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Film und Medien Stiftung NRWNewsNewsAusfallfonds zur Absicherung von Kinofilm- und High End-Serienproduktionen gestartet

Ausfallfonds zur Absicherung von Kinofilm- und High End-Serienproduktionen gestartet

Auf Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurde zum Ausgleich von Schäden infolge Covid19-bedingter Produktionsunterbrechungen oder -abbrüche der sogenannte Ausfallfonds ins Leben gerufen – dieser ist Teil des Konjunkturpakets NEUSTART KULTUR. Die BKM stellt für den Ausfallfonds Mittel in Höhe von bis zu 50 Mio. Euro für die Jahre 2020 und 2021 zur Verfügung. Dieser soll die Wiederaufnahme der Produktion von Kinofilmen und High End-Serien in Deutschland dadurch ermöglichen, dass Covid19-bedingte Produktionsstörungen abgefedert werden.

Der Ausfallfonds erfasst sowohl personenbezogene Risiken, wie eine Covid19-Erkrankung, eine Quarantäneanordnung bei Crew und Cast, als auch infrastrukturelle Risiken wie einen behördlich angeordneten Lockdown. Anmeldeberechtigt beim Ausfallfonds des Bundes sind grundsätzlich Hersteller von bundesgeförderten Kinofilm- und High End-Serienproduktionen, die im Rahmen des DFFF, GMPF, der kulturellen Filmförderung der BKM oder der Projektfilm- oder Referenzfilmförderung der FFA gefördert werden. Eine flankierende Absicherung durch sich dem Ausfallfonds anschließende Länder ist grundsätzlich möglich.

Produktionen mit einem majoritären Förderanteil des Bundes werden im Schadensfall mit bis zu 95 Prozent des anerkannten Schadens, maximal aber bis zur Höhe der Gesamtherstellungskosten und maximal in Höhe von bis zu 1,5 Millionen Euro durch die BKM unterstützt. Produktionen, die majoritär durch die Länder gefördert sind, erhalten bundeseitig im Schadensfall bis zu 750.000 Euro zusätzliche Unterstützung. Ebenfalls bis zu 750.000 Euro soll für diese Produktionen durch die sich am Ausfallfonds beteiligenden Länder bereitgestellt werden. Die Selbstbeteiligung des Herstellers beträgt 5 Prozent des anerkannten Schadens, mindestens aber 10.000 Euro.

Der Ausfallfonds wird vom 11 September 2020 bis zum 30. Juni 2021 laufen und durch die Filmförderungsanstalt (FFA) unter Einbindung externer Expertise der Versicherungswirtschaft abgewickelt,

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