Produktionsvorbereitungsförderung / Pre-Production Spielfilm
Wir fördern die Produktionsvorbereitung von Spielfilmen – von Casting und Motivsuche bis zur konkreten Planung und Kalkulation.
Einreichtermine Filmförderungsausschuss:
Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsvorbereitungsförderung / Pre-Production richtet sich an Spielfilmprojekte, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase befinden und gezielt auf die Produktion vorbereitet werden sollen. Gefördert werden Maßnahmen, die der konkreten Vorbereitung und Realisierung des Projekts dienen.
a) High-Budget-Produktionen
Förderung der Produktionsvorbereitung von Spielfilmen und Serien bis zum ersten Drehtag.
-
Professionelle Produzent:innen
Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland.
-
Bereits realisierte Langformate
Vorausgesetzt wird mindestens ein realisierter programmfüllender Spiel- oder Dokumentarfilm oder eine Serie.
-
Fördersumme
Die Förderung umfasst Maßnahmen der Produktionsvorbereitung bis zum ersten Drehtag und kann bis zu 80 % der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten, max. € 100.000,- betragen.
-
Rechercheintensive Projekte
Die Förderung richtet sich insbesondere an rechercheintensive Kino- und Serienprojekte.
-
Herstellung in NRW
Der Förderbetrag ist soweit wie möglich in Nordrhein-Westfalen auszugeben.
-
Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden.
-
Keine Studierenden
Studierende sind im Rahmen dieser Förderung nicht antragsberechtigt.
-
Fehlendes Bratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
Förderung der Vorbereitung kulturell anspruchsvoller Low-Budget-Filmprojekte im Rahmen der Vereinfachten Förderung der Film- und Medienstiftung NRW.
-
Produzent:innen und Regisseur:innen aus NRW
Antragsberechtigt sind Produzent:innen und Regisseur:innen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen.
-
Low-Budget-Filmprojekte
Der Schwerpunkt der Vereinfachten Förderung liegt auf kulturell anspruchsvollen Low-Budget-Projekten. Gefördert werden Projekte unterschiedlicher Genres, darunter Spiel-, Dokumentar-, Experimental- und Animationsfilme.
-
Projektvorbereitung
Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Filmprojekts vor Beginn der Produktion, beispielsweise Recherche, Location- und Motivsuche, Casting, Drehbuchweiterentwicklung bzw. Polishing, anteiliges Regiehonorar, Rechteerwerb, Reisekosten, Miete für technisches Equipment, Kalkulation und Drehplan, Übersetzungen, Rechtsberatung oder Trailer-Erstellung.
-
Antragsunterlagen
Zur Antragstellung sind die für das Vorhaben erforderlichen Projektunterlagen sowie ein Herstellungs- bzw. Maßnahmenplan für die zu fördernde Projektvorbereitung einzureichen. Die erforderlichen Angaben und Unterlagen werden im Beratungsgespräch erläutert.
-
Förderung bis zu 25.000 Euro
Die maximale Fördersumme für die Produktionsvorbereitung beträgt 25.000 Euro. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
-
Maximal 80 Prozent der Kosten
Der Zuschuss darf maximal 80 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten der geförderten Maßnahme betragen.
-
Mindestens 5 Prozent Eigenmittel
Mindestens 5 Prozent der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden.
-
NRW-Effekt
Der Förderbetrag ist soweit wie möglich in Nordrhein-Westfalen auszugeben.
-
Keine Studierenden
Studierende sind im Rahmen der Vereinfachten Förderung nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte besteht eine gesonderte Fördermöglichkeit.
-
Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst nach dem Beratungsgespräch wird der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet.
-
Bereits erfolglos regulär eingereichte Projekte
Projekte, die bereits in der regulären Förderung eingereicht und nicht gefördert wurden, können nicht in einer vergleichbaren Förderart der Vereinfachten Förderung eingereicht werden.
-
Mehr als zwei Einreichungen
Ein Projekt kann maximal zweimal zur Förderung vorgelegt werden.
-
Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung
Mit der zu fördernden Maßnahme darf grundsätzlich erst ab Antragstellung begonnen werden.
Antragsunterlagen
High Budget
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Drehbuch
- Filmografie/Vita
- Anschreiben an die Jury
- Nachweis über die Stoffrechte
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Films in NRW
- Nachweis über den ersten Wohnsitz (nicht älter als 6 Monate)
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag
- Kalkulation inkl. NRW-Effekt
Vereinfachte Förderung / Low Budget
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vita/Filmografie der vertretungsbefugten Person
- Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
- Synopsis
- Exposé/Treatment
- Rechteerklärung
- Herstellungsplan
- Visuelles Konzept
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
- Stabliste
- Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste
- Kalkulation
- Finanzierungsplan
- Anschreiben an die Jury
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerinnen für Produktionen mit hohem Budget
-
Meike Savarin
Film Commission | Förderreferentin TV | Serie Animation
Ansprechpartner:innen für Low-Budget-Produktionen
-
Roman Roitman
Förderreferent fiktionaler Film (Vereinfachte Förderung)
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Produktionsvorbereitungsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.
Aktuelles: Neues von der FMS
-
Michael Souvignier erhält Carl Laemmle Produzentenpreis 2026 / Der Carl Laemmle VFF Talentpreis 2026 geht für „Staatsschutz“ an Paulina Lorenz, Jorgo Narjes und Faraz Shariat
19. September 2026
-
Vier filmstiftungsgeförderte Filme gehen bisher ins Rennen um die Shortlist für den Oscar 2026
14. September 2026
-
Zwei von der Film- und Medienstiftung NRW geförderte Produktionen sind bei den 83. Internationalen Filmfestspielen von Venedig ausgezeichnet worden:
12. September 2026