Treatmentförderung Spielfilm

Creative Development unterstützt die Weiterentwicklung fiktionaler Spielfilmstoffe – vom Exposé bis zum Treatment mit visueller Konzeption.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Treatmentförderung richtet sich an Autor:innen und Filmemacher:innen, die ihren Stoff zu einem ausgearbeiteten Treatment weiterentwickeln möchten. In der Regel erfolgt die Einreichung gemeinsam mit einer Produktionsfirma; für erfahrene Autor:innen und Filmemacher:innen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Einreichung ohne Produktionsfirma möglich.

Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung

Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.

  • Fiktionale Stoffe

    Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.

  • Exposé als Grundlage

    Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.

  • Autor:innen und Produzent:innen

    Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

  • 15.000 Euro Förderung

    Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.

  • Gesicherte Entwicklungsrechte

    Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.

  • Fehlendes Beratungsgespräch

    Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.

  • Keine vergleichbare Parallelförderung

    Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

  • Keine automatische Anschlussförderung

    Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.

Antragsunterlagen

  • Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
  • Exposé
  • Writer’s Note
  • Producer’s Note
  • Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
  • Filmografie der Produktion
  • Nachweis über die Stoffrechte
  • Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
  • Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
  • Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zum Stand vorheriger Fördereinreichungen

Wichtig: Diese Treatmentförderung ist für fiktionale Stoffe (Film und Serie). Dokumentarfilm und Animation laufen in Stufe 2 über die separate Projektentwicklungsförderung.

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.

Ansprechpartnerin für die Treatmentförderung Spielfilm

  • Cher Zimmerer

    Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio

    Portraitbild von Cher Zimmerer

    Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung

    Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.

    • Fiktionale Stoffe

      Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.

    • Exposé als Grundlage

      Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.

    • Autor:innen und Produzent:innen

      Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

    • 15.000 Euro Förderung

      Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.

    • Gesicherte Entwicklungsrechte

      Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.

    • Fehlendes Beratungsgespräch

      Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.

    • Keine vergleichbare Parallelförderung

      Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.

    • Keine automatische Anschlussförderung

      Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.

    Nur wenn alle Kriterien erfüllt sind, kann ein Beratungsgespräch vereinbart werden.

    Ja, ich erfülle alle Kriterien und habe die Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen

    Termin anfragen →
  • Marie Mosch

    Junior Förderreferentin | Ansprechpartnerin Kinderfilm

    Portraitbild von Marie Mosch

Das Auswahlverfahren

Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.

Creative Development

Creative Development unterstützt die frühe Entwicklung fiktionaler Spielfilmstoffe – von der ersten Idee und Recherche bis zum Drehbuch.

Creative Development →

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