350.000 Euro FFA-Soforthilfe für hochwassergeschädigte Kinos
Die Filmförderungsanstalt FFA stellt 350.000 Euro als Soforthilfe für Kinos zur Verfügung, die von der jüngsten Hochwasserkatastrophe in Deutschland betroffen sind. Die Soforthilfe wird als Zuschuss für die bauliche und technische Wiederherstellung des Kinobetriebs ausgezahlt. Sie beträgt bis zu zehn Prozent der kalkulierten Gesamtkosten (maximal 7.000 Euro pro Leinwand), wenn die Schäden zwischen dem 12. und 16. Juli entstanden sind. Mit dem Antrag müssen eine formlose Kostenkalkulation sowie Fotos, die die Schäden dokumentieren, eingereicht werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.