Postproduktionsförderung Spielfilm
Wir unterstützen Spielfilme in der finalen Produktionsphase – von Schnitt und Ton bis zu weiteren Maßnahmen der Postproduktion.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Postproduktionsförderung richtet sich an Filmschaffende, die ein bereits gedrehtes Spielfilmprojekt in der Postproduktion fertigstellen möchten. Neben der High-Budget-Förderung besteht für entsprechende Low-Budget-Projekte die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen und dem Finanzierungsrahmen des Projekts ab.
a) High-Budget-Produktionen
Förderung von Postproduktionsmaßnahmen für Kinofilme, die keine Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW erhalten haben.
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Postproduktionsmaßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen der Postproduktion für Kinofilme.
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Keine vorherige Produktionsförderung
Eine Postproduktionsförderung kann gewährt werden, sofern der betreffende Kinofilm nicht bereits eine Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW erhalten hat.
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NRW-Effekt
Mindestens das 1,5-Fache des gewährten Förderbetrags muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.
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Förderart
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.
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Antragstellung
Die für die beantragten Postproduktionsmaßnahmen erforderlichen Unterlagen, die Kalkulation und der Finanzierungsplan sind mit dem Antrag einzureichen.
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Bereits produktionsgeförderte Projekte
Kinofilme, die bereits eine Produktionsförderung der Film- und Medienstiftung NRW erhalten haben, sind von einer zusätzlichen Postproduktionsförderung ausgeschlossen.
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Maßnahmenbeginn
Mit den beantragten Postproduktionsmaßnahmen darf grundsätzlich erst nach Antragstellung begonnen werden.
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Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst danach wird der Zugang zum Onlineportal freigeschaltet.
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
Postproduktionsförderung für Spiel- und Experimentalfilme ab 79 Minuten für Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen.
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Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen. Ko-Produktionen sind ausschließlich mit Produzent:innen und Produktionsfirmen aus Nordrhein-Westfalen möglich.
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Neue Vorhaben
Gefördert werden neue Vorhaben. Der dem Antrag zugrunde liegende Film darf bislang keine Herstellungsförderung aus Deutschland erhalten haben.
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Rohschnitt
Für die Antragstellung ist ein Rohschnitt des Films einzureichen.
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Beschreibung der Maßnahme
Die Antragstellung umfasst eine Projektbeschreibung sowie eine Beschreibung der beantragten Postproduktionsmaßnahmen.
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Finanzierungs- und Kalkulationsplanung
Zur Antragstellung gehören Kalkulation und Finanzierungsplan sowohl der Produktions- als auch der Postproduktionsphase.
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Maximale Fördersumme und Eigenanteil
Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro und erfolgt als Zuschuss. Der Zuschuss darf 80 Prozent der Gesamtherstellungskosten nicht überschreiten. Der Förderbetrag ist soweit wie möglich in Nordrhein-Westfalen auszugeben. Mindestens 5% der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden. Eigenmittel umfassen Barmittel sowie Bei- und Rückstellungen.
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Keine Antragsberechtigung außerhalb NRW
Antragsberechtigt sind ausschließlich Regisseur:innen aus Nordrhein-Westfalen.
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Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden.
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartner:innen für die Postproduktionsförderung High Budget
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Isabel Krolla
Förderreferentin Kino | Förderanträge
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Martina Horbach
Förderreferentin Kino | Förderverträge
Ansprechpartner für die Postproduktionsförderung Low Budget / Vereinfachte Förderung
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Roman Roitman
Förderreferent fiktionaler Film (Vereinfachte Förderung)
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die Postproduktionsförderung High Budget entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.
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