Treatmentförderung Spielfilm
Creative Development unterstützt die Weiterentwicklung fiktionaler Spielfilmstoffe – vom Exposé bis zum Treatment mit visueller Konzeption.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Treatmentförderung richtet sich an Autor:innen und Filmemacher:innen, die ihren Stoff zu einem ausgearbeiteten Treatment weiterentwickeln möchten. In der Regel erfolgt die Einreichung gemeinsam mit einer Produktionsfirma; für erfahrene Autor:innen und Filmemacher:innen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Einreichung ohne Produktionsfirma möglich.
Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung
Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.
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Fiktionale Stoffe
Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.
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Exposé als Grundlage
Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.
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Autor:innen und Produzent:innen
Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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15.000 Euro Förderung
Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.
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Gesicherte Entwicklungsrechte
Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine automatische Anschlussförderung
Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.
Servicecenter
Download Stufe 2 Treatmentförderung Doku (pdf, 70,58 KB ) Download Stufe 2 Treatmentförderung Fiktion (pdf, 68,27 KB ) Download Stufenmodell Creative Development (pdf, 75,75 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB )Antragsunterlagen
- Onepager mit Logline, Synopsis, Genre, Format und USP
- Exposé
- Writer’s Note
- Producer’s Note
- Filmografie/Vita Autor:in bzw. Regisseur:in
- Filmografie der Produktion
- Nachweis über die Stoffrechte
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung oder Nachweis über den ersten Wohnsitz in NRW (nicht älter als 6 Monate)
- Erklärung über die Möglichkeit einer Herstellung des Projekts in NRW
- Erklärung, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt bzw. Angaben zum Stand vorheriger Fördereinreichungen
Wichtig: Diese Treatmentförderung ist für fiktionale Stoffe (Film und Serie). Dokumentarfilm und Animation laufen in Stufe 2 über die separate Projektentwicklungsförderung.
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für die Treatmentförderung Spielfilm
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Cher Zimmerer
Stellv. Leitung Förderung | Head of Development & Audio
Förderkriterien für die Creative Development-Treatmentförderung
Förderung von Treatment und Recherche in Stufe 2 von Creative Development auf Basis eines bereits entwickelten Exposés.
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Fiktionale Stoffe
Gefördert wird die Weiterentwicklung fiktionaler Stoffe vom Exposé zum Treatment im Rahmen von Creative Development.
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Exposé als Grundlage
Ausgangspunkt ist ein bereits entwickeltes Exposé; gefördert werden die Ausarbeitung des Treatments und die weitere Recherche.
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Autor:innen und Produzent:innen
Autor:innen und Filmemacher:innen beantragen grundsätzlich mit Produzent:innen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
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15.000 Euro Förderung
Für die Treatmentförderung in Stufe 2 können 15.000 Euro beantragt werden. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Zuschuss.
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Gesicherte Entwicklungsrechte
Bei Einreichung mit Produzent:in muss mindestens eine Optionsvereinbarung über die Entwicklung der Maßnahme vorliegen.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung in Stufe 2 ist ein Beratungsgespräch erforderlich; die Anfrage muss rechtzeitig vor dem Einreichtermin erfolgen.
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Keine vergleichbare Parallelförderung
Creative-Development-Projekte können nicht zugleich in einer vergleichbaren Förderart der Film- und Medienstiftung eingereicht werden.
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Keine automatische Anschlussförderung
Eine Förderung in Stufe 2 garantiert keine Förderung in Stufe 3; die nächste Stufe muss gesondert beantragt werden.
Servicecenter
Download Stufe 2 Treatmentförderung Doku (pdf, 70,58 KB ) Download Stufe 2 Treatmentförderung Fiktion (pdf, 68,27 KB ) Download Stufenmodell Creative Development (pdf, 75,75 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB ) -
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Marie Mosch
Junior Förderreferentin | Ansprechpartnerin Kinderfilm
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden von der Film- und Medienstiftung NRW und einem Expert:innen-Team geprüft. Die Förderentscheidungen werden dreimal jährlich getroffen.
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