Produktionsförderung Spielfilm

Wir unterstützen Spielfilme auf dem Weg zur Leinwand – von Low-Budget-Projekten bis zu großen Kinoproduktionen.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Für die Produktionsförderung von Spielfilmen gibt es unterschiedliche Förderwege. Neben der regulären Produktionsförderung besteht für Low-Budget-Projekte die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen und dem Finanzierungsrahmen Deines Projekts ab.

a) High-Budget-Produktionen

Förderung der Herstellung von Spielfilmen durch Produzent:innen. Internationale Koproduktionen sind mit einem:einer deutschen Koproduzent:in möglich.

  • Produzent:innen

    Antragsberechtigt sind deutsche Produzent:innen. Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.

  • NRW-Effekt

    Mindestens das 1,5-Fache der Fördersumme muss in Nordrhein-Westfalen verwendet werden.

  • Förderquote

    Die Fördersumme darf 50 % der Kosten nicht übersteigen. Für Low-Budget-Filme gelten abweichende Regelungen.

  • Eigenanteil an der Finanzierung

    Für die Finanzierung des Vorhabens sind eigene Mittel einzusetzen. Die Eigenmittel dürfen 5 % der Herstellungskosten nicht unterschreiten.

  • Bedingt rückzahlbares Darlehen

    Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen.

  • Sonderregelung für Low-Budget-Filme

    Für Low-Budget-Filme gelten innerhalb der regulären Produktionsförderung abweichende Förderbedingungen. Bei entsprechend niedrig budgetierten bzw. schwer zu verwertenden Filmen kann insbesondere eine höhere Förderquote als die regulären 50 % ermöglicht werden.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen und Serien sind verpflichtend einzuhalten.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Dieses muss mindestens eine Woche vor dem Einreichtermin stattfinden. Erst nach dem Beratungsgespräch wird der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet.

  • Deutscher Koproduzent bei internationalen Projekten

    Bei internationalen Projekten ist ein:e deutsche:r Koproduzent:in erforderlich.

  • Unvollständige Finanzierung

    Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist nachzuweisen.

b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)

Förderung kulturell anspruchsvoller Low-Budget-Spielfilme im Rahmen der Vereinfachten Förderung. Die Förderleitlinien beschreiben die Vereinfachte Förderung ausdrücklich als Instrument zur besonderen Unterstützung kulturell anspruchsvoller Filmprojekte aller Genres.

  • Low-Budget-Spielfilm

    Gefördert werden Low-Budget-Projekte. Die kalkulierten Gesamtausgaben des Projekts dürfen 1,5 Mio. Euro nicht überschreiten.

  • Antragsteller:innen aus NRW

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen und Regisseur:innen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. In besonders begründeten Ausnahmefällen können auch Produktionsförderanträge von außerhalb Nordrhein-Westfalens gefördert werden.

  • Förderung als Zuschuss

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 80 % der kalkulierten Gesamtkosten der Maßnahme betragen.

  • Eigenanteil

    Mindestens 5 % der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden.

  • Künstlerisch ausgerichtete Projekte

    Die Vereinfachte Förderung unterstützt insbesondere kulturell anspruchsvolle Low-Budget-Projekte. Die Projekte müssen nicht von vornherein in einem kommerziellen Verwertungszusammenhang stehen.

  • Internationale Koproduktionen

    Internationale Koproduktionen können im Bereich Produktion von Langfilmen eingereicht werden. Bei internationalen Projekten ist ein nordrhein-westfälischer Koproduzent erforderlich.

  • Ökologische Standards

    Die Ökologischen Standards für die Produktionsförderung von Filmen sind verpflichtend einzuhalten. Ausgenommen sind unter anderem Produktionen mit einem Herstellungswert unter 50.000 Euro.

  • Unabhängiges Fördergremium

    Über die Förderung entscheidet ein unabhängiges, dreiköpfiges Fördergremium. Die Mitglieder werden vom Filmbüro NW e. V. benannt und die Jury wird für jede Sitzung neu mit Fachleuten aus unterschiedlichen Bereichen der Branche besetzt.

  • Gesamtkosten über 1,5 Mio. Euro

    Projekte mit kalkulierten Gesamtkosten von mehr als 1,5 Mio. Euro fallen nicht unter die Vereinfachte Förderung.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst nach dem Beratungsgespräch kann der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet werden.

  • Keine Studierenden

    Studierende sind nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte besteht eine gesonderte Fördermöglichkeit.

  • Keine vergleichbare Zweiteinreichung nach regulärer Förderung

    Projekte, die bereits in einer vergleichbaren Förderart der regulären Förderung eingereicht und nicht gefördert wurden, können nicht anschließend in der Vereinfachten Förderung eingereicht werden.

  • Maximal zwei Einreichungen

    Ein Projekt kann maximal zweimal zur Förderung vorgelegt werden.

Antragsunterlagen

High Budget
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Drehbuch
  • Anschreiben an die Jury
  • Projektbeschreibung
  • Nachweis über den Erwerb der Film- und Auswertungsrechte am Stoff, Buch und Titel
  • Stabliste mit Steuerwohnsitzen und Verpflichtungserklärungen
  • Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste mit Steuerwohnsitzen und Verpflichtungserklärungen
  • Firmenprofil/Filmografie der antragstellenden Produktion
  • Filmografie der Regie
  • Kalkulation mit Ausweisung der regionalen Effekte
  • Finanzierungsplan
  • Nachweise über die einzelnen Finanzierungsbausteine
  • Sachstandsbericht zur Finanzierung
  • Darstellung des Eigenanteils
  • Sachstandsbericht zu Auswertungsstrategien, Marketing und Verwertungsmöglichkeiten
  • Rückflussplan
  • Drehplan inkl. Drehorte
  • Handelsregisterauszug
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
  • Selbsterklärung von Geschäftsführung und Produktionsleitung zur Einhaltung der ökologischen Standards
  • Vorläufiger CO₂-Bericht

Vereinfachte Förderung / Low Budget
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vita/Filmografie der vertretungsbefugten Person
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
  • Synopsis
  • Drehbuch
  • Visuelles Konzept bzw. Projektmappe
  • Rechteerklärung
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
  • Stabliste
  • Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste
  • Vita/Filmografie der Regie, sofern abweichend von der vertretungsbefugten Person
  • Ggf. LOI eines Senders
  • Ggf. LOI eines Verleihs
  • Ggf. LOI eines Weltvertriebs
  • Kalkulation
  • Finanzierungsplan
  • Ggf. Unterlagen zum Green Producing, insbesondere CO₂-Bilanz und Selbsterklärung
  • Anschreiben an die Jury

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerinnen für Produktionen mit hohem Budget

Ansprechpartner:innen für Low-Budget-Produktionen

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Produktionsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.

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