Verleihförderung Spielfilm
Wir unterstützen den Verleih von Kinofilmen und stärken ihre Sichtbarkeit und Auswertung in den Kinos.
Ist diese Förderung für mich geeignet?
Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Verleihförderung richtet sich an Verleih- und Vertriebsunternehmen, die Filme in die Kinos und auf den Markt bringen möchten. Neben der regulären Verleih- und Vertriebsförderung besteht auch die Möglichkeit einer Vereinfachten Förderung. Welcher Förderweg infrage kommt, hängt von den Voraussetzungen Deines Projekts ab.
a) High-Budget-Produktionen
Förderung von Verleihmaßnahmen für kulturell anspruchsvolle Filme mit besonderem Interesse für Nordrhein-Westfalen.
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Verleihunternehmen
Antragsberechtigt sind Verleihunternehmen.
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Kulturell anspruchsvolle Filme
Gefördert werden Filme mit besonderem filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse für Nordrhein-Westfalen.
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Kinder- und Jugendfilme
Besonders berücksichtigt werden auch Kinder- und Jugendfilme sowie Projekte zur Förderung der europäischen Filmkultur.
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Förderung bis 50 %
Die Förderung erfolgt als bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen und beträgt in der Regel bis zu 50 % der Kosten.
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NRW-Effekt
Mindestens die Fördersumme ist – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – in Nordrhein-Westfalen auszugeben.
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Fehlendes Beratungsgespräch
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
b) Low-Budget-Produktionen (Vereinfachte Förderung)
Förderung der Herausbringung kulturell anspruchsvoller Filmprojekte im Rahmen der vereinfachten Verleihförderung.
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Kulturell anspruchsvolle Filmprojekte mit NRW-Bezug
Gefördert werden kulturell anspruchsvolle Filmprojekte mit NRW-Bezug.
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Low-Budget-Projekte
Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf Low-Budget-Projekten.
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Jury des Filmbüro NRW
Die Jury wird für jede Sitzung durch das Filmbüro NW e. V. benannt.
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Genreoffene Förderung
Gefördert wird der Verleih von Dokumentar-, Spiel-, Experimental- und Animationsfilmen.
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Nicht-kommerzielle Projekte
Gefördert werden Projekte, die nicht von vornherein in einem kommerziellen Verwertungszusammenhang stehen müssen.
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Zuschussförderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
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Herausbringungskosten über 75.000 Euro
Die kalkulierten Herausbringungskosten dürfen 75.000 Euro nicht überschreiten.
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Keine Studierenden
Studierende sind in dieser Förderart nicht antragsberechtigt.
Servicecenter
Download Förderleitlinien der Film und Medienstiftung NRW GmbH (pdf, 268,91 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB ) Download Förderleitlinien der Film und Medienstiftung NRW GmbH (pdf, 268,91 KB ) Download Merkblatt zu Prüfgebühren der PwC (pdf, 11,83 KB ) Download AnsprechpartnerInnen der PwC (pdf, 378,71 KB )Antragsunterlagen
- Verleihkonzept mit Vermarktungsstrategie und Werbekonzept
- Lizenzvertrag
- Verleihprogramm bzw. Firmenprofil
- Angaben zum Film inkl. Synopsis und Mitwirkenden, ggf. Presseheft
- Kalkulation inkl. NRW-Effekt und weiterer regionaler Effekte
- Finanzierungsplan
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Sichtungsmaterial
Termin vereinbaren
Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.
Für das Beratungsgespräch: Bitte richte Deine Terminanfrage per E-Mail, zusammen mit einem Onepager zum Projekt, und bei Erstkontakt mit Vita/Filmografie, an den/die zuständige:n Referent:in.
Ansprechpartnerin für die Verleihförderung
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Britta Lengowski
Förderreferentin Verleih | Vertrieb | Kino
Das Auswahlverfahren
Die eingereichten Projekte werden je nach Förderweg von unterschiedlichen Gremien bewertet. Über die reguläre Verleih- und Vertriebsförderung entscheidet der Filmförderungsausschuss. In der Vereinfachten Förderung entscheidet ein unabhängiges Fördergremium, das auf Vorschlag des Filmbüro NW e. V. mit Fachleuten aus der Branche für jede Fördersitzung neu zusammengesetzt wird.
Aktuelles: Neues von der FMS
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Michael Souvignier erhält Carl Laemmle Produzentenpreis 2026 / Der Carl Laemmle VFF Talentpreis 2026 geht für „Staatsschutz“ an Paulina Lorenz, Jorgo Narjes und Faraz Shariat
19. September 2026
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Vier filmstiftungsgeförderte Filme gehen bisher ins Rennen um die Shortlist für den Oscar 2026
14. September 2026
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Zwei von der Film- und Medienstiftung NRW geförderte Produktionen sind bei den 83. Internationalen Filmfestspielen von Venedig ausgezeichnet worden:
12. September 2026