende Film darf bislang keine Herstellungsförderung aus Deutschland erhalten haben.

  • Rohschnitt

    Für die Antragstellung ist ein Rohschnitt des Films einzureichen. 

  • Beschreibung der Maßnahme

    Die Antragstellung umfasst eine Projektbeschreibung sowie eine Beschreibung der beantragten Postproduktionsmaßnahmen.

  • Finanzierungs- und Kalkulationsplanung

    Zur Antragstellung gehören Kalkulation und Finanzierungsplan sowohl der Produktions- als auch der Postproduktionsphase. 

  • Maximale Fördersumme und Eigenanteil

    Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro und erfolgt als Zuschuss. Der Zuschuss darf 80 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Der Förderbetrag ist soweit wie möglich in Nordrhein-Westfalen auszugeben. Mindestens 5% der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden. Eigenmittel umfassen Barmittel sowie Bei- und Rückstellungen.

  • Keine Antragsberechtigung außerhalb NRW

    Antragsberechtigt sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen. 

  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung

    Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden. 

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartner:innen für die Postproduktionsförderung High Budget

Ansprechpartner für die Postproduktionsförderung Low Budget / Vereinfachte Förderung

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die Postproduktionsförderung High Budget entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.

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