Produktionsvorbereitungsförderung / Pre-Production Spielfilm

Wir fördern die Produktionsvorbereitung von Spielfilmen – von Casting und Motivsuche bis zur konkreten Planung und Kalkulation.

Einreichtermine Filmförderungsausschuss:

Einreichtermine Jury Vereinfachte Förderung:

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Produktionsvorbereitungsförderung / Pre-Production richtet sich an Spielfilmprojekte, die sich bereits in einer fortgeschrittenen Entwicklungsphase befinden und gezielt auf die Produktion vorbereitet werden sollen. Gefördert werden Maßnahmen, die der konkreten Vorbereitung und Realisierung des Projekts dienen.

a) High-Budget-Produktionen

Förderung der Produktionsvorbereitung von Spielfilmen und Serien bis zum ersten Drehtag.

  • Professionelle Produzent:innen

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen mit Unternehmenssitz in Deutschland. 

  • Bereits realisierte Langformate

    Vorausgesetzt wird mindestens ein realisierter programmfüllender Spiel- oder Dokumentarfilm oder eine Serie. 

  • Fördersumme

    Die Förderung umfasst Maßnahmen der Produktionsvorbereitung bis zum ersten Drehtag und kann bis zu 80 % der kalkulierten Produktionsvorbereitungskosten, max. € 100.000,- betragen.

  • Rechercheintensive Projekte

    Die Förderung richtet sich insbesondere an rechercheintensive Kino- und Serienprojekte. 

  • Herstellung in NRW

    Der Förderbetrag ist soweit wie möglich in Nordrhein-Westfalen auszugeben. 

  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung

    Mit der Maßnahme darf erst ab Antragstellung begonnen werden.

  • Keine Studierenden

    Studierende sind im Rahmen dieser Förderung nicht antragsberechtigt.

  • Fehlendes Bratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. 

b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)

Förderung der Vorbereitung kulturell anspruchsvoller Low-Budget-Filmprojekte im Rahmen der Vereinfachten Förderung der Film- und Medienstiftung NRW. 

  • Produzent:innen und Regisseur:innen aus NRW

    Antragsberechtigt sind Produzent:innen und Regisseur:innen mit Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen. 

  • Low-Budget-Filmprojekte

    Der Schwerpunkt der Vereinfachten Förderung liegt auf kulturell anspruchsvollen Low-Budget-Projekten. Gefördert werden Projekte unterschiedlicher Genres, darunter Spiel-, Dokumentar-, Experimental- und Animationsfilme. 

  • Projektvorbereitung

    Gefördert werden Maßnahmen zur Vorbereitung eines Filmprojekts vor Beginn der Produktion, beispielsweise Recherche, Location- und Motivsuche, Casting, Drehbuchweiterentwicklung bzw. Polishing, anteiliges Regiehonorar, Rechteerwerb, Reisekosten, Miete für technisches Equipment, Kalkulation und Drehplan, Übersetzungen, Rechtsberatung oder Trailer-Erstellung.

  • Antragsunterlagen

    Zur Antragstellung sind die für das Vorhaben erforderlichen Projektunterlagen sowie ein Herstellungs- bzw. Maßnahmenplan für die zu fördernde Projektvorbereitung einzureichen. Die erforderlichen Angaben und Unterlagen werden im Beratungsgespräch erläutert. 

  • Förderung bis zu 25.000 Euro

    Die maximale Fördersumme für die Produktionsvorbereitung beträgt 25.000 Euro. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. 

  • Maximal 80 Prozent der Kosten

    Der Zuschuss darf maximal 80 Prozent der kalkulierten Gesamtkosten der geförderten Maßnahme betragen. 

  • Mindestens 5 Prozent Eigenmittel

    Mindestens 5 Prozent der kalkulierten Kosten müssen aus eigenen Mitteln erbracht werden. 

  • NRW-Effekt

    Der Förderbetrag ist soweit wie möglich in Nordrhein-Westfalen auszugeben. 

  • Keine Studierenden

    Studierende sind im Rahmen der Vereinfachten Förderung nicht antragsberechtigt. Für Abschlussfilmprojekte besteht eine gesonderte Fördermöglichkeit. 

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich. Erst nach dem Beratungsgespräch wird der Zugang zur Antragstellung im Onlineportal freigeschaltet. 

  • Bereits erfolglos regulär eingereichte Projekte

    Projekte, die bereits in der regulären Förderung eingereicht und nicht gefördert wurden, können nicht in einer vergleichbaren Förderart der Vereinfachten Förderung eingereicht werden. 

  • Mehr als zwei Einreichungen

    Ein Projekt kann maximal zweimal zur Förderung vorgelegt werden. 

  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung

    Mit der zu fördernden Maßnahme darf grundsätzlich erst ab Antragstellung begonnen werden.

Antragsunterlagen

High Budget
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Drehbuch
  • Filmografie/Vita
  • Anschreiben an die Jury
  • Nachweis über die Stoffrechte
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Films in NRW
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz (nicht älter als 6 Monate)
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das bisher noch keiner Förderinstitution vorlag
  • Kalkulation inkl. NRW-Effekt

Vereinfachte Förderung / Low Budget
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vita/Filmografie der vertretungsbefugten Person
  • Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
  • Synopsis
  • Exposé/Treatment
  • Rechteerklärung
  • Herstellungsplan
  • Visuelles Konzept
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt
  • Stabliste
  • Besetzungs- bzw. Protagonist:innenliste
  • Kalkulation
  • Finanzierungsplan
  • Anschreiben an die Jury

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerinnen für Produktionen mit hohem Budget

Ansprechpartner:innen für Low-Budget-Produktionen

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Produktionsvorbereitungsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet eine unabhängige Jury, deren drei Mitglieder vom Filmbüro NW e. V. benannt und für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt werden.

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