BKM erleichtert Investitionszuschüsse für Kinos
Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenlage erleichtert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Förderkriterien des Zukunftsprogramms Kino, das am 9. März 2020 gestartet ist. Für eine investive Förderung der Kinos stehen in diesem Programm allein im Jahr 2020 rund 17 Millionen Euro bundesseitig zur Verfügung.
Folgende Änderungen der Fördergrundsätze sind vorgesehen:
- Anhebung der maximalen Höhe des Bundesanteils an der Zuwendung von 40 % auf 80 % der förderfähigen Kosten.
- Die übrigen 20 % zur Schließung der Finanzierung können durch komplementäre Förderungen oder den Eigenanteil der Kinos gedeckt werden.
- Verzicht auf eine zwingende Kofinanzierung durch investive Förderprogramme der Länder.
Die Antragstellung beim Zukunftsprogramm Kino und weitere Informationen zu den erleichterten Bedingungen sind demnächst auf der Internetseite der Filmförderungsanstalt (FFA) unter www.ffa.de abrufbar. Die geänderten Fördervoraussetzungen sind befristet bis zum 31.12.2020.