Standort- und Veranstaltungsförderung

Wir unterstützen Projekte und Veranstaltungen, die die Film- und Medienkultur sowie die Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen stärken.

Ist diese Förderung für mich geeignet?

Bitte prüfe im ersten Schritt, ob die Förderkriterien auf Dich zutreffen. Die Standort- und Veranstaltungsförderung richtet sich an Projekte und Veranstaltungen, die den Film- und Medienstandort Nordrhein-Westfalen stärken, die Branche vernetzen und zur Sichtbarkeit des Medienlands NRW beitragen.

Förderkriterien für Standortprojekte und Veranstaltungen

Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

  • Stärkung des Medienstandorts NRW

    Das Vorhaben stärkt die Film- und Medienkultur oder die Film- und Medienwirtschaft in Nordrhein-Westfalen.

  • Standortrelevante Maßnahmen

    Gefördert werden können Maßnahmen, die einen Beitrag zur Stärkung des Film- und Medienstandorts Nordrhein-Westfalen leisten.

  • Film- und medienkulturelle Wirkung

    Das Vorhaben soll zur Entwicklung und Sichtbarkeit der Film- und Medienkultur in Nordrhein-Westfalen beitragen.

  • Film- und medienwirtschaftliche Wirkung

    Das Vorhaben soll Impulse für die Film- und Medienwirtschaft und die Weiterentwicklung des Medienstandorts NRW setzen.

  • De-minimis-Förderung

    Die Förderung wird nach Maßgabe der geltenden De-minimis-Verordnung gewährt.

  • Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung

    Mit der Realisierung des Vorhabens darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

  • Kein ausreichender NRW-Bezug

    Vorhaben ohne ausreichenden Beitrag zur Film- und Medienkultur oder Film- und Medienwirtschaft in NRW sind nicht förderfähig.

Antragsunterlagen

  • Ausführliche Beschreibung der geplanten Maßnahme bzw. Projektbeschreibung
  • Kalkulation der Gesamtkosten inkl. Darstellung des NRW-Effekts
  • Finanzierungsplan mit Angaben zu weiteren Förderungen, Sponsoring, Eigenmitteln und sonstigen Finanzierungsbausteinen

Termin vereinbaren

Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch erforderlich.

Ansprechpartnerin Festivalförderung

Das Auswahlverfahren

Über die Förderung wird nach Prüfung der eingereichten Projekte durch die Film- und Medienstiftung NRW entschieden.

Aktuelles: Neues von der FMS

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